Eigenheimförderung 2024/2025 in Oberösterreich
- Ziel der Förderung
Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre – Oö. Eigenheim-Förderung
- Was wird gefördert?
- Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit maximal zwei Wohnungen.
- Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims.
Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
- Antragsberechtigte Personen
Personen, die Eigentum an der zu bebauenden Liegenschaft haben, das geförderte Objekt mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet [2].
- Voraussetzungen
- Eigentum an der Liegenschaft muss durch einen Grundbuchsauszug nachgewiesen werden (Kaufverträge sind nicht ausreichend).
- Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz dienen.
- Aufgabe bisheriger Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre.
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
- Einreichung des Antrags vor Baubeginn.
- Mindestgröße jeder Wohnung von 80 m².
- Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems.
- Einholung eines energetischen Befundes des OÖ Energiesparverbands.
- Art der Förderung
Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft.
- Fristen und Termine
Förderzusicherung muss bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden. Anträge, die nach dem 30.09.2025 eingehen, können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.
- Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
- Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands (inkl. Bauteilbeschreibung Neubau, Kopie des Bauplans und Energieausweises)
- Farbige Ausfertigung oder Farbkopie des Bauplans
- Einkommensnachweis der letzten 12 Monate aller im Grundbuch angeführten Personen und deren Partner
- Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
- Ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Zuständige Stelle
Bahnhofplatz 1
4021 LinzTelefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Die Förderung basiert auf dem Finanzausgleichsgesetz 2024 und den Richtlinien des Landes Oberösterreich.