Förderungstitel

Sanierungskonzept für Eigenheime in Wien

wien
Ziel der Förderung

Ziel ist die Vorbereitung umfassender thermisch-energetischer Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.

Was wird gefördert?
  • Dämmung der Fassade
  • Erneuerung oder energietechnische Verbesserungen der Fenster
  • Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke
  • Erneuerung oder Verbesserung des gebäudetechnischen Systems
  • Umstellung des Energieträgers für Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
  • Prüfung des Potenzials für die Erzeugung erneuerbarer Energie
  • Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
  • Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Voraussetzungen
  • Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
  • Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahre alt.
  • Ein Sanierungskonzept gemäß der Richtlinie muss eingereicht werden.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fristen und Termine

Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Rechnungsdatum von maximal 6 Monaten vor Antragstellung aufweisen.

Erforderliche Unterlagen
  • Meldezettel als Nachweis der Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder Pachtvertrag
  • Sanierungskonzept gemäß Richtlinie
  • Bestandsenergieausweis
  • WUKSEA-Registrierungsbestätigung
  • Energieausweis nach Sanierung
  • Originalrechnung und Originalzahlungsbelege
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

Technischen Stadterneuerung (MA 25) 20.,

Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock

Telefon: +43 1 4000-74860

E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
  • Zusicherungsbedingungen