Förderungstitel

Neubauförderung Vorarlberg

vorarlberg
Ziel der Förderung

Schaffung und Unterstützung von Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Vermietung durch finanzielle Anreize.

Was wird gefördert?
  • Neubau von Eigenheimen, Doppelhäusern, Reihenhäusern, und Mehrfamilienhäusern.
  • Zu-, Ein- und Umbauten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
  • Ersterwerb von neu errichteten Wohnhäusern oder Wohnungen.
  • Ersatzneubau von Wohnhäusern, die nicht mehr sanierbar sind.
  • Mietwohnungen für Investoren und Wohninitiativen.
Antragsberechtigte Personen
  • Natürliche Personen: Für den Eigenbedarf und zur Vermietung.
  • Juristische Personen: Für den Kauf und die Errichtung von Mietwohnungen, insbesondere für Wohngruppen und Wohninitiativen.
Voraussetzungen
  • Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach EU-Recht oder Staatsvertrag.
  • Hauptwohnsitz: Nutzung des geförderten Objekts als Hauptwohnsitz.
  • Wohnbedarf: Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs.
  • Einkommensgrenzen: Einhaltung der festgelegten Netto-Haushaltseinkommensgrenzen.
  • Finanzierung: Gesicherte Finanzierung und Möglichkeit der erstrangigen Sicherstellung des Förderungskredits im Grundbuch.
  • Baubewilligung: Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung.
  • Nutzfläche: Einhaltung der maximalen Nutzflächen für Wohnungen und Eigenheime.
  • Ökologische Mindestanforderungen: Erfüllung von Anforderungen an Baustoffe, Dämmstoffe, und Energiesysteme.
  • Alternatives Energiesystem: Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems für Heizung und Warmwasserbereitung.
  • Kosten und Verkaufspreise: Einhaltung der vorgegebenen Kosten- bzw. Verkaufspreisgrenzen.
Art der Förderung

Kredit

Fristen und Termine
  • Antragszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2026.
  • Antragstellung: Vor Bezug des geförderten Bauvorhabens.
  • Fertigstellung: Innerhalb von drei Jahren (Verlängerung um ein Jahr möglich).
  • Einreichung für Kinderspielplätze: Spätestens ein Jahr nach Meldung der ersten Bauvollendung.
  • Auszahlung Gemeinschaftsräume: Spätestens ein Jahr nach Meldung der Bauvollendung.
  • Kinderzuschuss: Innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bzw. Adoption.
Erforderliche Unterlagen
  • Formulare: Verwendund der vorgeschriebenen Formulare.
  • Beilagen: Alle zur Beurteilung erforderlichen Beilagen.
  • Energieausweis: Vom Aussteller freigegeben und in der Energieausweiszentrale (EAWZ) eingegeben.
  • Nachweise: Einkommensnachweise, Baubewilligung, Grundbuchauszug, Materialnachweise.
  • Mietverträge: Für Mietwohnungen mit „Mieterblatt“ und Beilagen.
  • Ausführungsplan und Fotos: Für Kinderspielplätze und Gemeinschaftsflächen.
Zuständige Stelle

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 8080

F +43 5574 511 923495

wohnen@vorarlberg.at

Rechtliche Grundlagen

Wohnbauförderungsgesetz 1989, LGBl.Nr. 31/1989 idgF, Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026