Eigenheimankauf im Burgenland
- Ziel der Förderung
Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz und dem schonenden Umgang mit Ressourcen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ankauf eines nicht geförderten Eigenheimes, einer nicht geförderten Eigentumswohnung oder eines nicht geförderten Reihenhauses, dessen Baubewilligung oder Baufreigabe zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Eigenheime: Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine zur Nutzung durch die Eigentümer bestimmt ist. Bei zwei Wohnungen muss die selbstständige Nutzung gegeben sein.
- Wohnung: Eine baulich abgeschlossene Einheit, die mindestens aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC und Bad oder Dusche besteht und mindestens 35 m² Wohnnutzfläche hat.
- Antragsberechtigte Personen
Förderungswürdige natürliche Personen gemäß § 13 Bgld. WFG 2018, die sich verpflichten, am Ort des geförderten Objektes ihren Hauptwohnsitz zu begründen.
- Voraussetzungen
- Mindestens zwei Jahre ununterbrochen rechtmäßiger Hauptwohnsitz in Österreich vor Antragsstellung.
- Einkünfte, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder Beiträge zur Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben.
- Oder rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren Einkünfte bezogen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen.
- Muss zumindest Hälfteeigentümer der zu fördernden Liegenschaft sein.
- Bei Ehepartnern, Lebensgefährten oder eingetragenen Partnern genügt gemeinsames Hälfteeigentum, wobei Miteigentümer nur nahestehende Personen sein dürfen.
- Verpflichtung zur Begründung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt innerhalb von 6 Monaten.
- Kein Allein- oder überwiegender Miteigentümer eines anderen geförderten Objekts sein.
- Das geförderte Objekt darf nicht vermietet werden.
Einkommensgrenzen (Haushaltseinkommen):
- Eine Person: 48.400 Euro
- Zwei Personen: 82.500 Euro
- Drei Personen: 84.150 Euro
- Vier Personen: 85.800 Euro
- Fünf oder mehr Personen: 88.000 Euro
Mindesteinkommen (monatlich):
- Eine Person: 1.100 Euro
- Zwei Personen: 1.518 Euro
- Drei Personen: 1.705 Euro
- Vier oder mehr Personen: 1.870 Euro
Die Finanzierung des Kaufpreises muss gesichert sein und mindestens 10% der Gesamtkosten müssen aus Eigenmitteln aufgebracht werden .
Für das Objekt muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Einhaltung der Anforderungen an den Heizwärmebedarf ist jedoch keine Fördervoraussetzung.
- Art der Förderung
Darlehen im Ausmaß von 50% des um die Inventarkosten verminderten Kaufpreises. Die Darlehenshöhe ist abhängig vom nachzuweisenden Heizwärmebedarf.
- Fristen und Termine
Anträge können bis maximal 12 Monate nach Kaufvertragsabschluss eingereicht werden. In begründeten Fällen kann diese Frist auf maximal 24 Monate verlängert werden.
- Beglaubigter Kaufvertrag in Kopie.
- Bestandsplan oder Planskizze inklusive Wohnnutzflächenaufstellung.
- Angaben zu den persönlichen Verhältnissen (Antragsformular).
- Einkommensnachweise der Antragsteller und aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, etc.).
- Scheidungsurteil oder Scheidungsvergleich.
- Bestätigung der Gemeinde.
- „ZEUS“-Formblatt für Energieausweise.
- Energieausweis.
- Erforderliche Unterlagen
- Beglaubigter Kaufvertrag in Kopie
- Bestandsplan oder Planskizze inklusive Wohnnutzflächenaufstellung
- Angaben zu den persönlichen Verhältnissen (Antragsformular)
- Einkommensnachweise der Antragsteller und aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, etc.)
- Scheidungsurteil oder Scheidungsvergleich
- Bestätigung der Gemeinde
- „ZEUS“-Formblatt für Energieausweise
- Energieausweis
- Zuständige Stelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9,
Hauptreferat Wohnbauförderung,
Prälat-Gangl-Straße 1, 7000 EisenstadtTel.: 02682/600-2800 oder 057/600-2800
E-Mail: post.a9-wbf(at)bgld.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2018 – Bgld. WFG 2018 und Richtlinie 2025 zur Förderung des Ankaufs von Eigenheimen, Wohnungen und Reihenhäusern.