Das Land Salzburg hat die Wohnbauförderung in den vergangenen Jahren grundlegend neu gestaltet. Auslöser war der jahrelang sinkende Stellenwert der klassischen Eigenheimförderung. Seit 2016 setzt Salzburg auf ein System mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen statt Landesdarlehen, mit laufenden Anpassungen bis heute. Wir zeigen Ihnen, wie die Wohnbauförderung Salzburg 2026 aufgebaut ist, wer Anspruch hat und worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Die Salzburger Wohnbauförderung wird in den meisten Fällen als verlorener Zuschuss gewährt, kein Darlehen, das zurückbezahlt werden muss.
- Grundförderbetrag ab 18.000 €: Singles erhalten als Ausgangsbasis 18.000 €, Familien mit Kindern deutlich mehr.
- Mindestens 10 % Eigenmittel sind Voraussetzung für den Förderanspruch.
- Energieeffizienz Pflicht: Neubauten müssen ein hocheffizientes alternatives Energiesystem vorweisen.
- Kaufpreisobergrenze in der Stadt Salzburg: Der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis beträgt 4.200 €.
- Wichtige Änderung: Die energetische Sanierungsförderung des Landes Salzburg wurde per 2025 eingestellt. Für Sanierungen gelten seither neue Bedingungen.
Landesdarlehen für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen
Nach der Auflösung des Salzburger Wohnbaufonds hat das Land 2016 auf die Vergabe von Landesdarlehen und Annuitätenzuschüssen verzichtet. Die Förderung erfolgt seither in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Ausnahme gilt weiterhin: Die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen wird nach wie vor über ein Landesdarlehen gefördert.
Wofür erhalten Sie in Salzburg eine Wohnbauförderung 2026?
Die Salzburger Wohnbauförderung richtet sich an vier zentrale Bereiche:
- Neubau
- Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
- Kauf einer geförderten Mietwohnung
- Sanierung (ausgewählte Maßnahmen, seit 2025 ohne energetische Sanierungsförderung)
Darüber hinaus fördert das Land Salzburg den Eigentumswohnungsbau, den Miet(kauf)wohnungsbau sowie die Errichtung von Wohnheimen. Die Förderung setzt sich dabei aus einem Grundförderbetrag und weiteren Zuschlägen zusammen. Unsere OPTIFIN-Finanzierungsspezialist:innen helfen Ihnen gerne, Ihre persönliche Fördersituation einzuschätzen und die passende Finanzierungsstrategie zu entwickeln.
1. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Neubau
Wer ein privates Einzel-, Doppel- oder Bauernhaus errichten möchte, kann eine nicht rückzahlbare Fördersumme beantragen. Ebenfalls gefördert wird die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung des Objekts.
Mehr Informationen zur Neubauförderung finden Sie in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ des Landes Salzburg.
2. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
Die sogenannte Kaufförderung steht allen zu, die sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung in der Gruppe von einem anerkannten Bauträger kaufen. Sie wird im selben Ausmaß gefördert wie ein Neubau. Alle Details zur Eigentumsförderung und zum Mietkauf in Salzburg haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.
Weitere Voraussetzungen sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ nachzulesen.
3. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf einer geförderten Mietwohnung
Wer eine geförderte Mietwohnung ins Eigentum kaufen möchte, erhält einen Zuschuss vom Land Salzburg. Grundlage der Berechnung ist ein Fördersatz je m², bezogen auf eine Förderungsdauer von 25 Jahren. Die Auszahlung erfolgt nach abgeschlossenem Kauf und Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg.
Aktuelle Details sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Miete“ abrufbar.
4. Sanierungsförderung in Salzburg – was gilt 2026?
Wichtiger Hinweis: Die energetische Sanierungsförderung des Landes Salzburg wurde per 2025 eingestellt. Maßnahmen wie die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, der Einbau von Solaranlagen oder die Dachsanierung mit Wärmedämmung werden derzeit nicht mehr über die Wohnbauförderung gefördert.
Weiterhin förderfähig bleibt unter anderem:
- der alten- und behindertengerechte Umbau
Da sich die Förderbedingungen laufend ändern können, empfehlen wir, den aktuellen Stand direkt beim Land Salzburg zu prüfen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Salzburg.
Unsere OPTIFIN-Finanzierungsspezialist:innen kennen die aktuellen Fördermöglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierungsstrategie, unverbindlich und kostenlos bis zur Vertragsunterzeichnung.
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Kriterien zum Erhalt der Wohnbauförderung in Salzburg
Das Land Salzburg vergibt Punkte, die die Höhe der Wohnbauförderung direkt beeinflussen. Die wichtigsten Bewertungskriterien 2026 im Überblick:
- Bodenverbrauch: Grundstücke bis zu einer Fläche von 400 m² erhalten die meisten Punkte. Zu große Grundstücke können zur Reduktion oder zum vollständigen Entfall der Förderung führen.
- Familiensituation: Den höchsten Grundbetrag erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern. Jungfamilien mit mindestens einem Kind erhalten den zweithöchsten Betrag. Der Grundförderbetrag für Singles beträgt 18.000 €.
- Einkommen: Um förderwürdig zu sein, darf das jährliche Netto-Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Energieeffizienz: Bei Neubauten ist der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems Pflichtvoraussetzung für die Förderung.
- Kaufpreis: Übersteigt der Quadratmeterpreis die vom Land festgesetzte Grenze, sinkt die Förderhöhe, bis hin zum vollständigen Entfall. In der Stadt Salzburg liegt der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis bei 4.200 €.
- Eigenmittel: Förderwerber:innen müssen mindestens 10 % Eigenmittel nachweisen und mindestens 20 % der Gesamtkosten über Fremdmittel finanzieren.
Detaillierte Informationen zur Wohnbauförderung Salzburg finden Sie auf der Informationsseite des Landes Salzburg.
Die Salzburger Wohnbauförderung deckt selten den gesamten Finanzierungsbedarf. OPTIFIN vergleicht für Sie unverbindlich über 60 Banken und findet das beste Angebot, abgestimmt auf Ihre individuelle Fördersituation. Keine Zusatzkosten gegenüber der Direktbank.
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Häufige Fragen zur Wohnbauförderung Salzburg 2026
Muss ich die Wohnbauförderung Salzburg zurückzahlen?
Nein, in den meisten Fällen wird die Salzburger Wohnbauförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Nur die Förderung für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen erfolgt in Form eines Landesdarlehens.
Wie hoch ist die Wohnbauförderung in Salzburg?
Die Förderhöhe hängt von Familiensituation, Einkommen, Grundstücksgröße, Energieeffizienz und Kaufpreis ab. Als Orientierung: Der Grundförderbetrag für Singles beträgt 18.000 €. Familien mit Kindern erhalten deutlich mehr, zusätzliche Zuschläge können die Summe weiter erhöhen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Wohnbauförderung Salzburg?
Das Land Salzburg legt Netto-Einkommensgrenzen fest, die nicht überschritten werden dürfen. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der aktuellen Broschüre des Landes Salzburg, da diese regelmäßig angepasst werden.
Wird Sanierung in Salzburg noch gefördert?
Die energetische Sanierungsförderung (z. B. Wärmedämmung, Solaranlagen, Fenstertausch) wurde per 2025 eingestellt. Einzelne Maßnahmen wie der alten- und behindertengerechte Umbau können weiterhin förderfähig sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Land Salzburg.
Wie viele Eigenmittel brauche ich für die Wohnbauförderung in Salzburg?
Mindestens 10 % Eigenmittel sind Voraussetzung. Zusätzlich müssen mindestens 20 % der Gesamtkosten über Fremdmittel (z. B. Bankkredit) finanziert werden. OPTIFIN hilft Ihnen, die optimale Kombination aus Förderung und Bankfinanzierung zu entwickeln.
Wann wird die Wohnbauförderung in Salzburg ausbezahlt?
Bei Neubauten erfolgt die Auszahlung nach Fertigstellung des Objekts. Beim Kauf einer geförderten Mietwohnung wird der Zuschuss nach abgeschlossenem Kauf und erfolgter Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg ausbezahlt.