Förderungstitel

Förderung für altersgerechten Umbau in Wien

wien
Ziel der Förderung

Ermöglichung eines barrierefreien und altersgerechten Wohnens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Umbauten, die das altersgerechte Wohnen verbessern, wie z.B. Umbauten im Badezimmer oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus. Die Umbauten müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und der ÖNORM B 1600 genügen.

Antragsberechtigte Personen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Voraussetzungen
  • Der*die Antragsteller*in ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt.
  • Die Antragsteller*innen müssen dem „begünstigten Personenkreis“ entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989.
  • Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.
  • Ein verpflichtendes Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung wurde vor Antragstellung in Anspruch genommen.
  • Die Umbaukosten betragen mindestens 3.000 Euro pro Wohnung oder Haus.
  • Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine

Die Aktion der Stadt Wien läuft bis zum 31. Dezember 2025. Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis maximal 6 Monate vor Antragstellung aufweisen. Es kann eine Frist zur Beibringung aller Unterlagen festgelegt werden, bei Nichteinhaltung kann der Antrag ausser Evidenz gesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der Antragsteller*innen
  • Schriftlicher Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung
  • Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen (Nettoeinkommen aller Personen im gemeinsamen Haushalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer)
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder bei Gemeindewohnungen Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten.
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums.
  • Bei Kleingartenwohnhäusern: Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums oder Pachtvertrag.
  • Bei baubewilligungspflichtigen Maßnahmen: Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan.
  • Beim Umbau von Badezimmern: Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Sanitärinstallationen mit Bestätigung, dass es sich um altersgerechte und barrierefreie Einbauten gemäß ÖNORM B 1600 handelt.
  • Bei der Errichtung von Behindertenliften: Kopie der an die Baupolizei gerichteten Fertigstellungsmeldung mit Eingangsvermerk und positives Gutachten über die Abnahmeprüfung nach dem Wiener Aufzugsgesetz.
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Rechtliche Grundlagen
  • Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2019
  • Wiener Aufzugsgesetz