Förderungstitel

Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Oberösterreich

oberösterreich
Ziel der Förderung

Anpassung des Wohnraumes, um den Bedürfnissen von Personen mit Pflegebedarf gerecht zu werden. Die Förderung soll es ermöglichen, Wohnungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen von Personen mit Pflegebedarf entsprechen.

Was wird gefördert?
  • Es werden ausschließlich Baukosten gefördert, die behinderungs- bzw. krankheitsbedingt erforderlich sind und nicht durch Versicherungsleistungen oder andere Förderungen gedeckt sind
  • Sanierungsmaßnahmen müssen von gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen von mindestens 150 Euro pro Rechnung nachgewiesen werden
Antragsberechtigte Personen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern mit bis zu drei Wohnungen, die einen Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1) bei sich oder anderen Personen haben.

Die Voraussetzungen der „förderbaren Person“ müssen erfüllt sein.

Eine „förderbare Person“ muss bestimmte Kriterien erfüllen, um für die Förderung des Abbruchs eines Wohnhauses und gleichzeitigen Neubaus eines Eigenheims in Oberösterreich in Frage zu kommen. Zunächst müssen die Antragstellenden österreichische Staatsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Unionsbürger sein, oder deren Familienangehörige. Auch Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 6. März 1933 verloren haben und aus bestimmten Gründen zurückgekehrt sind, sind gleichgestellt. Darüber hinaus muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung eines dauernden Wohnbedürfnisses dienen und die Person muss volljährig sein. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Jahreshaushaltseinkommen, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf. Es gibt auch spezielle Regelungen für Personen, die nicht aus EWR-Staaten stammen, sowie für Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, bestimmte Einkünfte beziehen oder Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben und Deutschkenntnisse nachweisen. Es gibt auch Ausnahmen bezüglich des Nachweises von Deutschkenntnissen bei dauerhaft schlechtem Gesundheitszustand oder für Personen über 60 mit Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung

 

Voraussetzungen
  • Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1)
  • Eigentum eines Hauses mit maximal drei Wohnungen
  • Einhaltung von Einkommensgrenzen
  • Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
  • Ehepaare und eingetragene Partner müssen denselben Hauptwohnsitz haben
  • Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
  • Die sanierten Eigenheime müssen bei Neubezug entweder weitervermietet oder verkauft werden, falls eine vorherige Wohnung vorhanden war
  • Antragsteller, die nicht aus EWR-Staaten stammen, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen
Art der Förderung
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Darlehen
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss
Fristen und Termine

Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bescheid für den Nachweis der Pflegestufe
  • Rechnungen und Einzahlungsbelege laut Kostenaufstellung
  • Einkommensnachweise
  • Meldezettel für alle Bewohner des Objekts
  • Zusätzliche Unterlagen für Antragsteller, die nicht aus EWR-Staaten stammen
Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind in den allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich zu finden.