Förderungstitel

Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren Wien

wien
Ziel der Förderung

Die Stadt Wien unterstützt mit dieser Förderung die Wohnsicherheit.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür.

Der bloße Austausch von Schlössern und Ähnlichem wird nicht gefördert.

Antragsberechtigte Personen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Der Einbau in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern wird nicht gefördert
Voraussetzungen
  • Die zu sanierende Wohnung ist der Hauptwohnsitz des/der Antragstellerin
  • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
  • Die Wohnungseingangstür muss die Anforderungen der Widerstandsklasse 3 erfüllen
  • Die Tür muss der ÖNORM B 5338 oder EN 1627 entsprechen
  • Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt
Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fristen und Termine
  • Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen
  • Im Anlassfall kann eine Frist zur Beibringung aller Unterlagen festgelegt werden
Erforderliche Unterlagen
  • Rechnung
  • Nachweis der Einhaltung der ÖNORM B 5338 bzw. EN 1627 und der Widerstandsklasse 3 oder 4
  • Zertifikat über die Ausführung der Wohnungseingangstür in der Widerstandsklasse 3
  • Zustimmung der Hauseigentümer*innen
  • Bei Gemeindewohnungen: Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
Adresse: 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Persönliche Termine sind nur nach Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)idgF
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
  • Zusicherungsbedingungen