Förderungstitel

Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf in Wien

wien
Ziel der Förderung

Die Förderung soll den Ausbau von Dachgeschossen für den Eigenbedarf ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf.

Antragsberechtigte Personen

Eigentümer*innen

Voraussetzungen
  • Eigentum der Antragsteller*innen.
  • Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
  • Einhaltung der Förderungsrichtlinien bezüglich der Wohnnutzfläche.
  • Einhaltung der technischen Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung.
Art der Förderung

Landesdarlehen

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages sind in den Informationsblättern zu finden.

Erforderliche Unterlagen
  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft.
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde.
  • Bei Planwechsel: Planwechselbescheid.
  • Baubehördlich bewilligte Pläne (Originale oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung).
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres).
  • Ggf. Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder.
  • Formular: Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf – Förderungsantrag (Online-Formular)
  • Formular: Einverständniserklärung (am Computer ausfüllen und ausdrucken)
  • Formular: Verpflichtungserklärung (ausdrucken und händisch ausfüllen)
  • Formular: Persönliche Angaben (ausdrucken und händisch ausfüllen)
  • Formular: Beschreibung der Energieversorgung (ausdrucken und händisch ausfüllen)

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G, 1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Persönlicher Kontakt innerhalb der Servicezeiten möglich: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind auf der Seite der Stadt Wien zu finden.