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Wohnbauförderung Wien

Das Wichtigste zur Wohnbauförderung Wien in Kürze

  • Die Wiener Wohnbauförderung umfasst Landesdarlehen, Annuitätenzuschüsse und Einmalzuschüsse – je nach Projekt und Einkommenssituation.
  • Das Eigenmittelersatzdarlehen (Ein-Prozent-Landesdarlehen) steht Käufer:innen von Miet-, Eigentums- und Genossenschaftswohnungen offen.
  • Einkommensgrenze Förderstufe 1 (Jahresnettoeinkommmen): € 27.540 (1 Person) / € 41.040 (2 Personen).
  • Das Landesdarlehen für Eigenheime läuft bis zu 30 Jahre – die ersten fünf Jahre zinsenfrei.
  • Neu: Die Dekarbonisierungsprämie fördert den Abstieg von Gas auf Fernwärme oder Wärmepumpe.
  • Unsere OPTIFIN-Finanzierungsspezialist:innen prüfen kostenlos, welche Förderungen für Sie in Frage kommen.

Leistbarer Wohnraum ist in Wien seit Jahren ein zentrales Thema. Die Stadt reagiert mit einem breiten Förderprogramm – für Privatpersonen, die kaufen oder bauen wollen, genauso wie für Bauträger, die Mietwohnungen errichten. Welche Förderungen 2026 für Sie konkret in Frage kommen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier im Überblick.

Wer erhält in Wien eine Wohnbauförderung?

Grundsätzlich kommen alle österreichischen Staatsbürger:innen sowie rechtlich Gleichgestellte für eine Wohnbauförderung in Betracht – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Wesentlichen geht es um drei Kriterien: Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, und die Wohnnutzfläche muss im geförderten Rahmen liegen.

Konkret gelten für das Eigenmittelersatzdarlehen folgende Jahresnettoeinkommensgrenzen:

Förderstufe 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
Stufe 1 € 27.540 € 41.040 € 46.440 € 51.840
Stufe 2 € 37.170 € 55.400
Stufe 4 (max.) € 45.990

Stand: 2025/2026 – Grenzen werden laufend angepasst, bitte vor Antragstellung aktuell prüfen.

Die Grundkostenförderung ist auf die Förderstufen 1 und 2 beschränkt. Je höher Ihr Einkommen, desto geringer fällt die Förderung aus – sie entfällt aber nicht vollständig, solange Sie die Obergrenzen nicht überschreiten.

Die drei Säulen der Wiener Wohnbauförderung

Wien organisiert seine Wohnbauförderung entlang von drei Förderinstrumenten:

  • Landesdarlehen: Zinsgünstiges Darlehen der Stadt Wien für Neubau, Erwerb oder Sanierung.
  • Annuitätenzuschüsse: Die Stadt übernimmt einen Teil der Kreditrückzahlung – vor allem bei Wohnungsverbesserungsmaßnahmen.
  • Einmal- oder Zinszuschüsse: Direktzuschüsse, etwa bei thermischer Sanierung oder der Dekarbonisierungsprämie.

Daneben gibt es ergänzende Förderungen wie das Arbeiterkammerdarlehen und die Wohnbeihilfe, auf die wir weiter unten eingehen.

Das Eigenmittelersatzdarlehen – das „Ein-Prozent-Landesdarlehen“

Eine Besonderheit im Wiener Fördersystem ist das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen. Es soll die Bau- und Grundkosten abdecken, die Käufer:innen beim Erwerb einer geförderten Wohnung selbst tragen müssen. Das Darlehen wird von der Stadt Wien zu besonders günstigen Konditionen vergeben – daher auch der Name „Ein-Prozent-Landesdarlehen“.

Berechtigt zum Antrag sind Personen, die eine der folgenden Wohnformen erwerben oder beziehen:

  • Mietwohnung
  • Eigentumswohnung
  • Genossenschaftswohnung
  • Gemeindewohnung

Die Rückzahlungsdauer richtet sich nach der Förderstufe und liegt zwischen 10 und 25 Jahren, jeweils in halbjährlichen Raten. Wie viel Ihnen konkret zusteht, können Sie mit dem Förderrechner der Stadt Wien ermitteln.

Wie passt das Eigenmittelersatzdarlehen zu Ihrer Gesamtfinanzierung?
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Landesdarlehen für den Eigenheimbau in Wien

Wer in Wien ein Eigenheim auf Pacht- oder Eigengrund errichten möchte, kann bei der Stadt Wien ein Landesdarlehen beantragen. Dieses berücksichtigt:

  • Das Haushaltseinkommen (Einkommensgrenzen wie oben)
  • Ökologische Mindeststandards des Gebäudes
  • Die Wohnnutzfläche – maximal 150 m² werden gefördert

Die Konditionen des Eigenheim-Landesdarlehens sind attraktiv gestaffelt:

  • Laufzeit: maximal 30 Jahre
  • Jahre 1–5: zinsenfrei
  • Ab Jahr 6: 1 % Zinsen
  • Alle weiteren 5 Jahre: Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte
  • Rückzahlung jeweils am 1. April und 1. Oktober

Ähnliche Landesdarlehen vergibt die Stadt Wien auch für die Errichtung von Dachgeschossausbauten (für den Eigenbedarf) sowie für Kleingartenwohnhäuser – jeweils unter den allgemeinen Fördervoraussetzungen.

Sanierungsförderungen: Sockelsanierung und Totalsanierung

Nicht nur Neubau wird in Wien gefördert. Gerade für Besitzer:innen von Wohnhäusern gibt es mit der Sockel- und der Totalsanierung zwei leistungsstarke Programme.

Sockelsanierung

Bei der Sockelsanierung werden allgemeine Teile eines Bestandsgebäudes umfassend erneuert. Voraussetzung ist unter anderem die Instandsetzung von Steigleitungen und Kanal, die Dachsanierung, der Austausch von Bleirohren sowie der Einbau von Aufzügen und Schallschutzfenstern. Zudem muss die Wohnnutzfläche der betroffenen Wohnungen um mindestens 20 % verbessert werden.

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:

  • Annuitätenzuschuss für 15 Jahre in Höhe von 4,2 % – als Beitrag zur Kreditrückzahlung
  • Landesdarlehen für die verbleibenden Sanierungskosten

Weitere förderbare Maßnahmen – zum Beispiel der Umbau von Erdgeschossflächen oder die Errichtung von Stellplätzen – finden Sie beim Wohnfonds Wien.

Totalsanierung

Für leerstehende Wohnhäuser, die grundlegend erneuert oder in Wohngebäude umgebaut werden sollen, gewährt die Stadt Wien eine Totalsanierungsförderung. Diese wird als reines Landesdarlehen vergeben und richtet sich ebenfalls an Hausbesitzer:innen.

Dekarbonisierungsprämie: Weg von der Gasheizung

Seit 1. März 2024 fördert die Stadt Wien aktiv die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Konkret unterstützt sie den Umstieg von einer Gasheizung auf:

  • Fernwärme
  • Wärmepumpe
  • Elektroherd (als Ersatz für Gasherd)

Voraussetzung ist die fachgerechte Stilllegung der Gasanlage durch ein befugtes Unternehmen. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Mieter:innen können den Zuschuss mit Zustimmung des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung ebenfalls beantragen.

Die Förderung läuft über die MA 50 (Wohnbauförderung), erreichbar unter wv@ma50.wien.gv.at oder +43 1 4000-74860.

Förderung für Neubau durch Bauträger

Wohnbauförderung in Wien ist nicht nur ein Thema für Private. Die Stadt fördert intensiv jene Bauträger, die neue Miet- und Eigentumswohnungen mit Mietzinsbegrenzung schaffen. Mieter:innen profitieren davon indirekt – durch mehr Angebot an leistbaren Wohnungen.

Im Zuge der 2019 eingeführten Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ gilt: Bei jeder Umwidmung auf Wohngebiet müssen zwei Drittel der Gesamtfläche für sozialen Wohnbau gewidmet werden. Das erhöht das Angebot an geförderten Wohnungen langfristig – und damit auch die Chancen für das Eigenmittelersatzdarlehen.

Wohnbeihilfe und Arbeiterkammerdarlehen

Wer die Miete oder die Kreditraten für die eigene Wohnung nicht alleine stemmen kann, sollte zwei weitere Instrumente kennen:

  • Wohnbeihilfe: Monatliche Unterstützung für Mieter:innen und Eigentümer:innen mit niedrigem Einkommen in Wien. Beantragung über die MA 50.
  • Arbeiterkammerdarlehen: Ergänzendes Darlehen der AK Wien, das in Kombination mit dem Landesdarlehen beantragt werden kann.

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung Wien

Wer kann das Eigenmittelersatzdarlehen in Wien beantragen?

Alle förderungswürdigen Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die eine Miet-, Eigentums-, Genossenschafts- oder Gemeindewohnung beziehen und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Wiener Wohnbauförderung?

Das hängt von der Förderstufe und der Haushaltsgröße ab. Für Einzelpersonen liegt die Grenze in Stufe 1 bei € 27.540 Jahresnettoeinkommmen, für zwei Personen bei € 41.040. Höhere Förderstufen gehen bis ca. € 46.000 (eine Person).

Wie lange läuft das Landesdarlehen für Eigenheime?

Maximal 30 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind zinsenfrei, ab Jahr 6 werden 1 % Zinsen fällig, die sich alle fünf Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöhen.

Was ist die Dekarbonisierungsprämie Wien?

Ein Zuschuss der Stadt Wien für den Umstieg von Gas auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Elektroherd. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Wohnung und fachgerechte Stilllegung der Gasanlage ab 1. März 2024.

Kann ich Wohnbauförderung und Bankkredit kombinieren?

Ja – das ist sogar der Regelfall. Das Landesdarlehen deckt in der Regel nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Den Rest finanzieren Sie über eine Bank. Unsere OPTIFIN-Berater:innen helfen Ihnen, beides optimal aufeinander abzustimmen.

Wo stelle ich den Antrag für die Wiener Wohnbauförderung?

Zuständig ist die Magistratsabteilung 50 (MA 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle). Sie erreichen die Behörde unter +43 1 4000-74860 oder wv@ma50.wien.gv.at.

 

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