Förderungstitel

Reihenhaus / Doppelhäuser in Oberösterreich

oberösterreich
Ziel der Förderung

Förderung für die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern in Oberösterreich. Unterstützung bei der Schaffung von Wohneigentum in Form von Reihenhäusern und Doppelhäusern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern, wenn die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht. Das zugeordnete Grundstück darf inklusive verbauter Fläche im Durchschnitt nicht mehr als 400 m² pro Eigenheim betragen. Die Gebäude müssen eine zusammenhängende thermische Hülle und eine Mindestgröße von 80 m² haben

Antragsberechtigte Personen

Käuferinnen und Käufer von Reihenhäusern oder Doppelhäusern nach Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch

Voraussetzungen
  • Die Anlage muss aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern bestehen
  • Das Grundstück darf inklusive verbauter Fläche im Durchschnitt nicht mehr als 400 m² pro Eigenheim betragen
  • Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen
  • Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen
  • Nachweis über die energetischen Anforderungen durch einen Befund des OÖ Energiesparverbands
  • Einkommensnachweise der Förderungswerber und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten und eingetragene Partner
  • Aktueller Grundbuchsauszug, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Farbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe und Meldezettel
  • Gegebenenfalls Nachweise für Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten
  • Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems
  • Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von längstens 3 Jahren ab Zusicherungsdatum
  • Aufgabe sämtlicher Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), die in den letzten 5 Jahren bewohnt wurden, spätestens 6 Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims
  • Widmungsgemäße Verwendung (Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz)
  • Einhaltung der Förderungsauflagen für 20 Jahre

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Art der Förderung
  • Monatliche Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss
Fristen und Termine
  • Antragstellung nach Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch, aber vor Baubeginn
  • Antragstellung für die Fixzinsaktion 2023/2024 ist nur bis zum 31.12.2024 möglich
  • Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von längstens 3 Jahren ab Zusicherungsdatum
Erforderliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen
  • Aktueller Grundbuchsauszug, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Farbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Einkommensnachweis
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
  • Meldezettel
  • „Bauteilbeschreibung Neubau“ für den energetischen Befund
  • Kopie des Bauplans und Energieausweises
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise der Oberösterreichischen Landesbank
Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 50
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Oberösterrichisches Wohnbauförderungsgesetz