Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes in Wien
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, den Sonnenschutz an Wohngebäuden in Wien zu verbessern.
- Was wird gefördert?
- Gefördert werden nachträglich montierte Sonnenschutz-Einrichtungen an der Außenfassade, wie Rollläden, Jalousien (Lamellenbehänge) oder vertikale Fassadenmarkisen.
- Die Anlagen müssen an Fenstern oder Balkontüren mit Mehrfachverglasungen oder Kastenfenstern angebracht werden.
- Die Sonnenschutz-Anlage muss elektrisch oder mechanisch betrieben sein.
- Antragsberechtigte Personen
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
- Die Wohnung, in der der Sonnenschutz montiert werden soll, muss der Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen sein.
- Voraussetzungen
- Der Sonnenschutz darf nur von Fachfirmen montiert werden. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht gefördert.
- Das Wohngebäude muss mehrstöckig sein und mindestens 3 Wohneinheiten haben.
- Für Gebäude in einer Schutzzone ist eine Baubewilligung der Baupolizei erforderlich.
- Bei Fassadenmarkisen muss ein Qualitätsnachweis des Herstellers vorliegen, dass der Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) kleiner oder gleich 0,14 oder der Abminderungsfaktor (Fc-Wert) kleiner oder gleich 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022 ist.
- Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate alt sein, wenn der Antrag gestellt wird.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate alt sein, wenn der Antrag gestellt wird.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnung (nicht älter als 6 Monate).
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung (bei Mietwohnungen).
- Auszug aus dem Grundbuch (bei Eigentumswohnungen).
- Baubewilligung der Baupolizei bzw. Stellungnahme der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) (bei Gebäuden in Schutzzonen).
- Qualitätsnachweis des Herstellers über den Gesamtenergiedurchlassgrad (bei Fassadenmarkisen).
- Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten (bei Gemeindewohnungen).
- Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr (nur mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung).- Rechtliche Grundlagen
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989) idgF.
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024