Förderungstitel

Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Wien

wien
Ziel der Förderung
  • Die Stadt Wien fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger.
  • Gefördert werden hocheffiziente alternative Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden.
  • Ziel ist die Förderung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung.
Was wird gefördert?
  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme.
  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie z.B. Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen.
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder auf andere hocheffiziente alternative Energiesysteme wie z.B. Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen.
  • Maßnahmen zur Nutzung hocheffizienter alternativer Energiesysteme auf Basis der Umweltquellen Geothermie und Grundwasser oder Abwärme.
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
  • Mieter*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
Voraussetzungen
  • Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden, und das neue hocheffiziente alternative Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
  • Wärmepumpen sind nur förderbar, wenn sie in der Produktdatenbank aufscheinen.
  • Wärmepumpen müssen nach EU-Umweltzeichenkriterien zertifiziert sein oder den Mindestanforderungen entsprechen.
  • Bei Wärmepumpen muss die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40 Grad Celsius betragen.
  • Höhere Vorlauftemperaturen sind nur mit einem entsprechenden Nachweis zulässig (Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 140 Prozent bei 55 Grad Celsius Vorlauftemperatur).
  • Die zu sanierende Wohnung bzw. das Eigenheim ist Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen.
  • Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fristen und Termine
  • Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
  • Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann alle Unterlagen übermittelt werden müssen.
Erforderliche Unterlagen
  • Kostenanbot oder Rechnung
  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen
  • Bei Gemeindewohnungen: Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
  • Bei Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern: Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

Technische Stadterneuerung (MA 25)

Adresse: 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock

Telefon: +43 1 4000-74860

Fax: +43 1 4000-99-74879

E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Terminvereinbarung: Online oder telefonisch

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
  • Zusicherungsbedingungen