Förderung von Alternativenergienanlagen Burgenland
- Ziel der Förderung
Das Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes, durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen.
- Dazu gehören unter anderem:
- Warmwasserwärmepumpen
- Thermische Solaranlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpen)
- Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
- Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
- Hauszentralheizung über Biomasse
- Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
- Fernwärmeanschlüsse
- Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
- Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder diesen Personen gleichgestellt sind (nach dem Recht der Europäischen Union, aufgrund eines Staatsvertrages, des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes oder des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits), sofern die Anlage überwiegend privat genutzt wird. Die antragstellende Person muss unmittelbar vor Antragstellung mindestens zwei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig den Hauptwohnsitz in Österreich begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben. Personen, die seit mindestens fünf Jahren Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Hauptwohnsitz muss sich in dem Objekt befinden, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll. Auch eine nahestehende Person kann antragsberechtigt sein.
- Voraussetzungen
- Die Anlage muss zur Versorgung von privaten Wohngebäuden im Burgenland dienen, wobei die zu Wohnzwecken dienende Fläche mehr als 50% der Gesamtfläche des Gebäudes betragen muss.
- Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen errichtet werden.
- Es muss ein Prüf- und Abnahmeprotokoll vorgelegt werden.
- Die saldierten Rechnungen samt Zahlungsnachweis dienen als Basis für die Ermittlung der Förderhöhe.
- Geförderte Anlagen sind mindestens 10 Jahre zu betreiben].
- Eine neuerliche Förderung derselben Anlage ist erst 10 Jahre nach der letzten Förderungszusicherung möglich].
- Doppelförderungen sind nicht zulässig.
- Ein Anschluss an ein bestehendes Fern-/Nahwärmenetz darf nicht wirtschaftlich sein (Nachweis erforderlich)].
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Fristen und Termine
- Der Antrag muss grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage eingereicht werden.
- Bei Vorhaben, die erst mit der Erteilung der Benützungsfreigabe bzw. Fertigstellungsanzeige abgeschlossen sind, gilt die 6-Monatsfrist ab Vorlage der Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde.
- Die Förderungsansuchen können bis längstens 12 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden.
- Die erforderlichen Unterlagen müssen der Förderstelle innerhalb von sechs Monaten ab Antragseingang vollständig zur Verfügung gestellt werden].
- Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Vollmacht, falls ein Unternehmen mit der Abwicklung beauftragt wurde
- Saldierte, aufgeschlüsselte Rechnung(en) in Kopie sowie Zahlungsbestätigung(en) oder unterfertigter Contracting-, Mietkauf- oder Leasingvertrag in Kopie
- Bestätigung eines befugten Unternehmens über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Funktion der Anlage (Abnahmeprotokoll)
- Nachweis über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen in Kopie
- Sämtliche Unterlagen des Förderantrags sind entweder gescannt digital (in PDF – Format) oder in Kopie vorzulegen.
- Energieausweis, falls für die Förderung erforderlich.
- Zuständige Stelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Burgenländisches Ökoförderungsgesetz – Bgld ÖFG