Förderungstitel

Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes in Wien

wien
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, den Sonnenschutz an Wohngebäuden in Wien zu verbessern.

Was wird gefördert?
  • Gefördert werden nachträglich montierte Sonnenschutz-Einrichtungen an der Außenfassade, wie Rollläden, Jalousien (Lamellenbehänge) oder vertikale Fassadenmarkisen.
  • Die Anlagen müssen an Fenstern oder Balkontüren mit Mehrfachverglasungen oder Kastenfenstern angebracht werden.
  • Die Sonnenschutz-Anlage muss elektrisch oder mechanisch betrieben sein.
Antragsberechtigte Personen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Die Wohnung, in der der Sonnenschutz montiert werden soll, muss der Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen sein.
Voraussetzungen
  • Der Sonnenschutz darf nur von Fachfirmen montiert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht gefördert.
  • Das Wohngebäude muss mehrstöckig sein und mindestens 3 Wohneinheiten haben.
  • Für Gebäude in einer Schutzzone ist eine Baubewilligung der Baupolizei erforderlich.
  • Bei Fassadenmarkisen muss ein Qualitätsnachweis des Herstellers vorliegen, dass der Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) kleiner oder gleich 0,14 oder der Abminderungsfaktor (Fc-Wert) kleiner oder gleich 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022 ist.
  • Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate alt sein, wenn der Antrag gestellt wird.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine

Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate alt sein, wenn der Antrag gestellt wird.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnung (nicht älter als 6 Monate).
  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung (bei Mietwohnungen).
  • Auszug aus dem Grundbuch (bei Eigentumswohnungen).
  • Baubewilligung der Baupolizei bzw. Stellungnahme der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) (bei Gebäuden in Schutzzonen).
  • Qualitätsnachweis des Herstellers über den Gesamtenergiedurchlassgrad (bei Fassadenmarkisen).
  • Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten (bei Gemeindewohnungen).
Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr (nur mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung).

Rechtliche Grundlagen
  • Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
  • Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024