Behindertengerechter Umbau in Wien
- Ziel der Förderung
Die Stadt Wien unterstützt mit dieser Förderung den Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, um diese an die Bedürfnisse von behinderten Personen anzupassen.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen wie der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und Türverbreiterungen. Es werden Einbauten gefördert, die altersgerecht und barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 sind.
- Antragsberechtigte Personen
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
- Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
- Voraussetzungen
- Nachweis der Behinderung oder der Pflegegeldstufe 3 oder höher
- Die zu sanierende Wohnung ist der Hauptwohnsitz der behinderten Person
- Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 Quadratmetern liegen
- Die Einbauten müssen altersgerecht und barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 sein
- Bei einem Zweifamilienhaus muss die Nutzfläche von zumindest einer Wohnung zwischen 22 und 150 Quadratmetern betragen
- Art der Förderung
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Fristen und Termine
Vor der Antragstellung sollte man sich beim Infopoint für Wohnungsverbesserung beraten lassen.
Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum von höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Bei Bedarf kann die Förderstelle eine Frist zur Einreichung von Unterlagen festlegen, bei Nichteinhaltung kann der Antrag abgelehnt werden.- Erforderliche Unterlagen
- Kostenvoranschlag und Rechnung mit einem Rechnungsdatum von maximal 6 Monaten vor Antragstellung
- Nachweis der Behinderung (Behindertenausweis) oder Pflegegeldbestätigung ab Stufe 3
- Zustimmungserklärung desder Hauseigentümerin oder ein Auszug aus dem Grundbuch bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
- Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung des/der Hauseigentümerin oder von Wiener Wohnen
- Bei Eigentumswohnungen: Grundbucheinsicht
- Bei Kleingartenwohnhäusern: Grundbucheinsicht oder Pachtvertrag
- Bei baubewilligungspflichtigen Maßnahmen: Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan
- Bei Umbau von Badezimmern: Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Sanitärinstallationen mit Bestätigung der altersgerechten und barrierefreien Einbauten gemäß ÖNORM B 1600
- Bei der Errichtung von Behindertenliften: Kopie der Fertigstellungsmeldung an die Baupolizei und positives Gutachten über die Abnahmeprüfung
- Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25) 20.,
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
- Wiener Aufzugsgesetz