Förderungstitel

Eigenheim / Zweite Wohnung in Oberösterreich

oberösterreich
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt auf die Unterstützung bei der Errichtung von Eigenheimen und Zweitwohnungen durch finanzielle Zuschüsse ab

Was wird gefördert?
  • Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen
  • Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims
  • Wichtig: Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen
  • Die Förderung umfasst monatliche Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen oder einen einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.
Antragsberechtigte Personen
  • Personen, die Eigentümer der zu bebauenden Liegenschaft sind
  • Personen, die das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen
  • Personen, die ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben
  • Personen, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet
  • „Förderbare Personen“ im Sinne des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993
  • Dazu zählen: österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, Unionsbürger, und deren Familienangehörige sowie Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 6. März 1933 verloren haben und nach Österreich zurückgekehrt sind
  • Bestimmte sonstige Personen mit längerem rechtmäßigen Aufenthalt, Einkommensteuer in Österreich, Deutschkenntnissen (A2) sind ebenfalls förderfähig
Voraussetzungen
  • Das geförderte Eigenheim muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
  • Die Förderungswerber müssen ihre bisherigen Wohnrechte aufgeben
  • Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
    • Für eine Person: 50.000 Euro
    • Für zwei Personen: 85.000 Euro
    • Für jede weitere Person ohne Einkommen: zusätzlich 7.500 Euro
    • Für jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung: zusätzlich 8.500 Euro
    • Bei Alimentationszahlungen pro Kind: zusätzlich 7.500 Euro
    • Bei Alimentationszahlungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung: zusätzlich 8.500 Euro
  • Einreichung eines Antrags vor Baubeginn
  • Nachweis der energetischen Anforderungen durch einen Befund des OÖ Energiesparverbands
  • Vorliegen eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheids
  • Mindestgröße von 80 m² pro Wohneinheit
  • Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems
Art der Förderung
  • Monatliche Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss
Fristen und Termine
  • Antragstellung vor Baubeginn
  • Achtung: Antragstellung für die Fixzinsaktion ist nur bis zum 31.12.2024 möglich
  • Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von drei Jahren ab Zusicherung
  • Aufgabe der bisherigen Wohnrechte spätestens sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims
Erforderliche Unterlagen
  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
  • Farbiger Bauplan
  • Einkommensnachweise des Förderungswerbers und deren Ehegatten/Lebensgefährten
  • Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe
  • Für Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten: Nachweise gemäß „Förderbare Personen“
  • Bauteilbeschreibung Neubau für den energetischen Befund

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Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993