Förderungstitel

Eigenheimförderung 2024/2025 in Oberösterreich

oberösterreich
Ziel der Förderung

Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre – Oö. Eigenheim-Förderung

Was wird gefördert?
  • Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit maximal zwei Wohnungen.
  • Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims.

Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.

Antragsberechtigte Personen

Personen, die Eigentum an der zu bebauenden Liegenschaft haben, das geförderte Objekt mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet [2].

Voraussetzungen
  • Eigentum an der Liegenschaft muss durch einen Grundbuchsauszug nachgewiesen werden (Kaufverträge sind nicht ausreichend).
  • Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz dienen.
  • Aufgabe bisheriger Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre.
  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
  • Einreichung des Antrags vor Baubeginn.
  • Mindestgröße jeder Wohnung von 80 m².
  • Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems.
  • Einholung eines energetischen Befundes des OÖ Energiesparverbands.
Art der Förderung

Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft.

Fristen und Termine

Förderzusicherung muss bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden. Anträge, die nach dem 30.09.2025 eingehen, können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands (inkl. Bauteilbeschreibung Neubau, Kopie des Bauplans und Energieausweises)
  • Farbige Ausfertigung oder Farbkopie des Bauplans
  • Einkommensnachweis der letzten 12 Monate aller im Grundbuch angeführten Personen und deren Partner
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
  • Ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit
Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung basiert auf dem Finanzausgleichsgesetz 2024 und den Richtlinien des Landes Oberösterreich.