Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund in Wien
- Ziel der Förderung
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Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund, um den Wohnraum in der Stadt zu erweitern und zu verbessern.
- Was wird gefördert?
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Gefördert wird die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund. Es ist zu beachten, dass in Kleingartengebieten, die als „Grünland – Ganzjähriges Wohnen“ gewidmet sind, nur Kleingartenhäuser errichtet werden dürfen, da keine Baulandwidmung vorliegt.
- Antragsberechtigte Personen
Pächter von Grundstücken, die Kleingartenwohnhäuser oder Eigenheime errichten möchten. Die Förderung wird unabhängig von der Art der Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pacht, Unterpacht) der Parzelle gewährt.
- Voraussetzungen
- Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
- Flächenwidmung „Kleingartengebiet – Grünland – Ganzjähriges Wohnen“ erlaubt nur die Errichtung von Kleingartenhäusern.
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei.
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
- Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen einer Bank oder Bausparkasse. Annuitätenzuschüsse sind Zuschüsse des Landes Wien, die einen Teil der Rückzahlung des Bankdarlehens übernehmen [1]. Das Land Wien zahlt seinen Darlehensrückzahlungsanteil direkt auf das Bankkonto ein.
- Fristen und Termine
Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern. Die Dauer der Erledigung hängt von der Vollständigkeit und fristgerechten Einreichung der Unterlagen ab.
- Erforderliche Unterlagen
- Kopie des (Unter-) Pachtvertrages
- Grundbucheinsicht über die Liegenschaft (falls Eigengrund)
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei
- Planwechselbescheid (falls Planwechsel durchgeführt)
- Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne (Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung)
- Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder
- Online-Formular: Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund – Förderungsantrag
- Einverständniserklärung
- Verpflichtungserklärung
- Persönliche Angaben
- Beschreibung der Energieversorgung
Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung geschickt werden.
- Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 UhrAnträge und Unterlagen können per Post, Fax, E-Mail oder über das Online-Formular-Service eingereicht werden.
- Rechtliche Grundlagen
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Die rechtlichen Grundlagen sind in den Informationsblättern zu finden.