Förderungstitel

Radon Vorsorge und Sanierung in Oberösterreich

oberösterreich
Ziel der Förderung

Reduzierung der Radonbelastung in Wohngebäuden, um die Gesundheit der Bewohner zu schützen.

Was wird gefördert?
  • Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 10 h/Woche)
  • Bautechnische Sanierungen bei Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter gemäß Radonschutzverordnung
Antragsberechtigte Personen
  • Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen. Die Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Voraussetzungen
  • Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten:
    • Die Wohneinheit muss in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten geplant werden und ständig bewohnte erdgebundene Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräume (Aufenthalt länger als 10 h/Woche) enthalten
    • Der Einbau einer Radondrainage laut ÖNORM S 5280-2 (Vorsorgetyp B) ist vom bauausführenden Unternehmen zu bestätigen
    • Das Ausstellungsdatum des Nachweises darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als ein Jahr sein
  • Bautechnische Sanierungen:
    • Die jahresdurchschnittliche Radonkonzentration im Gebäude muss bei einer vorangegangenen Messung in mindestens einem ständig bewohnten Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsraum (Aufenthalt länger als 10 h/Woche) über 500 Becquerel pro Kubikmeter liegen
    • Vor Sanierung ist eine verpflichtende Beratung durch die Fachabteilung des Landes Oberösterreich oder durch eine ausgebildete Fachperson für den baulichen Radonschutz erforderlich
    • Die festgehaltenen Sanierungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden.
Art der Förderung

Zuschuss

Fristen und Termine

Die Laufzeit der Förderung ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel. Der Förderungsantrag ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen nach Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen.

Erforderliche Unterlagen
  • Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten:
    • Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
    • Nachweis des bauausführenden Unternehmens über den Einbau der Radondrainage
  • Bautechnische Sanierungen:
    • Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
    • Ergebnis der Radonmessung gemäß Radonschutzverordnung
    • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
    • Dokumentation der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und Messprotokoll der Radonkonzentration nach Sanierung (Langzeitmessung oder Orientierungsmessung)
Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und WasserwirtschaftAbteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 45 49
E-Mail foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF