Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf in Wien
- Ziel der Förderung
Die Förderung soll den Ausbau von Dachgeschossen für den Eigenbedarf ermöglichen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf.
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer*innen
- Voraussetzungen
- Eigentum der Antragsteller*innen.
- Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien bezüglich der Wohnnutzfläche.
- Einhaltung der technischen Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung.
- Art der Förderung
Landesdarlehen
- Fristen und Termine
Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages sind in den Informationsblättern zu finden.
- Erforderliche Unterlagen
- Grundbucheinsicht über die Liegenschaft.
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde.
- Bei Planwechsel: Planwechselbescheid.
- Baubehördlich bewilligte Pläne (Originale oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung).
- Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres).
- Ggf. Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder.
- Formular: Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf – Förderungsantrag (Online-Formular)
- Formular: Einverständniserklärung (am Computer ausfüllen und ausdrucken)
- Formular: Verpflichtungserklärung (ausdrucken und händisch ausfüllen)
- Formular: Persönliche Angaben (ausdrucken und händisch ausfüllen)
- Formular: Beschreibung der Energieversorgung (ausdrucken und händisch ausfüllen)
Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.
- Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G, 1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Persönlicher Kontakt innerhalb der Servicezeiten möglich: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr.- Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind auf der Seite der Stadt Wien zu finden.