Förderungstitel

Behindertengerechter Umbau in Wien

wien
Ziel der Förderung

Die Stadt Wien unterstützt mit dieser Förderung den Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, um diese an die Bedürfnisse von behinderten Personen anzupassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen wie der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und Türverbreiterungen. Es werden Einbauten gefördert, die altersgerecht und barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 sind.

Antragsberechtigte Personen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Voraussetzungen
  • Nachweis der Behinderung oder der Pflegegeldstufe 3 oder höher
  • Die zu sanierende Wohnung ist der Hauptwohnsitz der behinderten Person
  • Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 Quadratmetern liegen
  • Die Einbauten müssen altersgerecht und barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 sein
  • Bei einem Zweifamilienhaus muss die Nutzfläche von zumindest einer Wohnung zwischen 22 und 150 Quadratmetern betragen
Art der Förderung

Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fristen und Termine

Vor der Antragstellung sollte man sich beim Infopoint für Wohnungsverbesserung beraten lassen.
Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum von höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Bei Bedarf kann die Förderstelle eine Frist zur Einreichung von Unterlagen festlegen, bei Nichteinhaltung kann der Antrag abgelehnt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Kostenvoranschlag und Rechnung mit einem Rechnungsdatum von maximal 6 Monaten vor Antragstellung
  • Nachweis der Behinderung (Behindertenausweis) oder Pflegegeldbestätigung ab Stufe 3
  • Zustimmungserklärung desder Hauseigentümerin oder ein Auszug aus dem Grundbuch bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung des/der Hauseigentümerin oder von Wiener Wohnen
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbucheinsicht
  • Bei Kleingartenwohnhäusern: Grundbucheinsicht oder Pachtvertrag
  • Bei baubewilligungspflichtigen Maßnahmen: Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan
  • Bei Umbau von Badezimmern: Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Sanitärinstallationen mit Bestätigung der altersgerechten und barrierefreien Einbauten gemäß ÖNORM B 1600
  • Bei der Errichtung von Behindertenliften: Kopie der Fertigstellungsmeldung an die Baupolizei und positives Gutachten über die Abnahmeprüfung
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

Technischen Stadterneuerung (MA 25) 20.,

Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock

Telefon: +43 1 4000-74860

E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
  • Wiener Aufzugsgesetz