27. März 2024 • 3 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Salzburg

Das Land Salzburg hat die Wohnbauförderung gänzlich neu aufgestellt. Der elementare Grund dafür war der rückläufige Stellenwert der Eigenheimförderung, welcher mehr und mehr gegen Null fiel. Schon im Jahr 2015 wurde deshalb der erste Grundstein für eine innovative, verbesserte Förderung gelegt. Mit dem rasanten ökonomischen, politischen und ökologischen Wandel, und den damit in Zusammenhang stehenden veränderten Bedürfnissen der Salzburgerinnen und Salzburger, mussten jedoch bereits im Jahr 2016 weitere Anpassungen vorgenommen werden. Aber auch diese veränderten Rahmenbedingungen brachten nicht den gewünschten Erfolg. Daher startete das Land eine weitere, wieder sehr umfassende Nivellierung. In diesem Beitrag haben wir zusammengefasst, wie sich die Förderung aktuell gestaltet.

Wohnbaufoerderung_Oesterreich

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Landesdarlehen für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheime

Salzburg hat im Jahr 2016, nach der Auflösung des Salzburger Wohnbaufonds, von der Vergabe von Landesdarlehen und Annuitätenzuschüssen abgesehen, und sich auf die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses geeinigt. Nur die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen wird in Form eines Landesdarlehens gefördert.

Dafür erhält man in Salzburg eine Wohnbauförderung

  1. Neubau
  2. Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
  3. Kauf einer geförderten Mietwohnung
  4. Sanierung

Des Weiteren wird vom Land Salzburg der Eigentumswohnungsbau, der Miet(kauf)wohnungsbau und die Errichtung von Wohnheimen gefördert. Die Förderung setzt sich aus einem Grundförderbetrag und weiteren Zuschlägen zusammen.

1. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Neubau

Für alle förderungswürdigen Personen, die vorhaben, ein privates Einzel-, Doppel- oder Bauernhaus zu errichten, hält der Fördertopf eine nicht rückzahlbare Fördersumme bereit. Weiters wird auch die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau gefördert. Der Betrag wird nach Fertigstellung des Objekts ausbezahlt.
Mehr aktuelle Informationen zur Förderung von Neubauten sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ zu finden.

2. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe

Die sogenannte Kaufförderung erhält jeder, der sich ein Haus oder eine Wohnung in der Gruppe vom anerkannten Bauträger kauft. Sie wird im selben Ausmaß gefördert wie der Häuslebauer.
Mehr aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung gibt es in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ .

3. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf einer geförderten Mietwohnung

Wer sich eine geförderte Mietwohnung ins Eigentum kaufen möchten, erhält einen Zuschuss vom Land Salzburg. Die Förderung besteht aus einem Grundfördersatz je m2. Zur Berechnung hinzugezogen wird eine Förderungsdauer von 25 Jahren. Die Auszahlung erfolgt nach abgeschlossenem Kauf und Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg.
Mehr aktuelle Informationen sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Miete“  abrufbar.

4. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Sanierung

Gefördert werden im Privathaus / in der Privatwohnung folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • der Austausch von Fenstern und Türen
  • die Errichtung und Erneuerung des Heizsystems
  • die Errichtung einer thermischen oder einer Photovoltaik Solaranlage
  • die Dachsanierung inklusive Wärmedämmung
  • der alten- und behindertengerechte Umbau

Mehr aktuelle Informationen sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Sanierung“  zu finden.

Kriterien zum Erhalt der Wohnbauförderung in Salzburg

Neben den bereits bekannten wurden neue Kriterien in die Wohnbauförderung mit aufgenommen. Das Land Salzburg vergibt nun Punkte, welche die Höhe der Wohnbauförderung beeinflussen, und zwar für:

  • Bodenverbrauch: Grundstücke bis zu einer Fläche von 400 m2 bekommen die meisten Punkte, zu große Grundstücke fallen um die Förderung um.
  • Familiensituation: Den höchstmöglichen Grundbetrag erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern. Den zweithöchsten Grundbetrag erhalten Jungfamilien mit mindestens einem Kind. Der Grundförderbetrag für einen Single beträgt 18.000 Euro.
  • Einkommen: Um als förderwürdig zu gelten, dürfen bestimmte jährliche Netto-Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.
  • Energieeffizienz: Bei Neubauten setzt die Förderung den Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems voraus.
  • Höhe des Kaufpreises: Übersteigt der Quadratmeterpreis eine vom Land festgesetzte Grenze, sinkt die Förderhöhe, und kann bei zu hohen Quadratmeterpreisen bei Null landen. Für die Stadt Salzburg beispielsweise beträgt der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis 4.200 Euro.
  • Eigenmittel: Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss der Förderwerber mindestens 10 % Eigenmittel besitzen und mindestens 20 % der Gesamtsumme aus Fremdmitteln finanzieren.

Für detaillierte Informationen zur neuen Wohnbauförderung siehe die Informationsseite des Landes Salzburg.

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