Dekarbonisierungsprämie Wien
- Ziel der Förderung
Mit der Dekarbonisierungsprämie unterstützt die Stadt Wien die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Ziel ist es, den Umstieg von Gas auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Umstieg von Gas auf Fernwärme, Wärmepumpe oder einen E-Herd. Die Stilllegung der Gas-Anlage ist dabei erforderlich. Je nach vorhandenen Gasgeräten (z.B. Gas-Herd, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Therme) sind unterschiedliche Arbeiten für die Stilllegung notwendig.
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
- Mieter*innen von Wohnungen
- Die Förderung kann nur für die Wohnung beantragt werden, in der der/die Antragsteller*in den Hauptwohnsitz hat.
- Voraussetzungen
- Stilllegung der Gas-Anlage durch eine befugte Installationsfirma
- Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Haus- oder Wohnungseigentümer*innen oder Hausverwaltung
- Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug
- Die Bestätigung der Stilllegung der Gas-Anlage muss ab dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein
- Mieter*innen benötigen vor Beginn der Umbau- und Installationsarbeiten die Zustimmung desder Haus- oder Wohnungseigentümerin oder der Hausverwaltung
- Die Umbau- und Installationsarbeiten dürfen nur von befugten Installationsfirmen durchgeführt werden
- Art der Förderung
Die Dekarbonisierungsprämie ist ein Zuschuss.
- Fristen und Termine
Es gibt keine angegebenen Fristen für die Antragstellung.
- Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung über die Stilllegung der Gas-Anlage durch eine befugte Installationsfirma. Die Bestätigung muss ab dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein
- Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Hausverwaltung
- Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug
- Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024