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Wohnbauförderung Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es einige neue rechtliche Grundlagen bei der Wohnbauförderung 2019. Die Novellen sollen die Antwort auf die Marktveränderungen sein, und sollen durch Deregulierungsmaßnahmen auch den Verwaltungsdschungel vereinfachen.1 Welche Änderungen gelten, und wofür es ab 2019 ein Landesdarlehen gibt, in diesem Beitrag.

Wohnbaufoerderung_Oesterreich
Wohnbaufoerderung_Oesterreich

Welche Varianten gibt es in der Wohnbauförderung für Oberösterreich?

Aktuell vergibt Oberösterreich drei Varianten der Wohnbauförderung:

Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und variabler Verzinsung

Die Höhe beträgt ein Sechstel des geförderten Hypothekardarlehens.
In den ersten 15 Jahren erhält man 5 % des Zuschusses pro Jahr, danach 1,67 % pro Jahr.
Die variable Verzinsung berechnet sich aus dem 3 Monats Euribor plus Aufschlag.
Getilgt wird zu beginn 2,1% pro Jahr und diese wird jährlich um 1,86% erhöht.
Man sollte also darauf achten, die Rate auch in späteren Jahren bezahlen zu können.

Landesdarlehen mit 20 Jahren Laufzeit und fixer Verzinsung

Hier beträgt der Fixzins nur 0,75 %. Die gesamte Laufzeit ist mit 20 Jahren begrenzt.

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 6% des geförderten Darlehens

Diese Variante wird einmalig ausgezahlt und berechnet sich auch anhand der Höhe des geförderten Hypothekardarlehens.

Wann man in Oberösterreich ein Landesdarlehen erhält

  1. Neubau (Eigenheime)
  2. Mehrgeschossiger Wohnbau

1. Landesdarlehen für den Neubau von Eigenheimen

Förderbare Personen, die in Oberösterreich durch den Neubau eines Hauses ihren Hauptwohnsitz begründen, können die Wohnbauförderung beantragen. Die Jahres-Einkommensgrenzen dürfen dabei folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  • 1 Person: 37.000 Euro
  • 2 Personen: 55.000 Euro
  • Für jede weitere Person ohne Einkommen im gemeinsamen Haushalt weitere 5.000 Euro
  • Alimentationsverpflichtungen pro Kind weitere 5.000 Euro

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Neubau eines Hauses mit höchstens 2 Wohneinheiten oder die Errichtung einer zweiten Wohnung mit mindestens 80m2 Wohnfläche gefördert. Die Förderung wird in Form eines Landesdarlehens vergeben. Wahlweise entscheidet sich der Förderungsnehmer zwischen der Variante der variablen Verzinsung, dem einmaligen Zinszuschuss i.d.H.v. 6% des geförderten Hypothekardarlehens oder für die besonders sichere Variante mit 1 % Fixverzinsung.

Achtung! Gerade bei der sicheren Variante der Fixverzinsung oder dem Einmalzuschuss sollte man schnell zuschlagen. Es ist nicht sicher, dass es diese beiden Formen der Wohnbauförderung auch nächstes Jahr noch geben wird. Die Antragsstellung ist nur bis 31.12.2021 möglich.

Mehr Infos zu den drei Varianten der oberösterreichischen Wohnbauförderung für Neubau3 gibt es hier.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Vorlage eines energetischen Befundes vom Oö. Energiesparverband. Dazu findet man unter Punkt „Energetische Mindeststandards NEU 2019“ mehr Informationen.

2. Landesdarlehen für Mehrgeschossigen Wohnbau

Mit einer Förderung können im Jahr 2021 auch Bauträger rechnen, die

  • Reihenhäuser und Doppelhäuser in Mietkauf
  • Mietwohnungen für junge Menschen
  • andere Miet(kauf)wohnungen
  • Wohnungen für Altersgerechtes Wohnen
  • Wohnheime oder
  • Eigentumswohnungen

errichten.

Auch bei der Eigentumswohnungs-Verordnung wurde gedreht. Und zwar so, dass sie transparenter gestaltet wurde, und auf diese Weise für mehr Klarheit sorgt. Für Bauträger sorgt die neue Verordnung durch Verzicht auf die Aufnahme ins jährliche Bauprogramm und den Entfall der Fertigstellungsgarantie für mehr Planungsflexibilität. Und auch der Standardkatalog und die Wirtschaftlichkeitsparameter fallen weg. Damit wird dem zukünftigen Eigentümer wieder mehr Mitspracherecht eingeräumt. Im Übrigen wird zukünftig besonders in Oberösterreich auch gezielt der Neubau von Mietwohnungen gefördert.

Der Schwerpunkt der Novellen zum Mehrgeschossigen Wohnbau im Jahr 2021 liegt vor allem auch im Bereich Junges Wohnen. Gefördert wird hier der Bau von Häusern mit mindestens 12 Mietwohnungen für junge Menschen mit einer Größe von 30 bis 65 m2.

Wohnbauförderung für Sanierung

Die Wohnbauförderung für Sanierung wird nicht in Form eines Landesdarlehens ausbezahlt, sondern in Form eines Annuitätenzuschusses. Das heißt, das Land Oberösterreich zahlt einen Teil der Raten, die man für ein Hypothekardarlehen bezahlt, zurück. Man erhält also den Betrag nicht als Gesamtbetrag ausbezahlt, sondern werden wiederkehrend mit einem Teilbetrag zur Bezahlung der Raten bezuschusst.

Der Abbruch eines Althauses sowie die Errichtung eines Neubaus in Oberösterreich4 wird vom Land in Form eines Annuitätenzuschusses gefördert. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Neubaus: Für Niedrig- und Niedrigstenergiehäuser ist ein Förderbetrag von maximal 74.000 Euro (mit unterschiedlich hohen Übernahme-Prozentanteilen) vorgesehen, für die Errichtung eines Minimalenergiehauses beträgt die Förderung bis zu 80.000 Euro, wobei maximal 45 % des vom Bauherrn aufgenommenen Hypothekardarlehens gefördert wird.

Wird ein Haus mit bis zu 3 Wohnungen in Oberösterreich saniert5 bzw. eine neue Wohnung im Haus geschaffen, und dabei eine festgesetzte Energiekennzahl erreicht, kann mit einer Förderung von maximal 45.000 Euro gerechnet werden. Für die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen gibt es ebenfalls eine Förderung in Form eines Annuitätenzuschusses, und zwar nicht nur bei Sanierung, sondern auch bei nachträglichem Lifteinbau und Fernwärmeanschluss.

OPTIFIN Tipp: Denke daran, bei Grundrissänderungen, Elektroinstallationen und Wasserinstallationen auch den Handwerkerbonus in Anspruch zu nehmen.

Energetische Mindeststandards NEU 2019

In so gut wie allen Fällen ist die Höhe der Förderung, egal, ob diese in Form eines Landesdarlehens oder eines Annuitätenzuschusses gewährt wird, von den Energiekennzahlen des Objektes abhängig. Die geforderten Energiekennzahlen sowie weitere wichtige Informationen zur Energieförderung erhält man als umfassende Broschüre vom Energiesparverband Oberösterreich8.

Achtung! Für alle, die einen Neubau planen: Wer Heizsysteme mit Kohle oder Heizöl oder Elektroheizungen als einziges Hauptheizsystem verwenden will, bekommt KEINE Förderung.

Rechtliche Grundlagen zur Wohnbauförderung NEU 2019

Im Jahr 2019 wurden drei Verordnungen nivelliert9. Und zwar diese:

  • Öö Junges Wohnen Verordnung 2019
  • Oö Neubauförderungs Verordnung 2019
  • Oö Eigentumswohnungs Verordnung 2019

Hier zeigt sich klar der Fokus des schönen Bundeslandes. Die Errichtung von ökologisch sinnvoll gestalteten Häusern liegt dem Land ebenso am Herzen, wie der Bau und die Sanierung von Wohnungen. In Oberösterreich bekommen auch Mieter ihren rechtmäßigen Teil vom Förderkuchen ab. OPTIFIN sagt: Gut gemacht! Da könnten sich so manche Bundesländer eine Scheibe abschneiden!

Mehr Informationen unter: land-oberoesterreich.gv.at

Über den Autor: Mario Graf-Schantl
ist ausgebildeter Wohnfinanzberater seit 2010, hat sich 2015 selbständig gemacht und zeitgleich die OPTIFIN gegründet. "Als eine der größten Plattformen in unserem Bereich, bieten wir unabhängige Beratung und Informationen für Immobilienfinanzierungen. Mit vorverhandelten Konditionen durch langjährige Partnerschaft mit Banken, ermöglichen wir Angebote zu Top Konditionen für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenz ist aber die direkte Beratung, denn nur im persönlichen Gespräch, finden wir gemeinsam die optimale Lösung."

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