Das Wichtigste zur Wohnbauförderung Niederösterreich 2026 in Kürze:
- Landesdarlehen mit 1 % Fixzins, wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre Laufzeit
- Bis zu € 75.000 Förderung für Eigenheime und Reihenhäuser
- Einkommensgrenze: max. € 60.000 netto (1 Person) / max. € 90.000 (2 Personen)
- Familienbonus: bis zu € 33.000 zusätzlich je nach Familiensituation
- Kein Rechtsanspruch, Antrag möglichst früh einreichen
Niederösterreich zählt zu jenen Bundesländern, in denen Wohneigentum besonders verbreitet ist. Ein großer Teil der neu errichteten Eigenheime wird dabei durch die Wohnbauförderung des Landes unterstützt.
Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Niederösterreich?
Das Wohnbauförderungsmodell in Niederösterreich wurde 2019 vollständig überarbeitet. Gefördert wird die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem befugten Bauträger, aber auch der Ersterwerb einer Wohnung im Geschosswohnbau von einem befugten Bauträger.
Bei der Förderung handelt es sich um ein Landesdarlehen mit einem fixen Zinssatz von 1 % jährlich. Sie können dabei zwischen einer Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahren wählen. Ein wesentlicher Vorteil: Das Darlehen ist keinen Zinsschwankungen ausgesetzt, Sie wissen also von Anfang an, was auf Sie zukommt.
Wichtig zu wissen: Die Rückzahlung erfolgt gestaffelt. In den ersten Jahren zahlen Sie weniger, wenn das Budget ohnehin durch den Hausbau belastet ist, die Raten steigen erst im Laufe der Jahre. Das sollte unbedingt im Finanzierungsplan berücksichtigt werden, damit die Rate auch langfristig leistbar bleibt.
Voraussetzungen für das Landesdarlehen
- Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
- Einbau eines hocheffizienten, alternativen Heizsystems, z. B. Hackschnitzel-, Pellets- oder Stückholzheizung, elektrisch betriebene Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss
- Österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen (z. B. EWR-Bürger:innen)
- Jahreseinkommen netto unter € 60.000 (1 Person) oder unter € 90.000 (2 Personen), für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um € 10.000
- Das Darlehen ist ins Grundbuch einzutragen
- Bei Fertigstellung ist der Hauptwohnsitz im neuen Eigenheim festzulegen
Beim Landesdarlehen tritt das Bundesland selbst als Kreditgeber auf. Der Fixzins von 1 % liegt weit unter marktüblichen Bankkonditionen, ein erheblicher Vorteil, der die Gesamtfinanzierungskosten deutlich senkt.
Wie hoch ist das Landesdarlehen 2026?
Die Förderhöhe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen und beträgt für Eigenheime und Reihenhäuser maximal € 75.000.
Baustein 1: Basisförderung – Wie energieeffizient wird gebaut?
Der Heizwärmebedarf aus dem Energieausweis ist die Grundlage. Sie haben zwei gleichwertige Wege:
Optimierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Standard-Haustechnik
Standard-Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik (in diesem Fall ist zusätzlich eine Solar-, Photovoltaik- oder Wohnraumlüftungsanlage erforderlich)
Für beide Varianten gibt es 65 Punkte à € 300, also bis zu € 19.500 aus der Basisförderung für Eigenheime und Reihenhäuser.
Baustein 2: Ergänzungen – Haustechnik, Sicherheit, Ökologie
Zusätzliche Punkte gibt es für Photovoltaik- und Solaranlagen, die Unterschreitung des maximalen Gesamtheizwärmebedarfs, ökologische Baustoffe, grüne Infrastruktur, passiven Sonnenschutz, Wohnraumlüftung und Sicherheitsmaßnahmen. Daraus sind bis zu 35 Punkte à € 300 möglich.
Aus Basisförderung und Ergänzungen zusammen: bis zu 100 Punkte = bis zu € 30.000 für Eigenheime und Reihenhäuser.
Baustein 3: Lagequalität – Ortskern oder Abwanderungsgemeinde?
Wer im Ortskern oder in einer vom Land definierten Abwanderungsgemeinde baut, erhält bis zu 40 zusätzliche Punkte = bis zu € 12.000 mehr Förderung. Das stärkt gezielt den ländlichen Raum.
Mit Basisförderung, Ergänzungen und Lagequalität sind insgesamt bis zu 140 Punkte = bis zu € 42.000 möglich.
Baustein 4: Familienförderung
Die Familienkomponente kann die Förderung erheblich erhöhen:
- Jungfamilien (mindestens ein Kind, ein Elternteil unter 35 Jahren): € 10.000
- Pro versorgungsberechtigtem Kind im Haushalt: € 10.000
- Pro behindertem Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird: € 10.000
- Bei Erwerbsminderung ≥ 55 % oder Pflegegeld ab Stufe II: € 10.000
- Zusatzförderung für Arbeitnehmer:innen, die in den letzten 15 Monaten unselbständig erwerbstätig waren und seit mindestens drei Jahren einen Hauptwohnsitz in NÖ haben: € 3.000
Rechenbeispiel: Eine Jungfamilie mit zwei Kindern, ein Elternteil unselbständig erwerbstätig → Familienpaket: € 10.000 + € 20.000 + € 3.000 = € 33.000. Zusammen mit dem Basispaket ergibt sich ein Gesamtförderdarlehen von bis zu € 75.000.
Die Berechnung hängt von Energiestandard, Wohnort und Familiensituation ab. Unsere OPTIFIN-Finanzierungsspezialist:innen prüfen das kostenlos für Sie und kombinieren die Landesförderung mit dem passenden Bankkredit aus über 60 Banken. Jetzt unverbindlich anfragen
Sanierung: Annuitätenzuschuss statt Landesdarlehen
Wer saniert, erhält in Niederösterreich kein Landesdarlehen, sondern einen Annuitätenzuschuss von 3 % des förderungswürdigen Sanierungsbetrages, ausbezahlt über 10, in Ausnahmefällen 15 Jahre. Dieser Betrag reduziert die Rückzahlung eines aufgenommenen Bankkredits direkt.
Förderfähige Maßnahmen
- Verminderung des Energieverbrauchs
- Schalldämmung
- Behindertengerechter Umbau
- Bestandssicherung des Objekts
- Zusammenlegung oder Teilung einer Wohnung
- Sanierung der Heizungs-, Strom- und Sanitäranlagen
- Einbau von Sicherheitstüren, -fenstern und einer Alarmanlage
- Einbau von Heizungsanlagen aus erneuerbarer Energie
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Sanierung nach Hochwasserschäden
- Erhaltenswerte historische Gebäude (errichtet vor 1945)
Auch die Sanierung von Wohnheimen, Ordinationen und therapeutischen Räumlichkeiten sowie der Dachbodenausbau zu Wohnzwecken sind förderfähig. Nicht gefördert werden hingegen Fassadenanstriche, Wohnungsinnentüren, Beleuchtungskörper und offene Kamine.
Kauf einer geförderten Wohnung
Beim Kauf einer mit öffentlichen Wohnbauförderungsmitteln errichteten Eigentumswohnung kann die Förderung übernommen werden. Die Abwicklung erfolgt als halbjährlich ausbezahlter Annuitätenzuschuss. Voraussetzungen: Hauptwohnsitzbegründung, Einhalten der Einkommensgrenzen und bisher keine andere Wohnbauförderung erhalten.
Den Antrag stellen
Der Antrag auf ein Landesdarlehen wird beim Amt der NÖ Landesregierung eingereicht:
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel.: 02742/22133
Ein Online-Antrag ist für Eigenheime mit maximal zwei Wohnungen möglich. Alle erforderlichen Beilagen und Nachweise sind in jedem Fall beizufügen. Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf das Landesdarlehen besteht nicht, reichen Sie den Antrag daher so früh wie möglich ein.
Kann ich Landesdarlehen und Bankkredit kombinieren?
Ja, das ist in der Praxis der Standardfall. Das Landesdarlehen deckt einen Teil der Finanzierung ab, den Rest finanzieren Sie über eine Bank. Welche Kombination für Sie optimal ist, prüfen unsere Spezialist:innen gerne kostenlos.
Gilt das erhöhte Einkommen von € 60.000 / € 90.000 netto oder brutto?
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Nettoeinkommen pro Jahr.
Kann die Familienförderung auch nach Antragstellung noch aufgestockt werden?
Ja, für die Komponenten Jungfamilie, Kind, behindertes Kind und Erwerbsminderung kann bis zur Fertigstellungsmeldung eine Aufstockung des Darlehens beantragt werden.
Gibt es auch Förderungen für Photovoltaik oder Heizungstausch?
Eine PV-Anlage kann im Rahmen der Basisförderung oder der Ergänzungen berücksichtigt werden und erhöht so die Förderpunkte. Zusätzlich gibt es bundesweite Förderprogramme über den Klima- und Energiefonds. OPTIFIN hilft Ihnen, alle relevanten Förderungen zu kombinieren.
Was passiert, wenn mein Einkommen nach der Antragstellung steigt?
Maßgeblich ist das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Einkommenserhöhungen führen in der Regel nicht zum Wegfall der Förderung.