Förderungstitel

Thermisch-energetische Sanierung in Wien

wien
Ziel der Förderung

Reduzierung des Heizwärmebedarfs durch Verringerung der Wärmeverluste der Gebäudehülle.

Was wird gefördert?
  • Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken.
  • Erneuerung von Fenstern und Türen.
  • Hocheffiziente alternative Energiesysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse.
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern.
  • Pächter*innen von Kleingarten-Wohnhäusern.
Voraussetzungen
  • Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingarten-Wohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
  • Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahre alt.
  • Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine
  • Baubeginn innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Zusicherung.
  • Abschluss der Arbeiten innerhalb von 3 Jahren.
  • Rechnungen dürfen maximal 6 Monate vor Antragstellung datiert sein.
Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Kostenvoranschläge
  • Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
  • Einreichplan
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Energieausweis über Bestand und nach der Sanierung
  • Letztgültige Bestandspläne
  • Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen von dazu befugten Unternehmen
  • Zertifikat des Herstellers über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster nach Fertigstellung
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Termine nur nach Online-Reservierung oder telefonischer Vereinbarung möglich.

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.
  • Zusicherungsbedingungen.