Förderungstitel

Schall- und Wärmeschutzfenster in Wien

wien
Ziel der Förderung

Verbesserung der Wohnqualität und Reduzierung des Energieverbrauchs durch den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern.

Was wird gefördert?
  • Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen, die zu Hauptstraßen A und B hin orientiert sind.
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern, wenn diese nicht an Hauptstraßen A und B liegen
Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigte Personen:

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
Voraussetzungen
  • Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz des*der Antragsteller*in.
  • Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 22 bis 150 Quadratmeter.
  • Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt.
  • Die Sanierungsmaßnahmen dürfen nur von befugten Firmen durchgeführt werden.
  • Es werden nur Fenster mit einem U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K gefördert.
  • Bei Schallschutzfenstern wird ein R-Wert von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand gefördert.
  • Alle Fenster der Wohnung müssen getauscht werden.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fristen und Termine
  • Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
  • Eine Frist zur Einreichung der Unterlagen kann von der Förderstelle festgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
  • Kostenanbot oder Rechnung.
  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen
  • Zertifikat über die Einhaltung der Mindestanforderungen an Schall- oder Wärmeschutz
  • Bei Gebäuden in Schutzzonen und vor 1945 errichtet: Bauanzeige bei der Baupolizei für den Fenstertausch
  • Online-Formular
  • Angabe des Wärmedämmwertes (U-Wert) des Fensters
  • Material, Farbe und Größe der Fenster
  • Flügelanzahl und Glasteiler oder Sprossen in Laufmeter pro Fenster
  • Fensterbrett und Sohlbankabdeckung in Laufmeter pro Fenster
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung des*der Hauseigentümer*in oder von Wiener Wohnen
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums
  • Bei Schallschutzfenstern: Angabe des Schalldämmmaßes (R-Wert) des Fensters
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
  • Zusicherungsbedingungen