Wie kommt man zu einer Wohnbauförderung in Vorarlberg?
Das Land Vorarlberg vergibt zur Schaffung von Wohnungseigentum und zur Sanierung von Bestandsgebäuden eine Wohnbauförderung in Form eines zinsgünstigen Landesdarlehens. Anspruch haben förderungswürdige Privatpersonen sowie gemeinnützige Bauträger. Als förderungswürdig gelten österreichische Staatsbürger:innen, ihnen gleichgestellte EU-Bürger:innen nach geltendem EU-Recht sowie langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg.
Was hat sich mit Juli 2025 geändert?
Die Vorarlberger Landesregierung hat die Wohnbauförderungsrichtlinien mit 1. Juli 2025 vollständig neu aufgestellt. Der wesentliche Unterschied zum früheren System: Die Förderbeträge werden nicht mehr nach bebauter Nutzfläche (Euro pro m²) berechnet, sondern als Pauschalsummen je Objektart vergeben. Damit wird die Förderung einfacher und planbarer. Gleichzeitig wurde der maximale Förderbetrag auf 100.000 Euro gedeckelt und klare Einkommensgrenzen wurden eingeführt. Bei der Sanierungsförderung entfällt der bisherige Einmalzuschuss — alle Förderungen laufen seither ausschließlich als Darlehen.
Für diese Maßnahmen gibt es in Vorarlberg ein Landesdarlehen
- Neubau
- Sanierung
1. Vorarlberger Landesdarlehen zur Förderung von Neubau
Das Landesdarlehen wird auf maximal 35 Jahre vergeben. Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Zinsmodellen:
- Fixzins: 3,30 % p. a. über die gesamte Laufzeit (Annuität 4,85 %)
- Staffelzins: startet bei 1,00 % in den ersten fünf Jahren und steigt stufenweise bis auf 5,00 % in den letzten zehn Jahren
Die monatliche Rate ist jeweils am Monatsersten fällig. Die Verzinsung beginnt mit der ersten Auszahlung.
Basisförderung nach Objektart
Die Förderung richtet sich nach der Art des Bauvorhabens und setzt sich aus einem Pauschalbetrag plus möglichen Zuschlägen zusammen:
| Objektart | Basisförderung |
|---|---|
| Eigenheim | 30.000 Euro |
| Doppelhaus / Reihenhaus | 40.000 Euro |
| Eigentumswohnung / Zu-, Ein- und Umbauten / Ersatzneubau | 50.000 Euro |
| Wohninitiative (mind. 4 Einheiten) | 120.000 Euro |
Die maximale Gesamtförderung beträgt 100.000 Euro pro Objekt (Ausnahme: Wohninitiativen).
Zuschläge zur Basisförderung
Auf den Pauschalbetrag können folgende Zuschläge aufgestockt werden:
- Kinderzuschlag: 15.000 Euro je Kind
- Erstmaliger Eigentumserwerb: 10.000 Euro (einmalig)
- Klimaschutz & regionale Materialien: bis zu 37.500 Euro
Einkommensgrenzen
Die Förderung ist an Einkommensobergrenzen geknüpft. Folgende monatliche Nettoeinkommen dürfen nicht überschritten werden:
- 1 Person: 4.000 Euro
- 2 Personen: 7.000 Euro
- 3 oder mehr Personen: 8.250 Euro
Technische Voraussetzungen beim Neubau
Wer ab Juli 2025 einen Förderantrag stellt, muss beim Neubau folgende Anforderungen erfüllen:
- PV-Anlage oder thermische Solaranlage ist verpflichtend
- Fossile Brennstoffe (Gas, Öl) sind als Heizsystem nicht mehr zulässig
- Maximale geförderte Nutzfläche: 150 m² (Zweifamilienhaus: 200 m²)
Mehr Informationen unter: vorarlberg.at
2. Vorarlberger Landesdarlehen zur Förderung von Sanierung
Gefördert werden Wohnungen und Gebäude, die mindestens 20 Jahre alt sind und thermischen oder sonstigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden. Typische förderungswürdige Maßnahmen sind:
- Dämmung von Außenwänden, Decken und Dächern
- Fenster- und Fassadensanierung inkl. Rollläden
- Erneuerung von Heizungsanlagen (Umstieg auf erneuerbare Energie)
- Balkon- und Kaminsanierungen sowie Beseitigung von Wärmebrücken
- Lärmschutz-, Feuchtigkeitsschutz- und Brandschutzmaßnahmen
Förderhöhe und Konditionen
Seit 1. Juli 2025 wird die Sanierungsförderung ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen vergeben — den bisherigen Einmalzuschuss gibt es nur noch in begründeten Härtefällen. Die Konditionen entsprechen jenen der Neubauförderung (Fixzins 3,30 % oder Staffelzins ab 1,00 %, Laufzeit 35 Jahre).
Die maximale Förderhöhe beträgt:
- Bis zu 1.500 Euro / m² sanierter Fläche bei Einzelmaßnahmen
- Bis zu 1.700 Euro / m² bei umfassender Sanierung
- Gesamtdeckelung: maximal 100.000 Euro pro Objekt
Zusätzlich zur Basisförderung sind folgende Boni möglich:
- Gesamtsanierungs- und Nachverdichtungsbonus
- Materialressourcenbonus
- Revitalisierungsbonus
- HWB-Bonus (Heizwärmebedarf)
- CO₂-Bonus (bei max. 12 kg CO₂ / m² / Jahr)
- Einkommensbonus
Es lohnt sich, einen Blick in die aktuelle Wohnhaussanierungsrichtlinie 2025/2026 zu werfen.
Landesdarlehen / Wohnbauförderung Vorarlberg: Ansprechpartner
Vor dem Förderantrag empfiehlt sich ein strukturierter Beratungsweg:
1. Schritt — Gemeindeberatung: Für Neubau und Kauf vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin für eine Sprechstunde in einer Vorarlberger Gemeinde.
2. Schritt — Energietelefon: Alle Fragen rund um Energie und Effizienzanforderungen klärt das kostenlose Energietelefon des Energieinstituts Vorarlberg.
3. Schritt — Energieberatung vor Ort: Für rund 70 Euro kommt ein:e Energieberater:in zu Ihnen, um eine Vor-Ort-Beratung durchzuführen — besonders empfehlenswert bei Sanierungsvorhaben.
Darüber hinaus bietet das Energieinstitut Vorarlberg eine langfristige, geförderte Sanierungsbegleitung an.
Wer hat in Vorarlberg Anspruch auf Wohnbauförderung?
Förderberechtigt sind in der Regel österreichische Staatsbürger:innen und gleichgestellte EU-Bürger:innen, die in Vorarlberg ihren Hauptwohnsitz schaffen. Es gelten Einkommensgrenzen, die sich am Nettoeinkommen orientieren, sowie Vorgaben zur Eigennutzung und zur Energieeffizienz des Objekts. Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Welche Wohnbauförderungen gibt es in Vorarlberg?
Vorarlberg fördert sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohnraum, jeweils in Form zinsgünstiger Landesdarlehen. Die Neubauförderung richtet sich nach der Objektart, die Sanierungsförderung ist an das Alter und die Maßnahmen am Gebäude geknüpft. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, klären wir und binden sie in Ihre Finanzierung ein.
Was hat sich bei der Vorarlberger Wohnbauförderung mit Juli 2025 geändert?
Seit Juli 2025 wird die Sanierungsförderung in Vorarlberg nur noch als Darlehen vergeben, nicht mehr als Zuschuss. Auch bei der Neubauförderung gelten angepasste Bedingungen, etwa zu Energiestandards. Da sich Förderrichtlinien laufend ändern, prüfen wir mit Ihnen den jeweils aktuellen Stand, damit Sie die für Ihr Projekt beste Variante nutzen.
Muss ich für die Vorarlberger Neubauförderung eine Photovoltaikanlage installieren?
Ja, bei geförderten Neubauten ist in Vorarlberg in der Regel eine Photovoltaikanlage verpflichtend, und fossile Brennstoffe sind ausgeschlossen. Damit ist die Förderung an hohe Energiestandards geknüpft. Diese Vorgaben sollten Sie von Anfang an in Planung und Finanzierung einrechnen. Wir berücksichtigen sie in Ihrer Gesamtkalkulation.
Wie funktioniert das Landesdarlehen in Vorarlberg?
Das Landesdarlehen ist ein zinsgünstiger Kredit des Landes, den Sie über eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren zurückzahlen. Je nach Programm können Sie zwischen einem Fixzins und einem gestaffelten Zinsmodell wählen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Objektart. Wir kombinieren das Landesdarlehen optimal mit Ihrer Bankfinanzierung.