Neubauförderung Vorarlberg
- Ziel der Förderung
Schaffung und Unterstützung von Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Vermietung durch finanzielle Anreize.
- Was wird gefördert?
- Neubau von Eigenheimen, Doppelhäusern, Reihenhäusern, und Mehrfamilienhäusern.
- Zu-, Ein- und Umbauten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
- Ersterwerb von neu errichteten Wohnhäusern oder Wohnungen.
- Ersatzneubau von Wohnhäusern, die nicht mehr sanierbar sind.
- Mietwohnungen für Investoren und Wohninitiativen.
- Antragsberechtigte Personen
- Natürliche Personen: Für den Eigenbedarf und zur Vermietung.
- Juristische Personen: Für den Kauf und die Errichtung von Mietwohnungen, insbesondere für Wohngruppen und Wohninitiativen.
- Voraussetzungen
- Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach EU-Recht oder Staatsvertrag.
- Hauptwohnsitz: Nutzung des geförderten Objekts als Hauptwohnsitz.
- Wohnbedarf: Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs.
- Einkommensgrenzen: Einhaltung der festgelegten Netto-Haushaltseinkommensgrenzen.
- Finanzierung: Gesicherte Finanzierung und Möglichkeit der erstrangigen Sicherstellung des Förderungskredits im Grundbuch.
- Baubewilligung: Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung.
- Nutzfläche: Einhaltung der maximalen Nutzflächen für Wohnungen und Eigenheime.
- Ökologische Mindestanforderungen: Erfüllung von Anforderungen an Baustoffe, Dämmstoffe, und Energiesysteme.
- Alternatives Energiesystem: Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems für Heizung und Warmwasserbereitung.
- Kosten und Verkaufspreise: Einhaltung der vorgegebenen Kosten- bzw. Verkaufspreisgrenzen.
- Art der Förderung
Kredit
- Fristen und Termine
- Antragszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2026.
- Antragstellung: Vor Bezug des geförderten Bauvorhabens.
- Fertigstellung: Innerhalb von drei Jahren (Verlängerung um ein Jahr möglich).
- Einreichung für Kinderspielplätze: Spätestens ein Jahr nach Meldung der ersten Bauvollendung.
- Auszahlung Gemeinschaftsräume: Spätestens ein Jahr nach Meldung der Bauvollendung.
- Kinderzuschuss: Innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bzw. Adoption.
- Erforderliche Unterlagen
- Formulare: Verwendund der vorgeschriebenen Formulare.
- Beilagen: Alle zur Beurteilung erforderlichen Beilagen.
- Energieausweis: Vom Aussteller freigegeben und in der Energieausweiszentrale (EAWZ) eingegeben.
- Nachweise: Einkommensnachweise, Baubewilligung, Grundbuchauszug, Materialnachweise.
- Mietverträge: Für Mietwohnungen mit „Mieterblatt“ und Beilagen.
- Ausführungsplan und Fotos: Für Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen.
- Zuständige Stelle
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
- Rechtliche Grundlagen
Wohnbauförderungsgesetz 1989, LGBl.Nr. 31/1989 idgF, Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026