Die Wohnbauförderung Oberösterreich wurde 2026 grundlegend modernisiert. Erstmals werden Eigentumswohnungen wie Eigenheime gefördert, Tiefgaragenstellplätze sind neu hinzugekommen, und der Fixzinssatz für Neubau wurde auf historisch günstige 1,5 % gesenkt. Was genau sich geändert hat und wer jetzt profitiert, lesen Sie in diesem Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Neubau-Fixzins: 1,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre (gültig bis 31.12.2027)
- Basisdarlehen 75.000 € plus Zuschläge für Kinder, Barrierefreiheit und zweite Wohnung
- Neu ab 2026: Eigentumswohnungen und Tiefgaragenstellplätze werden erstmals gefördert
- Sanierung: bis zu 50.000 € Darlehen bei umfassender Sanierung, plus Ökologiebonus bis 10.000 €
- Einkommensgrenzen: 37.000 € (1 Person) bzw. 55.000 € (2 Personen) beim Neubau
- Antragsfrist für Neubau und Reihen-/Doppelhäuser: 31. Dezember 2027
Förderung für Eigenheim und Eigentumswohnung
Ab 1. Jänner 2026 gilt in Oberösterreich eine neue, deutlich erweiterte Eigenheimförderung. Das Landesdarlehen steht nun erstmals auch Käufer:innen und Errichter:innen von Eigentumswohnungen offen. Auch Tiefgaragenstellplätze sind neu in die Förderung aufgenommen worden. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2027.
Das Herzstück der Neubauförderung ist die Eigenheim Förderaktion 1,5 %: Das Land OÖ gewährt einen Zinsenzuschuss zur Oberösterreichischen Landesbank, sodass Sie in den ersten 10 Jahren nur 1,5 % Fixzins tragen. Danach gilt ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-Euribor zuzüglich maximal 112 Basispunkte. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
Das Basisdarlehen und die Zuschläge im Überblick:
- 75.000 € Basisdarlehen
- +15.000 € pro Kind mit Familienbeihilfe
- +20.000 € pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe (Behinderung)
- +5.000 € für barrierefreies Bauen
- +25.000 € bei Errichtung einer zweiten Wohnung
- +20.000 € für Reihen- und Doppelhäuser (unter bestimmten Voraussetzungen)
Jede geförderte Wohnung muss mindestens 80 m² Wohnfläche aufweisen. Voraussetzung ist weiters der Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, die Aufgabe bisheriger Miet- und Eigentumsrechte spätestens 6 Monate nach Bezug sowie der tatsächliche Einzug innerhalb von 3 Jahren nach Förderzusicherung.
Förderung für Reihen- und Doppelhäuser
Auch Reihen- und Doppelhäuser werden in Oberösterreich gefördert und sind jetzt vollständig in die Eigenheim Förderaktion 1,5 % integriert. Damit gilt derselbe attraktive Fixzins von 1,5 % für die ersten 10 Jahre, wie beim klassischen Eigenheim.
Voraussetzungen für die Förderung von Reihen- und Doppelhäusern:
- Die Wohnanlage muss aus mindestens 3 Reihenhäusern oder 2 Doppelhäusern bestehen
- Das zugehörige Grundstück darf pro Einheit im Schnitt 400 m² nicht überschreiten
- Mindestgröße: 80 m² Wohnfläche pro Einheit
- Durchgehende thermische Gebäudehülle ist Pflicht
- Antragsfrist: 31. Dezember 2027
Der Darlehensaufschlag für Reihen- und Doppelhäuser beträgt 20.000 € zusätzlich zum Basisbetrag. Alle weiteren Zuschläge (Kinder, Barrierefreiheit etc.) gelten analog zur Eigenheimförderung.
Einkommensgrenzen für die Neubauförderung
Die Förderung richtet sich an Haushalte, die bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Grundlage ist das Jahreseinkommen des letzten abgeschlossenen Steuerjahres.
- 1 Person: bis 37.000 € jährlich
- 2 Personen: bis 55.000 € jährlich
- Jede weitere Person: +5.000 €
Wichtig zu wissen: Wer die Grenze um bis zu 10 % überschreitet, erhält noch immer 75 % der Förderung. Bei einer Überschreitung um bis zu 20 % sind es 50 %, bei bis zu 30 % noch 25 %. Erst darüber entfällt die Förderung vollständig.
Sanierungsförderung für Häuser mit bis zu 3 Wohnungen
Wer sein bestehendes Eigenheim energetisch modernisieren möchte, kann in Oberösterreich auf attraktive Sanierungsförderungen zurückgreifen. Gefördert werden Häuser mit bis zu 3 Wohnungen, der Aus- und Einbau zusätzlicher Wohnräume sowie die Umwandlung bisher nicht als Wohnraum genutzter Gebäude.
Grundvoraussetzungen:
- Baubewilligung mind. 20 Jahre alt (bei Sanierung) bzw. mind. 10 Jahre (bei Zu- und Ausbauten)
- Das Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden (Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen)
- Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands erforderlich
- Arbeiten durch gewerblich befugte Betriebe oder Materialrechnungen ab 150 € pro Rechnung
Förderbeträge:
- Einzelbauteilsanierung (max. 2 Bauteile): bis zu 15.000 € Darlehen oder alternativ 15 % der förderbaren Kosten als einmaliger Bauzuschuss (max. 2.250 €)
- Umfassende Sanierung (mind. 3 Maßnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik): bis zu 50.000 € Darlehen oder 15 % der Kosten als Bauzuschuss (max. 7.500 €)
- Ökologiebonus bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: bis zu 10.000 € zusätzliches Darlehen
Die Laufzeit des Sanierungsdarlehens beträgt 15 bis 30 Jahre. Für die Einzelbauteilsanierung gelten energetische Mindestwerte: Fenster müssen einen U-Wert von höchstens 1,1 W/m²K erreichen, Außenwände höchstens 0,25 W/m²K und Dach bzw. oberste Geschossdecke höchstens 0,16 W/m²K.
Die Einkommensgrenzen bei der Sanierungsförderung liegen höher als beim Neubau: bis zu 50.000 € für eine Person, bis zu 85.000 € für zwei Personen und jeweils +7.500 € für jede weitere Person im Haushalt.
Im Rahmen der Eigenheim Förderaktion 1,5 % zahlen Sie in den ersten 10 Jahren einen fixen Zinssatz von 1,5 % p.a. Danach gilt ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-Euribor zuzüglich maximal 112 Basispunkte. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
Ja, das ist neu ab 1. Jänner 2026. Eigentumswohnungen werden seither wie Eigenheime behandelt und profitieren von denselben Förderkonditionen, einschließlich des günstigen 1,5-%-Fixzinses und aller Darlehensaufschläge.
Ja. Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 30 % erhalten Sie noch immer eine anteilige Förderung. Wer die Grenze um bis zu 10 % überschreitet, bekommt 75 % der vollen Förderung. Bei bis zu 20 % sind es 50 % und bei bis zu 30 % noch 25 %.
Gefördert werden die Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster), technische Anlagen sowie Aus- und Einbauten. Bei der umfassenden Sanierung müssen mindestens 3 Bauteile oder Anlagen modernisiert werden. Außerdem gibt es einen Ökologiebonus von bis zu 10.000 € bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe.
Die aktuelle Eigenheim Förderaktion gilt bis 31. Dezember 2027. Sanierungsanträge können laufend gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ eingebracht werden. Wie hoch ist der Zinssatz bei der OÖ Eigenheimförderung 2026?
Werden in OÖ auch Eigentumswohnungen gefördert?
Kann ich die Förderung beantragen, wenn mein Einkommen die Grenze leicht überschreitet?
Was wird bei der Sanierungsförderung konkret gefördert?
Bis wann muss ich den Förderantrag stellen?