Wohnbauförderung Steiermark 2026: Neubau, Wohnbauscheck & Sanierung im Überblick
Sie planen in der Steiermark ein Haus zu bauen, eine Eigentumswohnung zu kaufen oder Ihr
Zuhause zu sanieren? Mit 1. März 2026 hat das Land seine Wohnbauförderung grundlegend
überarbeitet: Ein neues modulares System mit deutlich erhöhten Förderobergrenzen macht die
„Grüne Mark“ für Bauwillige und Sanierer attraktiver als zuvor. Was Sie konkret bekommen
und welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Reform ab 1.3.2026: Steiermark stellt auf modulares System um,
Förderobergrenzen deutlich angehoben - Neubau Eigenheim: Bis zu 80.000 € Landesdarlehen zu 1 % Zinsen
auf 20,5 Jahre - Wohnbauscheck: 750 €/m² Grundförderung für Erstkäufer:innen +
Kinderbonus bis 7.400 € - Jungfamilienförderung: Bei Hausstandsgründung bis zu 20.000 €
für Personen unter 35 - Einkommensgrenzen (Neubau): 49.600 € für eine Person,
74.400 € für zwei Personen - Sanierung: Kleine Sanierung, Heizungstausch auf Erneuerbare und
Barrierefreiheit werden gefördert
Das Landesdarlehen als Herzstück der steirischen Wohnbauförderung
Die Steiermark setzt bei der Wohnbauförderung auf drei Instrumente: das
Landesdarlehen, nicht rückzahlbare Direktzuschüsse und
Annuitätenzuschüsse (laufende Zuschüsse zur Bankrate). Je nach Maßnahme
kommt eine dieser Formen zum Einsatz, oder eine Kombination davon.
Mit der Reform vom 1. März 2026 hat die Steiermark ihr Fördersystem auf ein modulares
Modell umgestellt. Wer mehrere Module kombiniert, zum Beispiel Neubau plus ökologische
Maßnahmen plus Jungfamilien-Bonus, kann die Gesamtförderung deutlich steigern. Wer
genau prüft, was kombinierbar ist, holt mehr heraus.
Landesdarlehen für den Neubau von Eigenheimen
Wer in der Steiermark ein privates Eigenheim neu errichtet und dort seinen Hauptwohnsitz
begründet, kann ein Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro beantragen. Die Rückzahlung
erfolgt zu 1 % Zinsen über eine Laufzeit von 20,5 Jahren.
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein:
- Nachweis der Inanspruchnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle
- Grundbücherliche Sicherstellung zu Gunsten des Landes Steiermark
- Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
- Erreichung der vorgeschriebenen Gesamtenergieeffizienzfaktoren
- Baubeginn erst nach rechtskräftiger Förderungszusage
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen für die Neubauförderung (Jahreseinkommen):
- 1 Person: 49.600 €
- 2 Personen: 74.400 €
- Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Grenze um 6.570 €
Für besonders ökologische Maßnahmen, wie die Erreichung des klimaaktiv Silber- oder
Gold-Standards, können im modularen System weitere Förderbeträge beantragt werden.
Wohnbauscheck: Landesdarlehen für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen
Erstkäufer:innen einer Eigentumswohnung vom befugten Bauträger erhalten mit Zustimmung
des Landes Steiermark den Wohnbauscheck ausgeschüttet als Landesdarlehen.
Die Grundförderung beträgt 750 Euro pro m² Wohnnutzfläche.
Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Beträge:
- 2 Kinder: + 3.700 €
- Ab 3 Kindern: + 7.400 €
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Wohnbauscheck:
- Eigentumswohnung vom befugten Bauträger
- Preisgrenze: 2.900 €/m²
- Mindestgröße: 30 m² Wohnnutzfläche
- Maximale Wohnnutzfläche: 90 m² bei zwei Personen (+ 10 m² pro weitere Person,
max. 150 m²) - Einkommensobergrenze: 56.300 € für Einzelpersonen (gestaffelt nach Haushaltsgröße)
Das Landesdarlehen läuft über 25 Jahre zu 3 % Zinsen. Die halbjährlichen
Rückzahlungsraten steigen im 5-Jahres-Zyklus schrittweise an.
Mehr Informationen: Wohnbauscheck
Land Steiermark.
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Wohnbauförderung Steiermark: Sanierung
Auch für die Sanierung von Bestandsobjekten stellt das Land Steiermark Fördermittel
bereit. Je nach Maßnahme gibt es Direktzuschüsse, Annuitätenzuschüsse oder Förderungen
über das Umweltprogramm des Landes.
Kleine Sanierung für Eigenheime und Eigentumswohnungen
Das Programm „Kleine Sanierung“ richtet sich an Eigentümer:innen und Hauptmieter:innen,
die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung sanieren wollen. Förderfähig sind thermische
Verbesserungen, Haustechnik-Upgrades, Sicherheitsmaßnahmen und Erhaltungsarbeiten.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Mindest-Sanierungskosten: 3.000 € (anerkannte Kosten)
- Baubewilligung des Objekts mindestens 30 Jahre alt
- Rechnungen von befugten Unternehmen (max. 2 Jahre alt)
- Mindestabstand von 3 Jahren zwischen zwei Förderanträgen
Barrierefreiheit und altengerechtes Wohnen
Eigentümer:innen und Mieter:innen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten, erhalten
bis zu 30.000 Euro, wahlweise als Annuitätenzuschuss (30 % des Bankdarlehens auf
14 Jahre) oder als einmaliger Direktzuschuss (15 % der anerkannten Kosten).
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:
- Entfernen von Stufen und Schwellen beim Hauseingang
- Errichtung von Rampen und Hebehilfen
- Türverbreiterungen
- Bodenebene Dusche oder Badewanne mit Einstiegshilfe
- Neuerrichtung oder Adaptierung eines Personenaufzugs
Barrierefreiheitsmaßnahmen lassen sich mit anderen Sanierungsmaßnahmen kombinieren.
Heizungstausch auf erneuerbare Energieträger
Der Umstieg von fossiler auf klimafreundliche Heizung wird vom Land Steiermark
gefördert. Antragsberechtigte sind Eigenheimbesitzer:innen, Hauptmieter:innen und
unter bestimmten Bedingungen auch Betreiber:innen kleinerer sozialer Einrichtungen.
Gefördert werden:
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut)
- Wärmepumpen (Erd- oder Grundwasser)
- Solarthermische Anlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung
- Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze
Wichtig: Die Anlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht installiert
sein. Anträge können laufend gestellt werden, solange das Budget verfügbar ist.
Sonderförderung Radonsanierung
Wird in ständig bewohnten Räumen eine Radonkonzentration von mehr als 1.000 Bq/m³
nachgewiesen, fördert das Land Steiermark bauliche Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung
der Konzentration mit bis zu 1.500 Euro.
Jungfamilienförderung: Hausstandsgründung in der Steiermark
Wer in der Steiermark erstmals einen gemeinsamen Haushalt gründet, wird vom Land
besonders unterstützt. Die Förderung richtet sich an:
- Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen (zumindest eine Person unter 35,
beide unter 40) - Unverheiratete Paare mit Kind (gleiche Altersgrenzen)
- Alleinerziehende unter 40 Jahren mit Kindern
- Personen mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 80 % (unter 40 Jahre)
- Familien mit mindestens drei Kindern
Die Hausstandsgründung darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die nachgewiesenen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen. Die Förderung beläuft
sich auf bis zu 20.000 Euro und gilt für den Kauf einer Eigentumswohnung, den Bezug einer
Mietwohnung, den Neubau sowie Zu- und Umbauten.
Mehr Informationen:
Ratgeber zur Hausstandsgründung.
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Was hat die Reform der Wohnbauförderung in der Steiermark ab 1.3.2026 verändert?
Die Steiermark hat ihr Förderungssystem auf ein modulares Modell umgestellt. Förderobergrenzen wurden deutlich angehoben, beim Neubau Eigenheim auf bis zu 80.000 Euro. Neu dazu kommen ein Jungfamilien-Bonus und kombinierbare ökologische Zusatzmodule.
Wie hoch ist die Wohnbauförderung für ein neues Eigenheim in der Steiermark?
Für den Neubau eines privaten Eigenheims können Sie ein Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro zu 1 % Zinsen auf 20,5 Jahre Laufzeit beantragen. Die genaue Förderhöhe hängt von Haushaltsgröße, ökologischen Maßnahmen und weiteren Modulen ab.
Was ist der Wohnbauscheck Steiermark und wer bekommt ihn?
Den Wohnbauscheck erhalten Erstkäufer:innen einer Eigentumswohnung vom befugten Bauträger. Er wird als Landesdarlehen zu 3 % Zinsen auf 25 Jahre gewährt und umfasst 750 €/m² Grundförderung sowie einen Kinderbonus von bis zu 7.400 €.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Eigenheimförderung in der Steiermark?
Für den Neubau gilt: 49.600 Euro für eine Person, 74.400 Euro für zwei Personen. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Grenze um 6.570 Euro. Für Sanierungsförderungen gelten eigene oder keine Einkommensgrenzen.
Welche Sanierungsförderungen gibt es in der Steiermark?