Sanierungskonzept für Eigenheime in Wien
- Ziel der Förderung
Ziel ist die Vorbereitung umfassender thermisch-energetischer Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
- Was wird gefördert?
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- Dämmung der Fassade
- Erneuerung oder energietechnische Verbesserungen der Fenster
- Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke
- Erneuerung oder Verbesserung des gebäudetechnischen Systems
- Umstellung des Energieträgers für Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
- Prüfung des Potenzials für die Erzeugung erneuerbarer Energie
- Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung
- Antragsberechtigte Personen
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- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
- Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
- Voraussetzungen
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- Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahre alt.
- Ein Sanierungskonzept gemäß der Richtlinie muss eingereicht werden.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Fristen und Termine
Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Rechnungsdatum von maximal 6 Monaten vor Antragstellung aufweisen.
- Erforderliche Unterlagen
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- Meldezettel als Nachweis der Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz
- Aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder Pachtvertrag
- Sanierungskonzept gemäß Richtlinie
- Bestandsenergieausweis
- WUKSEA-Registrierungsbestätigung
- Energieausweis nach Sanierung
- Originalrechnung und Originalzahlungsbelege
- Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25) 20.,
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
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- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
- Zusicherungsbedingungen