Förderungstitel

Energieberatung Steiermark

steiermark
Ziel der Förderung

Umfassende, kompetente Beratung, abgestimmt auf die jeweilige Lebenssituation, zur Erhebung von Energiespar- und Sanierungspotenzialen.

  • Unterstützung der Bevölkerung in der Steiermark bei der Erkennung energetischer Sanierungsmöglichkeiten
  • Langfristige Einsparung von Strom- und Heizkosten
  • Senkung des Energieverbrauchs durch Verhaltensänderung, energieeffiziente Geräte, Optimierung der Heizanlage oder umfassende Gebäudesanierung
  • Einsparung von CO2-Emissionen und Verringerung der Umweltbelastung
  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger durch Nutzung erneuerbarer Energien
  • Beitrag zur Umsetzung der „Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 plus“
  • Erhöhung der Wertschöpfung in den steirischen Regionen und Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung
Was wird gefördert?
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderbeitrag für eine Energieberatung
  • Drei Kategorien von Energieberatungen:
    • Energieberatung (im Büro, per Telefon oder vor Ort)
    • Vor-Ort-Gebäudecheck
    • Beratung gegen Energiearmut
Antragsberechtigte Personen
  • Natürliche Personen: Liegenschaftseigentümer:innen, Miteigentümer:innen, Wohnungseigentümer:innen, Mieter:innen und Nutzungsberechtigte
  • Juristische Personen: Hausverwaltungen, Gemeinden, Vereine oder sonstige Einrichtungen (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts und Sozialeinrichtungen)
  • Unternehmen und Vereine können die Förderung nur im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
  • Gegenstand der Beratung sind bestehende oder geplante Gebäude sowie technische Geräte in der Steiermark
  • Nutzung durch Gemeinden, Vereine oder Privatpersonen
  • Berücksichtigung des Nutzer:innenverhaltens in Haushalten, Mobilitätsverhalten und Klimaschutz
  • Maximal eine Energieberatung pro Kalenderjahr und Haushalt/Gebäude
  • Zahlungsanforderung durch den/die Berater:in maximal zwei Monate nach Durchführung der Beratung
  • Beratung durch gelistete Energieberater:innen, die die Kriterien des Landes Steiermark erfüllen und Mitglied im „Netzwerk Energieberatung Steiermark“ sind
  • Abrechnung der Beratung direkt zwischen Berater:in und Förderungswerber:in, wobei der Förderungsbeitrag des Landes Steiermark abzuziehen ist
  • Zusatzleistungen wie Energieausweis, Förderungsabwicklung oder thermografische Aufnahmen sind nicht Teil der Förderung
  • Einhaltung der aktuellen Vorgaben des Landes Steiermark durch den/die Berater:in
  • Erfassung und Dokumentation aller Beratungen im Programm „EBS Manager“
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen zur Abrechnung des Förderungsbeitrages
    • Kopie der Rechnung an den Kunden/die Kundin
    • Kopie des ausgefüllten Förderungsantrags inklusive Datenschutzerklärung
    • Zahlungsanforderung
    • Kopie des Beratungsprotokolls inklusive EBS-Manager ID
    • Angabe von Art und Leistungszeitraum der Beratung
    • Geburtsdatum bei natürlichen Personen
    • Firmenbezeichnung, Firmennummer und De-minimis-Erklärung bei Hausverwaltungen
    • Gemeindebezeichnung und Gemeindenummer bei Gemeinden
    • Vereinsbezeichnung, Vereinsnummer und De-minimis-Erklärung bei Vereinen
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fristen und Termine

Die Förderungsaktion gilt für Beratungen, die zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungskopie
  • Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit Datenschutzerklärung
  • Zahlungsanforderung
  • Beratungsprotokoll mit EBS-Manager ID
  • Ggf. Nachweise für Umsetzungsbonus (siehe unten)
Zuständige Stelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 / Fachabteilung Energie und Wohnbau
Energieberatung Land Steiermark
Landhausgasse 7/EG, 8010 Graz
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877 3955

Rechtliche Grundlagen
  • Förderungsrichtlinie des Steirischen Umweltlandesfonds
  • Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG
  • De-minimis-Beihilfenregelung (Verordnung (EU) 2023/2831)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)