Eigenheim / Zweite Wohnung in Oberösterreich
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt auf die Unterstützung bei der Errichtung von Eigenheimen und Zweitwohnungen durch finanzielle Zuschüsse ab
- Was wird gefördert?
- Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen
- Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims
- Wichtig: Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen
- Die Förderung umfasst monatliche Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen oder einen einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.
- Antragsberechtigte Personen
- Personen, die Eigentümer der zu bebauenden Liegenschaft sind
- Personen, die das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen
- Personen, die ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben
- Personen, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet
- „Förderbare Personen“ im Sinne des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993
- Dazu zählen: österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, Unionsbürger, und deren Familienangehörige sowie Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 6. März 1933 verloren haben und nach Österreich zurückgekehrt sind
- Bestimmte sonstige Personen mit längerem rechtmäßigen Aufenthalt, Einkommensteuer in Österreich, Deutschkenntnissen (A2) sind ebenfalls förderfähig
- Voraussetzungen
- Das geförderte Eigenheim muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
- Die Förderungswerber müssen ihre bisherigen Wohnrechte aufgeben
- Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
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Für eine Person: 50.000 Euro
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Für zwei Personen: 85.000 Euro
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Für jede weitere Person ohne Einkommen: zusätzlich 7.500 Euro
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Für jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung: zusätzlich 8.500 Euro
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Bei Alimentationszahlungen pro Kind: zusätzlich 7.500 Euro
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Bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung: zusätzlich 8.500 Euro
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Einreichung eines Antrags vor Baubeginn
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Nachweis der energetischen Anforderungen durch einen Befund des OÖ Energiesparverbands
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Vorliegen eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheids
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Mindestgröße von 80 m² pro Wohneinheit
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Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems
- Art der Förderung
- Monatliche Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft
- Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss
- Fristen und Termine
- Antragstellung vor Baubeginn
- Achtung: Antragstellung für die Fixzinsaktion ist nur bis zum 31.12.2024 möglich
- Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von drei Jahren ab Zusicherung
- Aufgabe der bisherigen Wohnrechte spätestens sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims
- Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
- Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
- Farbiger Bauplan
- Einkommensnachweise des Förderungswerbers und deren Ehegatten/Lebensgefährten
- Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe
- Für Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten: Nachweise gemäß „Förderbare Personen“
- Bauteilbeschreibung Neubau für den energetischen Befund
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- Zuständige Stelle
Bahnhofplatz 1
4021 LinzTelefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993