Förderungstitel

Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund in Wien

wien
Ziel der Förderung

Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund, um den Wohnraum in der Stadt zu erweitern und zu verbessern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund. Es ist zu beachten, dass in Kleingartengebieten, die als „Grünland – Ganzjähriges Wohnen“ gewidmet sind, nur Kleingartenhäuser errichtet werden dürfen, da keine Baulandwidmung vorliegt.

Antragsberechtigte Personen

Pächter von Grundstücken, die Kleingartenwohnhäuser oder Eigenheime errichten möchten. Die Förderung wird unabhängig von der Art der Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pacht, Unterpacht) der Parzelle gewährt.

Voraussetzungen
  • Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
  • Flächenwidmung „Kleingartengebiet – Grünland – Ganzjähriges Wohnen“ erlaubt nur die Errichtung von Kleingartenhäusern.
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei.
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen einer Bank oder Bausparkasse. Annuitätenzuschüsse sind Zuschüsse des Landes Wien, die einen Teil der Rückzahlung des Bankdarlehens übernehmen [1]. Das Land Wien zahlt seinen Darlehensrückzahlungsanteil direkt auf das Bankkonto ein.

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern. Die Dauer der Erledigung hängt von der Vollständigkeit und fristgerechten Einreichung der Unterlagen ab.

Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des (Unter-) Pachtvertrages
  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft (falls Eigengrund)
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei
  • Planwechselbescheid (falls Planwechsel durchgeführt)
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne (Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung)
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder
  • Online-Formular: Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund – Förderungsantrag
  • Einverständniserklärung
  • Verpflichtungserklärung
  • Persönliche Angaben
  • Beschreibung der Energieversorgung

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung geschickt werden.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Anträge und Unterlagen können per Post, Fax, E-Mail oder über das Online-Formular-Service eingereicht werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind in den Informationsblättern zu finden.