Förderungstitel

Dekarbonisierungsprämie Wien

wien
Ziel der Förderung

Mit der Dekarbonisierungsprämie unterstützt die Stadt Wien die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Ziel ist es, den Umstieg von Gas auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umstieg von Gas auf Fernwärme, Wärmepumpe oder einen E-Herd. Die Stilllegung der Gas-Anlage ist dabei erforderlich. Je nach vorhandenen Gasgeräten (z.B. Gas-Herd, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Therme) sind unterschiedliche Arbeiten für die Stilllegung notwendig.

Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Die Förderung kann nur für die Wohnung beantragt werden, in der der/die Antragsteller*in den Hauptwohnsitz hat.
Voraussetzungen
  • Stilllegung der Gas-Anlage durch eine befugte Installationsfirma
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Haus- oder Wohnungseigentümer*innen oder Hausverwaltung
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug
  • Die Bestätigung der Stilllegung der Gas-Anlage muss ab dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein
  • Mieter*innen benötigen vor Beginn der Umbau- und Installationsarbeiten die Zustimmung desder Haus- oder Wohnungseigentümerin oder der Hausverwaltung
  • Die Umbau- und Installationsarbeiten dürfen nur von befugten Installationsfirmen durchgeführt werden
Art der Förderung

Die Dekarbonisierungsprämie ist ein Zuschuss.

Fristen und Termine

Es gibt keine angegebenen Fristen für die Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen
  • Bestätigung über die Stilllegung der Gas-Anlage durch eine befugte Installationsfirma. Die Bestätigung muss ab dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Hausverwaltung
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Technischen Stadterneuerung (MA 25)

20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock

Telefon: +43 1 4000-74860

Fax: +43 1 4000-99-74879

E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024