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Wohnbauförderung Burgenland

Die Wohnbauförderung für das Burgenland umfasst das klassische Landesdarlehen zum Neubau eines Eigenheimes. Außerdem gibt es noch eine spezielle Photovoltaik Förderung.

Wohnbaufoerderung-Burgenland
Wohnbaufoerderung-Burgenland

Was ist ein Landesdarlehen/Wohnbauförderung?

Das burgenländische Landesdarlehen ist eine sogenannte rückzahlbare Förderung. Das bedeutet, es handelt sich dabei um ein grundbücherlich (also hypothekarisch) besichertes Darlehen. Das Land Burgenland wird mit der Förderhöhe in das Grundbuch eingetragen.

Die Rückzahlung erfolgt als Annuitätenzahlung in Halbjahresraten:

  • 1. bis 20. Halbjahresraten: 1,375 %
  • 21. bis 40. Halbjahresraten: 2,0 %
  • 41. bis 60. Halbjahresraten: 2,5%

Verzinst wird seit 2021 jährlich mit fix 0,9%.

Bekommt man ein Landesdarlehen, so ist das Land Burgenland der Kreditgeber. Um ein solches, günstiges Darlehen zu erhalten, müssen gewisse Sicherheiten eingebracht und bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Über die Voraussetzungen später etwas mehr.

Ein Landesdarlehen wird im Rahmen der Wohnbauförderung vergeben

Oberstes Ziel der Wohnbauförderung ist es, Wohnen in hoher Qualität zu ermöglichen.

Das Land Burgenland vergibt im Zuge der Wohnbauförderung ein Landesdarlehen für Projekte, die der Schaffung von Wohnraum dienen, und berücksichtigt dabei besondere Maßnahmen, beispielsweise die bauliche Umsetzung behindertengerechten Wohnens. Daneben spielen auch klima- und umweltpolitische Ziele eine Rolle.

Den Antrag auf ein Landesdarlehen stellen, mit dem Antrag auf Wohnbauförderung

Die zuständigen Stellen sind die Wohnbauförderungsstellen des jeweiligen Bundeslandes. Burgenländerinnen und Burgenländer stellen ihren Antrag beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Landesdarlehen.

In diesen Fällen bekommt man in Burgenland ein Landesdarlehen

  1. Neubau
  2. Erweiterter Rohbau
  3. Althausankauf
  4. Sanierung
  5. Ankauf einer Eigentumswohnung
  6. Übernahme von laufenden Darlehen

1. Landesdarlehen für Neubau in Burgenland

Die Förderung zur Errichtung eines Neubaus wird als Landesdarlehen gewährt. Erfahre mehr über die Fördervoraussetzungen, die Einkommenshöhe, die Antragsstellung, die Wohnnutzfläche und die Höhe der Förderung.

Förderungen, die man im Burgenland beim Neubau 2020 berücksichten sollte:

Umso mehr geförderte Maßnahmen man setzt, desto mehr Förderung bekommt man.

Achtung! Bei den folgenden genannten Förderungen handelt es sich NICHT um ein Landesdarlehen.

Mit der Wohnbauförderung 2020 gelten folgende Maßnahmen als Schwerpunkte beim Neubau:

  • Barrierefreies Bauen
  • Behindertengerechte Maßnahmen
  • Bodenverbrauchssparendes Bauen
  • Einbau einer Alarmanlage
  • Einbau von Sicherheitstüren

2. Landesdarlehen für erweiterten Rohbau im Burgenland

Wer durch den Aus- oder Aufbau eine selbständige Wohneinheit schafft, erhält im Burgenland eine Förderung in Form eines Landesdarlehens.

Die Anweisung des Darlehens geschieht in 2 Raten. Die ersten 90% werden bei Fertigstellung des erweiterbaren Rohbaus, die fehlenden 10% werden nach Vorlage einer Bestätigung über die antragsmäßige Durchführung des Bauvorhabens (gemäß den Bestimmungen des Bgld. Baugesetzes) ausbezahlt.

Achtung! Um in den Genuss dieses Landesdarlehens zu kommen, muss die Wohnbauförderung VOR Beginn der Aus- und Aufbauarbeiten beantragt werden.

3. Landesdarlehen für Althausankauf

Wer ein Haus kauft, um dessen Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren angesucht wurde, bekommt vom Land Burgenland ein Landesdarlehen.

Die Förderhöhe beträgt 50% des förderbaren Kaufpreises. Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000 Euro.

Info: Die Zuerkennung dieses Landesdarlehens schließt die Förderung zur Sanierung von Eigenheimen NICHT aus.

4. Landesdarlehen für Sanierung

Umweltgerechtes und energiesparendes Sanieren wird mit einem Landesdarlehen gefördert. Wenn man also zum Beispiel ein altes Gasthaus kauft und umbaut, kann man mit einem Landesdarlehen rechnen. Eine umfangreiche energetische Sanierung kann mit der Wohnbauförderung NEU bei entsprechender Energiezahl mit einem Betrag von bis zu 45.000 Euro gefördert werden.

Zum Erhalt dieser Förderung muss bei der Antragsstellung ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang der energetischen Sanierung.

Die folgenden beiden NEUEN Schwerpunkte der Wohnbauförderung im Burgenland haben zum Ziel, Leerstände zu beseitigen und die Kulturlandschaft zu erhalten:

NEU: Wer ein Haus, das bis dato nicht für Wohnzwecke genutzt wurde, saniert, erhält ein Landesdarlehen zur Sanierung, sofern die Revitalisierung dazu dient, maximal 4 Wohneinheiten mit einer Fläche von mindestens 50 m2 zu schaffen, die nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten binnen 6 Monaten vermieten werden. Die wesentliche Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes muss mit einem Energieausweis nachgewiesen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Baubewilligung des Hauses mindestens 40 Jahre zurückliegt. Dann werden die Kosten der Sanierung zu 50 % durch einen günstigen Kredit vom Land Burgenland abgedeckt.

Neben dem Grundbetrag kann der Ökozuschlag und der Ortskernzuschlag die Höhe des Landesdarlehens beeinflussen. Die Darlehenszeit, die jährliche Verzinsung sowie die Rückzahlungshöhe kann man hier nachlesen (Stichwort Revitalisierungsföderung). Achte dabei darauf, dass es sich hierbei um eine Veröffentlichung aus dem Jahre 2016 handelt. Eine Veröffentlichung zu den Rahmenbedingungen wurde zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht online gestellt.

NEU: Ein weiterer Schwerpunkt für die Wohnbauförderung NEU ist der Erhalt alter Bausubstanz. Wer einen Arkadenhof oder Streckhof saniert, kann daher mit einem Landesdarlehen in der Höhe von bis zu 50% der Sanierungskosten rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arkadenhof oder Streckhof vor dem Jahr 1920 erbaut wurde.

5. Landesdarlehen zum Ankauf einer Eigentumswohnung

Ebenso möglich ist der Erhalt eines Landesdarlehens bei Ankauf einer Eigentumswohnung. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Heizwärmebedarf der Wohnung. Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000 Euro.

6. Übernahme eines bestehenden Darlehens

Mit Zustimmung des Landes kann ein bestehendes Darlehen übernommen werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden, erfährst du am besten direkt beim Land Burgenland.

Tipp: Die Gratis Wohnbauberatung / Sanierungsberatung / Energieberatung sollte man in Anspruch nehmen!

Diese Förderungen werden im Burgenland NICHT durch ein Landesdarlehen gefördert

  1. Generationen – Wohnen: Hier geht es um Mietwohnungen als Starterwohnungen oder als Wohnungen zur Durchführung betreubaren Wohnens OHNE Eigentumsoption.
  2. Barrierefreies Bauen
  3. Behindertengerechte Maßnahmen
  4. Bodenverbrauchssparendes Bauen
  5. Einbau einer Alarmanlage (Sicheres Wohnen)
  6. Einbau von Sicherheitstüren (Sicheres Wohnen)
  7. Junges Wohnen
  8. Sonderförderaktion Ölkesseltausch

Wer bekommt eine Wohnbauförderung im Burgenland

Die Fördervoraussetzungen sind:

  • Man zählt zu den begünstigten Personen
  • Es besteht dringender Wohnbedarf

NEU: Einkommensgrenzen zur Bewilligung des Landesdarlehens im Burgenland

Mit der Wohnbauförderung NEU wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Betrug das höchstzulässige Netto-Einkommen bei vier Personen bisher 62.500 Euro, sind es nun 68.000 Euro, die im Jahr verdient werden dürfen, um noch förderwürdig zu sein.

Mehr Informationen unter: burgenland.at

Über den Autor: Mario Graf-Schantl
ist ausgebildeter Wohnfinanzberater seit 2010, hat sich 2015 selbständig gemacht und zeitgleich die OPTIFIN gegründet. "Als eine der größten Plattformen in unserem Bereich, bieten wir unabhängige Beratung und Informationen für Immobilienfinanzierungen. Mit vorverhandelten Konditionen durch langjährige Partnerschaft mit Banken, ermöglichen wir Angebote zu Top Konditionen für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenz ist aber die direkte Beratung, denn nur im persönlichen Gespräch, finden wir gemeinsam die optimale Lösung."

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