Thermisch-energetische Sanierung in Wien
- Ziel der Förderung
Reduzierung des Heizwärmebedarfs durch Verringerung der Wärmeverluste der Gebäudehülle.
- Was wird gefördert?
- Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken.
- Erneuerung von Fenstern und Türen.
- Hocheffiziente alternative Energiesysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse.
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern.
- Pächter*innen von Kleingarten-Wohnhäusern.
- Voraussetzungen
- Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingarten-Wohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahre alt.
- Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
- Baubeginn innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Zusicherung.
- Abschluss der Arbeiten innerhalb von 3 Jahren.
- Rechnungen dürfen maximal 6 Monate vor Antragstellung datiert sein.
- Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
- Einreichplan
- Auszug aus dem Grundbuch
- Energieausweis über Bestand und nach der Sanierung
- Letztgültige Bestandspläne
- Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen von dazu befugten Unternehmen
- Zertifikat des Herstellers über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster nach Fertigstellung
- Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.atTermine nur nach Online-Reservierung oder telefonischer Vereinbarung möglich.
- Rechtliche Grundlagen
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.
- Zusicherungsbedingungen.