27. März 2024 • 5 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es einige neue rechtliche Grundlagen bei der Wohnbauförderung 2019. Die Novellen sollen die Antwort auf die Marktveränderungen sein, und sollen durch Deregulierungsmaßnahmen auch den Verwaltungsdschungel vereinfachen. Welche Änderungen gelten, und wofür es ab 2019 ein Landesdarlehen gibt, in diesem Beitrag.

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Förderung für Eigenheim oder zweite Wohnung

Die Wohnbauförderung in Oberösterreich unterstützt die Errichtung von Eigenheimen und der Schaffung von zweiten Wohnungen durch verschiedene Maßnahmen. Zu den Begünstigten gehören Eigentümer der Liegenschaft, die das geförderte Heim als Hauptwohnsitz nutzen, ihre bisherigen Wohnrechte aufgeben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Gefördert werden der Neubau von Eigenheimen mit bis zu zwei Wohnungen sowie der Ausbau einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren nach der ursprünglichen Baubewilligung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass jede Wohnung mindestens 80 m² groß ist.

Die Förderung umfasst:

  • Zinsenzuschüsse zu Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren. In den ersten 20 Jahren wird eine fixe Verzinsung von 2,95% p.a. gewährt, danach eine variable Verzinsung.
  • Einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss von 36% des Zuschusses zum Hypothekardarlehen.

Darüber hinaus gibt es spezifische Zuschläge für Familien mit Kindern, für den Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe, für barrierefreies Bauen, für Bauten in Siedlungsschwerpunkten, und für die Errichtung einer zweiten Wohnung unter bestimmten Bedingungen.

Vor Antragsstellung sind ein energetischer Befund sowie diverse Unterlagen, wie Grundbuchsauszug und Baubewilligungsbescheid, einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel setzt zudem die Fertigstellung des Rohbaus und die Erfüllung energetischer Auflagen voraus.

Förderungsempfänger müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen, wie den Bezug des Eigenheims als Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren und die Aufgabe bisheriger Wohnrechte. Zuwiderhandlungen können zur Rückforderung der Fördermittel führen.

Förderung für Reihen- oder Doppelhäuser

Die Wohnbauförderung Oberösterreich bietet attraktive Unterstützungen, die deinen Traum vom Eigenheim realisierbar machen.

Wer profitiert von der Förderung?

Die Förderung richtet sich an Bauherren von Reihen- oder Doppelhäusern, wobei die Wohnanlage aus mindestens drei Reihenhäusern oder zwei Doppelhäusern bestehen muss. Wichtig ist, dass das zugehörige Grundstück pro Einheit im Schnitt 400 m² nicht übersteigt und jedes Haus eine Wohnfläche von mindestens 80 m² aufweist. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer durchgehenden thermischen Hülle, die energetische Effizienz garantiert.

Förderungsarten – Wie unterstützt dich Oberösterreich?

  1. Zinsenzuschüsse für ein Hypothekendarlehen: Durch die Zinsenzuschüsse der Oberösterreichischen Landesbank kannst du von einer günstigeren Verzinsung deines Darlehens profitieren. Für die ersten 20 Jahre deiner Darlehenslaufzeit wird ein Fixzinssatz von nur 2,95 % p.a. gewährt – eine deutliche Ersparnis!
  2. Einmaliger Bauzuschuss: Neben den Zinsenzuschüssen besteht die Möglichkeit, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss zu erhalten, der die Finanzierung deines Vorhabens zusätzlich erleichtert.

Wichtige Details und Fristen

  • Die Antragstellung für diese Förderung ist bis zum 31. Dezember 2024 möglich.
  • Die Förderung beinhaltet auch zusätzliche Unterstützungen für Familien mit Kindern, barrierefreies Bauen und die Wahl umweltfreundlicher Dämmmaterialien.
  • Ein kostenloser energetischer Befund durch den OÖ Energiesparverband unterstützt dich dabei, die energetischen Anforderungen zu erfüllen.

Voraussetzungen und Antragstellung

Bevor du den Antrag stellst, ist ein Eigentumsnachweis sowie der Nachweis über die baubehördliche Genehmigung erforderlich. Auch dein Einkommen des letzten Jahres und der Bezug von Familienbeihilfen spielen eine Rolle.

Nutze die Chance auf dein Traumhaus!

Diese Fördermöglichkeiten bieten eine solide Unterstützung für den Bau von Reihen- und Doppelhäusern in Oberösterreich. Wenn du planst, dein Eigenheim zu errichten und dabei von finanziellen Zuschüssen profitieren möchtest, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um weitere Schritte zu planen.

Für detailliertere Informationen und Unterstützung bei deinem Antrag stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach, und wir helfen dir, deinen Traum vom Eigenheim in die Realität umzusetzen.

Sanierungsförderung für Häuser mit bis zu 3 Wohnungen in Oberösterreich

In Oberösterreich besteht eine attraktive Fördermöglichkeit für die Sanierung von Häusern mit bis zu drei Wohnungen. Diese Unterstützung erstreckt sich auch auf den Aus- und Einbau zusätzlicher Wohnräume bzw. Wohnungen und die Umwandlung von bisher nicht wohnlich genutzten Gebäuden in Wohnraum.

Förderberechtigte: Die Förderung steht Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern mit bis zu drei Wohnungen offen. Für selbst bewohnte Immobilien gelten Einkommensgrenzen. Alle Antragstellenden müssen die Anforderungen an eine „förderbare Person“ erfüllen.

Förderfähige Projekte: Gefördert werden die Sanierung bestehender Häuser, der Aus- und Einbau zusätzlicher Wohnräume oder Wohnungen und die Schaffung von bis zu drei Wohnungen in Gebäuden, die zuvor nicht als Wohnraum dienten.

Förderbedingungen und Hinweise:

  • Baubewilligung: Die Baubewilligung des Wohnhauses muss für Sanierungsprojekte mindestens 20 Jahre alt sein. Bei Zu- und Einbauten muss die Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Rechnungen und Kosten: Die Sanierungsarbeiten müssen von gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen von mindestens 150 Euro pro Rechnung nachgewiesen werden.
  • Energetische Mindestanforderungen: Das Projekt muss bestimmte energetische Standards erfüllen, nachgewiesen durch einen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands.
  • Bewohnung: Die sanierten Einheiten müssen als Hauptwohnsitz dienen. Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördermöglichkeiten:

  1. Umfassende Sanierung: Beinhaltet die Sanierung von mindestens drei Bauteilen der Gebäudehülle und technischen Anlagen, um die energetischen Mindestanforderungen zu erfüllen.
  2. Einzelbauteilsanierung: Maximal zwei Bauteile der Gebäudehülle können saniert werden, wobei bestimmte U-Werte nicht überschritten werden dürfen.
  3. Substanzerhaltende Maßnahmen: Betreffen das ungedämmte Dach, die Trockenlegung und statische Sicherheit.
  4. Schaffung von neuem Wohnraum: Sowohl durch Einbau in die bestehende Substanz als auch durch Zubau.

Förderzuschläge: Es gibt zusätzliche Zuschläge für die Schaffung neuer Wohneinheiten, den Kauf des Gebäudes, Denkmalschutz, Ökologie, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie für Sanierungen in Siedlungsschwerpunkten.

Art der Förderung:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse: Ein Darlehen kann mit variabler oder fester Verzinsung aufgenommen werden, ergänzt durch Zuschüsse.
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss: Alternativ zu den Zuschüssen kann ein Bauzuschuss beantragt werden, der 15% der förderbaren Kosten beträgt.

Erforderliche Unterlagen: Für die Antragstellung sind diverse Dokumente erforderlich, darunter der Grundbuchsauszug, Grundrisspläne, Baubewilligungen, energetischer Befund, Rechnungen und Nachweise über das Einkommen.

Diese Fördermöglichkeit bietet eine hervorragende Chance, den Wohnwert und die Energieeffizienz von Immobilien in Oberösterreich zu steigern.

Mehr Informationen unter: land-oberoesterreich.gv.at

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