Das Landesdarlehen ist eine Form der Wohnbauförderung in der Steiermark
Das Land Steiermark legt bei der Wohnbauförderung ihr Hauptaugenmerk auf die Vergabe von Landesdarlehen, nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen und Direktzuschüssen.
Höhere Förderung für Häuslbauer
Diese individuelle Förderung fällt zwar höher aus, wird dafür aber nicht mehr wie bis zuletzt als Zuschuss, sondern wieder als Landesdarlehen vergeben. Konnten sich die steirischen Häuslbauer bisher maximal 10.000 Euro Zuschuss sichern, gibt es ab sofort bis zu 58.000 Euro, die die Eigenheimbesitzer jedoch mit 1 % Verzinsung innert 20,5 Jahren zurückbezahlen müssen. Besonders berücksichtigungs- und förderwürdig sind in der „grünen Mark“ der bedarfsgerechte und leistbare Wohnbau sowie das Bauen und Sanieren unter ökologischen Gesichtspunkten.
Eine Wohnbauförderung bekommt man in der Steiermark für folgende baulichen Maßnahmen
- Neubau (Eigenheime)
- Ersterwerb von Eigentumswohnungen
1. Landesdarlehen für den Neubau von Eigenheimen
Diejenigen, die in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz in einem neu errichteten privaten Eigenheim begründen wollen, werden in der Steiermark unter folgenden Voraussetzungen mit einem Landesdarlehen gefördert:
- Vorweis der Inanspruchnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle
- Grundbücherliche Sicherstellung zu Gunsten des Landes Steiermark
- Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
- Einkommensgrenze bei einer Person 34.000 Euro, bei zwei Personen 51.000 Euro. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenze um 4.500 Euro.
- Baubeginn erst nach Förderungszusage
- Erreichung bestimmter Gesamtenergieeffizienzfaktoren
Die maximale Förderhöhe beträgt:
Einpersonenhaushalt 30.000 Euro
Zweipersonenhaushalt 35.000 Euro
Für jede weitere nahestehende Person + 5.000 Euro
Für die Umsetzung besonders ökologischer Maßnahmen wie klimaaktiv Silber oder Gold können weitere 8.000 Euro ausgeschüttet werden.
Die Wohnbauförderung für den Neubau wird in Form eines Landesdarlehens mit 1 % Verzinsung auf eine Laufzeit von 20,5 Jahren vergeben.
2. Landesdarlehen für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen
Erstkäuferinnen und Erstkäufer einer Eigentumswohnung vom berechtigten Bauträger werden mit Zustimmung des Landes Steiermark durch den „Wohnbauscheck“ gefördert, welcher in Form eines Landesdarlehen ausgeschüttet wird. Die Förderung gilt ebenfalls für befugte Bauträger, die ökologische Maßnahmen umsetzen.
Die Voraussetzungen zur Förderwürdigkeit sind:
- Eigentumswohnung vom befugten Bauträger
- Preisgrenze 2.900 €/m2
- Mindestgröße Wohnnutzfläche 30 m2
- Maximale Wohnnutzfläche 150 m2 (nur bei 8-Personen-Haushalt förderbar)
- Die Wohnnutzfläche darf bei zwei Personen 90 m2 nicht überschreiten. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden 10 m² dazugerechnet.
- Einkommensobergrenze bei Einzelpersonen 38.600 Euro, bei zwei Personen 57.900 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Betrag um 4.500 Euro.
Gefördert wird mittels Landesdarlehen mit 3 % Verzinsung auf eine Laufzeit von 25 Jahren. Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von 750 €/m2 und einer Zusatzförderung, welche bei 2 Kindern zusätzlich 3.700 € und ab 3 Kindern 7.400 € ausmacht. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich. Die Rückzahlungsbeträge steigen im 5-Jahres-Zyklus um einen halben Prozentpunkt.
Mehr Informationen: Wohnbauscheck Land Steiermark.
Eine andere Art der Wohnbauförderung erhält man in der Steiermark für folgende baulichen Maßnahmen
- Geschoss-Wohnbau
- Sanierung
- Hausstandsgründung von Jungfamilien
1. Förderung von Geschoss-Wohnbau
Gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden, die
- Eigentumswohnungen
- Miet(kauf)wohnungen
- Sozialmietwohnungen
- Wohnheime
errichten, können eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen.
2. Wohnbauförderung bei Sanierung
Für die Sanierung eines Altbestandes (Haus, Eigentumswohnung, Mietwohnung, auch Bauberechtigte) stellt das Land Steiermark Fördermittel zur Verfügung, die in Form von Annuitätenzuschüssen oder einem einmaligen Direktzuschuss ausgeschüttet werden.
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden im Jahr 2021 gefördert:
- Anschluss bzw. Umstellung auf Fernwärme
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Installation von Sicherheitsmaßnahmen
- Neuschaffung oder Zubau von Wohnraum bei bestehenden Eigenheimen
- Radonsanierung
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden im Jahr 2021 nur dann vom Land gefördert, wenn die Baubewilligung des Objekts länger als 30 Jahre zurückliegt:
- Energiesparende Maßnahmen
- Ökologische Maßnahmen
- Errichtung und Umgestaltung von Haustechnikanlagen
- Erhaltungsarbeiten bei Mehrfamilienwohnhäusern
Die Fördersumme besteht aus einem Grundbetrag und einem Förderbetrag, der von der Anzahl der Öko-Punkte abhängig ist. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro. Mit Erreichen der höchsten Öko-Punktzahl kann sich dieser Betrag auf maximal 50.000 Euro erhöhen.
Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und altengerechtem Wohnen
Eigentümer und Mieter, die sich entschließen, ihr Eigentum / ihre Mietwohnung altengerecht oder barrierefrei zu gestalten, können bis zu 30.000 Euro Förderung erhalten, die wahlweise als Annuitätenzuschuss (im Ausmaß von 30 % des Bankdarlehens auf eine Laufzeit von 14 Jahre) oder als einmaliger Direktzuschuss (15 % der anerkannten Kosten) ausgeschüttet wird.
Diese Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um die Wohnbauförderung zu erhalten:
- Entfernen von Stufen und Schwellen beim Hauseingang
- Errichtung von Rampen und Hebehilfen
- Türverbreiterungen
- Bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer
- Bodenebene Dusche oder Badewanne mit Einstiegshilfe
Info: Auch die Neuerrichtung eines Personenaufzugs oder Adaptierung des bestehenden Aufzugs zur Umsetzung von Barrierefreiheit wird gefördert.
Die Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit können mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden.
Sonderförderung Radonsanierung
Wird in ständig bewohnten Eigentumswohnungen, Häusern oder Mietwohnungen von Radonexperten des Landes Steiermark eine erhöhte Radonkonzentration von mehr als 1000 Bq/m3 nachgewiesen, fördert das Land Steiermark bauliche Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration mit maximal 1.500 Euro.
3. Förderung zur Hausstandsgründung von Jungfamilien – Jungfamilienförderung oder Hausstandsförderung
Ehepartner, unverheiratete Partner mit Kind sowie Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 %, die zum Zeitpunkt des Antrags unter 35 Jahre alt sind, erhalten vom Land Steiermark bei Gründung eines Hausstandes, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt, eine Förderung in Form eines Zinsenzuschusses zu einem Bankdarlehen in der Höhe von 5 % und einer Laufzeit von max. 10 Jahren. Die Förderhöhe liegt zwischen 1.069 und 6.366 Euro.
Gefördert wird der Kauf von geförderten und nicht geförderten Eigentumswohnungen, der Neubau oder der Bezug einer Mietwohnung. Auch der Zu- oder Umbau zur Schaffung eines Eigenheimes ist förderbar.
Mehr Informationen unter: Ratgeber zur Hausstandsgründung.