21. Dezember 2023 • 4 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Niederösterreich

„Niederösterreich ist das Bundesland mit den zweitmeisten Eigentümern, den drittniedrigsten Mieten und 850 verfügbaren geförderten Wohneinheiten“. Ein großer Teil der neu errichteten und sanierten Eigenheime wurde von der Wohnbauförderung Niederösterreich unterstützt.

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Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Niederösterreich?

Das Wohnbauförderungsmodell in Niederösterreich wurde 2019 vollständig überarbeitet. Gefördert werden die „Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger“.

Wie auch bei der alten Förderung handelt es sich dabei um ein Landesdarlehen mit einem fixen Zinssatz von 1% auf 27,5 Jahre Laufzeit. Wichtig zu wissen, ist dass die Rückzahlung gestaffelt erfolgt. In den ersten Jahren zahlt man weniger, später aber mehr. Dies sollte unbedingt im Finanzierungsplan berücksichtigt werden, damit die Rate auch später noch leistbar bleibt.

Seit Ende 2022 besteht auch die Möglichkeit, das Darlehen auf 35 Jahre zurückzuzahlen. Damit will das Land Niederösterreich den steigenden Zinsen und Baukosten entgegenwirken und neuen Wohnbau unterstützen.

Voraussetzungen für ein Landesdarlehen

  • Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz
  • Alternatives Heizsystem (bspw. Pelletslheizung, Wärmepumpen oder Fernwärme)
  • österreichische Staatsbürger/innen oder EWR Bürger/innen
  • Jahreseinkommen bei einer Persion unter € 55.000,- oder für zwei Personen unter € 80.000,-. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um € 10.000,-
  • Das Darlehen muss in das Grundbuch eingetragen werden.
  • Bei Fertigstellung ist der Hauptwohnsitz in der Immobilie festzulegen.

Das Landesdarlehen ist eine Art der Förderung zur Schaffung von Wohnraum. Beim Landesdarlehen tritt das Bundesland als Kreditgeber auf. Die Konditionen und Rückzahlungsraten des Kredites sind mit 1% besonders günstig.

Wie hoch ist das Landesdarlehen?

Dies hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  1. Basisförderung -> Wie energieeffizient wird gebaut?
  2. Ergänzung -> Wie optimiert ist die Haustechnik, Sicherheit, Ökologie und Behaglichkeit?
  3. Lagequalität -> Ortskern oder geförderte Abwanderungsgemeinde?
  4. Familienförderung -> Wie sieht die Familiensituation aus?

Maximal beträgt die Förderhohe € 75.000,- für private Eigenheime, für Wohnungen sind es € 61.000,-.

Die exakte Berechnung führt man am besten im Onlineformular durch.

Diese Förderungen werden in Niederösterreich NICHT in Form eines Landesdarlehens gefördert

1. Sanierung von Haus oder Wohnung

Gefördert wird die Sanierung von Wohnungen, Wohnheimen und Häusern. Aber auch die Sanierung von Ordinationen und Räumlichkeiten zur therapeutischen Behandlung wird vom Land Niederösterreich berücksichtigt. Ebenso können jene Personen mit einer Förderung rechnen, die ihren Dachboden zu einer Wohnung aus- oder umbauen.

Die Förderung wird in Form eines Annuitätenzuschusses von 3% des förderungswürdigen Sanierungsbetrages über einen Zeitraum von 10, in Ausnahmefällen 15 Jahren, ausbezahlt. Es handelt sich dabei nicht um ein Landesdarlehen, sondern um einen Betrag, der die Rückzahlung eines Kredites unterstützen soll.

Förderungswürdige Maßnahmen sind:

  • Verminderung des Energieverbrauchs
  • Schalldämmung
  • Behindertengerechter Umbau
  • Bestandssicherung des Objekts
  • Zusammenlegung oder Teilung einer Wohnung
  • Sanierung der Heizungs- , Strom- und Sanitäranlagen
  • Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern sowie einer Alarmanlage
  • Einbau von Heizungsanlagen aus erneuerbarer Umweltenergie
  • Maßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Sanierung nach Hochwasserschäden
  • Erhaltenswerte historische Gebäude (errichtet vor 1945)

Leider wird bei weitem nicht jede Maßnahme gefördert. Wer sich beispielsweise für einen neuen Fassadenanstrich entscheidet braucht sich ebenso nicht um einen Antrag bemühen wie jene, die Wohnungsinnentüren oder Beleuchtungskörper austauschen oder einen offenen Kamin einbauen.

2. Landesdarlehen für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses

Beim Kauf einer vom Land Niederösterreich mit öffentlichen Wohnbauförderungsmitteln errichteten Eigentumswohnung kann die Förderung übernommen werden. In der Praxis wird die Förderung in Form eines halbjährlich ausbezahlten Annuitätenzuschusses abgewickelt. Voraussetzungen dafür sind unter anderem:

  • die Begründung Ihres Hauptwohnsitzes
  • das höchstzulässige Familieneinkommen wird nicht überschritten (siehe Absatz „Voraussetzungen zum Erhalt des Landesdarlehens zur Errichtung eines Eigenheimes“)
  • Man hat bisher noch keine andere Wohnbauförderung erhalten

Andere Förderungen, die in Niederösterreich im Jahr 2021 berücksichtigt werden sollten

Die Höhe der Wohnbauförderung, und somit auch des Landesdarlehens, richtet sich nach der Menge der umgesetzten geförderten Maßnahmen. Umso mehr bauliche Maßnahmen man also setzt, desto mehr Förderung bekommt man. Weitere Förderungen, die sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung infrage kommen könnten:

Hochwasserschutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Hochwasserschutz bei Sanierung der Eigentumswohnung fördert das Land Niederösterreich mit einem nicht rückzahlbaren jährlichen Annuitätenzuschuss. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen mindestens 25 % der für die Maßnahmen anfallenden Kosten als Darlehen – mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren – aufgenommen werden.

Den Antrag auf ein Landesdarlehen stellen

Den Antrag auf ein Landesdarlehen stellt man beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.

Hinweis: Einen Rechtsanspruch auf ein Landesdarlehen gibt es nicht.

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