11. Mai 2026 • 5 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Burgenland

Wohnbaufoerderung_Oesterreich

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Sie planen im Burgenland zu bauen, Ihr Haus zu sanieren oder von fossiler Heizung auf ein klimafreundliches System umzusteigen? Das Land Burgenland unterstützt all das, mit einem günstigen Landesdarlehen zu 0,9 % Zinsen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Alternativenergien und einer speziellen Sonderförderung für den Heizungstausch 2026. Was Sie konkret bekommen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesdarlehen Neubau: Bis zu 67.500 € bei hoher Energieeffizienz (Stufe 2, 131–150 m²), 30 Jahre Laufzeit, nur 0,9 % Zinsen p.a.
  • Kinderbonus: 12.000 € pro Kind (unter 16 Jahren) zusätzlich zur Basisförderung
  • Sanierungsförderung: 30 % bis 80 % der anerkannten Kosten, je nach Sanierungstiefe, max. bis 80.000 €
  • Heizungstausch 2026: Sonderförderung 30 % der Kosten (max. 2.000 €) + Sozialzuschlag möglich, Aktionszeitraum bis 31.12.2026
  • PV & Speicher: Eigene Förderung für Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Einkommensgrenzen: 1 Person max. 48.400 € / 2 Personen max. 82.500 € Jahresnettoeinkommen
  • Eigenfinanzierung: Mindestens 10 % der Gesamtbaukosten müssen Sie selbst aufbringen

Wie funktioniert das Landesdarlehen im Burgenland?

Die burgenländische Wohnbauförderung ist ein rückzahlbares Landesdarlehen, also kein verlorener Zuschuss, sondern ein günstiger Kredit des Landes. Die Konditionen sind dabei kaum mit einem normalen Bankkredit vergleichbar: 0,9 % Zinsen pro Jahr, fix über 30 Jahre. Das Darlehen darf maximal 70 % der Gesamtbaukosten abdecken.

Das Darlehen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der einkommensabhängigen Subjektförderung und der objektbezogenen Basisförderung. Zusätzlich können verschiedene Bonusbeträge die Fördersumme weiter erhöhen. Rückgezahlt wird halbjährlich, jeweils zum 1. April und 1. Oktober, beginnend sechs Monate nach der letzten Auszahlung.

Abgesichert wird das Darlehen über einen Grundbucheintrag. Das Land Burgenland lässt ein Veräußerungsverbot eintragen, das Hauptwohnsitz im geförderten Objekt verpflichtend macht.

Förderung für den Neubau eines Eigenheims

Beim Neubau eines Eigenheims richtet sich die Basisförderung nach der Wohnnutzfläche und dem Ökologischen Index (EKZ). Je höher die Energieeffizienz, desto mehr Förderung bekommen Sie:

Wohnnutzfläche Standard Stufe 1 (>30 % EKZ-Verbesserung) Stufe 2 (>50 % EKZ-Verbesserung)
60–100 m² 45.000 € 50.000 € 55.000 €
101–130 m² 48.750 € 56.550 € 63.050 €
131–150 m² 51.000 € 60.000 € 67.500 €

Bei Wohnnutzflächen über 240 m² wird die Förderung anteilig reduziert. Die Obergrenze liegt bei 250 m².

Bonusbeträge beim Neubau

Auf die Basisförderung können folgende Bonusbeträge aufgestockt werden:

  • Kindersteigerung: 12.000 € pro Kind unter 16 Jahren
  • Barrierefreies Bauen: 10.000 €
  • Behindertengerechtes Bauen: 20.000 €
  • Dachbegrünung: 3.000–4.000 €
  • Fassadenbegrünung: 5.000 €
  • Wohnort in Gemeinde mit Bevölkerungsrückgang (2–4,99 %): 7.500 €
  • Wohnort in Gemeinde mit Bevölkerungsrückgang (ab 5 %): 15.000 €

Eine Familie mit zwei Kindern, die energieeffizient auf Stufe 2 baut und in einer schrumpfenden Gemeinde wohnt, kann so schnell auf eine Gesamtförderung von über 90.000 € kommen, immer unter der 70%-Grenze der Gesamtbaukosten.

Voraussetzungen für das Landesdarlehen

Nicht jede Person und jedes Projekt kommt für die burgenländische Wohnbauförderung in Frage. Die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte EU-Staatsangehörigkeit
  • Mindestens zwei Jahre ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich
  • Hauptwohnsitz muss im geförderten Objekt sein
  • Mindestens 50 % Eigentumsanteil am Objekt
  • Kein Allein- oder Mehrheitseigentum an einem bereits geförderten Wohnobjekt
  • Eigenfinanzierung von mindestens 10 % der Gesamtbaukosten
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (Jahres-Nettoeinkommen, siehe unten)
  • Umstellung auf ein alternatives, nicht fossiles Heizsystem

Der Antrag muss spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung oder Baufreigabe eingebracht werden. Wer zu spät einreicht, verliert den Anspruch.

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Sanierungsförderung im Burgenland 2026

Wer sein bestehendes Eigenheim saniert, kann je nach Sanierungstiefe zwischen 30 % und 80 % der anerkannten Kosten gefördert bekommen, ebenfalls als zinsgünstiges Landesdarlehen (0,9 %, 30 Jahre):

Sanierungsart Fördersatz Maximalbetrag
Einzelbauteilsanierung (z. B. Fenster, Dach) 30 % 40.000 €
Energetische Sanierung mit mind. 40 % HWB-Verbesserung 50 % 45.000 €
Umfassende Sanierung (Energiekennzahl wird erfüllt) 60 % 60.000 €
Umfassende Sanierung mit 25 % Unterschreitung der Energiekennzahl 70 % 70.000 €
Umfassende Sanierung mit 50 % Unterschreitung der Energiekennzahl 80 % 80.000 €

Für behindertengerechte Anpassungen gibt es darüber hinaus bis zu 30.000 € Förderung. Bei historischer Bausubstanz wird ein Zuschlag von 25 % auf die Basisförderung gewährt.

Wichtig: Öl- und Gasheizungen, Festbrennstoffkessel, Elektroheizungen und offene Kamine sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Burgenland setzt klar auf die Energiewende.

Sonderförderung Heizungstausch 2026

Wer 2026 eine fossile Heizung durch ein klimafreundliches System ersetzt, kann eine eigene Sonderförderung Heizungstausch beantragen, unabhängig vom Landesdarlehen:

  • Basisförderung: 30 % der anfallenden Kosten, maximal 2.000 €
  • Sozialzuschlag bei Jahresnettoeinkommen ≤ 43.000 € (Haushalt): zusätzlich 500 €
  • Kombizuschlag Warmwasserwärmepumpe + Biomasse-Zentralheizung: bis zu 300 € extra

Zusätzlich gibt es das Bundesprogramm „Sauber Heizen für Alle“, das mit bis zu 3.500 € gefördert werden kann. Die Bundesförderung und die Landesförderung können kombiniert werden, das macht den Wechsel finanziell besonders attraktiv.

Der Aktionszeitraum läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026. Anträge können noch bis zum 31. Jänner 2027 eingereicht werden, jedoch spätestens 12 Monate nach dem Rechnungsdatum der Anlage.

Photovoltaik- und Speicheranlagen-Förderung

Das Land Burgenland fördert den Einbau von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % der anrechenbaren Kosten. Bei Stromspeicheranlagen gilt: Bundesförderungen haben Vorrang, sie müssen zuerst beantragt werden. Eine Landesförderung gibt es nur dann, wenn keine Bundesförderung gewährt wird oder diese abgelehnt wurde.

Für die allgemeine Alternativenergieanlagen-Förderung gelten folgende Maximalbeträge:

Anlage Maximalbetrag
Erd- oder Wasserwärmepumpe 1.200 €
Biomasse-Zentralheizung 1.200 €
Luftwärmepumpe 1.000 €
Thermische Solaranlage (Heizungsunterstützung) 800 €
Fernwärmeanschluss 800 €
Thermische Solaranlage (Warmwasser) 500 €

Anträge für Alternativenergieanlagen müssen spätestens 6 Monate nach dem Rechnungsdatum eingebracht werden. Für Stromspeicheranlagen gilt als Frist 6 Monate nach Rechnungsdatum oder nach einem allfälligen Ablehnungsbescheid der Bundesförderung.

Einkommensgrenzen: Wer wird gefördert?

Für das Landesdarlehen beim Neubau und bei der Sanierung gelten die gleichen Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist das Jahres-Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen:

Haushaltsgröße Maximales Jahresnettoeinkommen Mindestmonatseinkommen
1 Person 48.400 € 1.100 €
2 Personen 82.500 € 1.518 €
3 Personen 84.150 € 1.705 €
4 Personen 85.800 € 1.870 €
Ab 5 Personen 88.000 € 1.870 €

Wer unter dem Mindestmonatseinkommen liegt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf das Landesdarlehen, das Einkommen muss also in einem bestimmten Korridor liegen. Für die Heizungstausch-Sonderförderung und die Alternativenergieanlagen gelten eigene, teils günstigere Einkommensregeln.

Wie Sie die Wohnbauförderung Burgenland beantragen

Der Antrag für das Landesdarlehen muss vor Baubeginn gestellt werden, rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. So läuft der Prozess ab:

  1. Informieren und prüfen: Stellen Sie fest, ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen und welche Förderstufe für Ihr Projekt in Frage kommt
  2. Unterlagen zusammenstellen: Einkommensnachweise, Baupläne, Energieausweis, Baukostenschätzung
  3. Antrag einreichen: Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt; E-Mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at; Tel.: 057 600-2800)
  4. Förderungszusage abwarten: Erst nach positiver Entscheidung dürfen Sie mit dem Bau beginnen
  5. Darlehensvertrag abschließen: Das Darlehen wird grundbücherlich abgesichert, das Veräußerungsverbot eingetragen

Wer mehrere Förderungen kombiniert, Landesdarlehen, Heizungstausch-Sonderförderung, Alternativenergieanlagen und Bundesförderungen, kann schnell den Überblick verlieren. Eine frühzeitige Beratung spart hier viel Zeit und Geld.

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