Förderungstitel

Errichtung von Eigenheimen auf Eigengrund in Wien

wien
Ziel der Förderung

Unterstützung von Einzelpersonen oder Familien bei der Schaffung von Wohneigentum.

Was wird gefördert?
  • Neubau von Eigenheimen
  • Neubau von Reihenhaus-Eigenheimen
Antragsberechtigte Personen

Einzelpersonen und Familien, die ein Eigenheim oder ein Reihenhaus-Eigenheim auf Eigengrund errichten möchten.

Voraussetzungen
  • Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen
  • Einhaltung von Vorgaben bezüglich der Wohnnutzfläche
  • Bestimmte Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungsmodalitäten sind geregelt (siehe Richtlinien zu Förderungsdarlehen)
  • Einhaltung ökologischer Mindeststandards (siehe Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung)
Art der Förderung

Gewährung eines Landesdarlehens.

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit und fristgerechten Einreichung der Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen
  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft
  • Baubewilligungsbescheid oder Mitteilung der Baubehörde
  • Bei Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Ggf. Familienbeihilfebezugsbestätigung
  • Ausgefülltes Online-Formular für den Förderungsantrag
  • Einverständniserklärung (Formular)
  • Verpflichtungserklärung (Formular)
  • Persönliche Angaben (Formular)
  • Beschreibung der Energieversorgung (Formular)

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung geschickt werden.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien zu Förderungsdarlehen.