Förderungstitel

Eigenheimsanierung in Niederösterreich

niederösterreich
Ziel der Förderung

Die Förderung soll dazu beitragen, ältere Wohnhäuser zu modernisieren, sie nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten, und die Sanierungskosten für die Eigentümer zu reduzieren. Es wird zwischen zwei Sanierungsvarianten unterschieden: MIT Energieausweis und OHNE Energieausweis.

Was wird gefördert?
  • Sanierung MIT Energieausweis:
    • Thermisch-energetische Gesamtsanierung.
    • Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem geringeren Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen.
    • Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
    • Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme.
    • Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen.
    • Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen.
    • Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen).
    • Schaffung von bis zu 2 neuen Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand.
  • Sanierung OHNE Energieausweis:
    • Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungserneuerung oder Fenster- bzw. Außentürtausch.
    • Bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen.
    • Technische Fenstersanierung (Fenster-Upgrade) mit und ohne Sonnenschutz.
    • Trockenlegung/Feuchtigkeitsschutz.
    • Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen; Sicherheitstür bei Wohnungen im Geschoßwohnbau).
    • Hochwasserschutz (Instandsetzungs- und Präventivmaßnahmen).
    • Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle.
    • Dachsanierungen.
    • Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme.
    • Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen.
Antragsberechtigte Personen

Natürliche Personen (Privathaushalte).

Voraussetzungen
  • Antragsteller muss eine natürliche Person sein.
  • Das zu sanierende Gebäude muss fertiggestellt sein (Fertigstellungsmeldung muss bei der Gemeinde aufliegen).
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der Bewohner nach Abschluss der Arbeiten.
  • Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen eingereicht werden.
  • Bei Sanierung mit Energieausweis: Verbesserung des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 %.
  • Bei wärmedämmenden Maßnahmen ohne Energieausweis: Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur.
  • Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Nutzfläche.
Art der Förderung

Annuitätenzuschuss von 4% der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren.

Fristen und Termine
  • Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen.
  • Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnungsunterlagen.
Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular.
  • Kostenschätzungen (keine Kostenvoranschläge erforderlich).
  • Endabrechnung mit allen bezahlten Rechnungen.
  • Energieausweis (bei Sanierung MIT Energieausweis).
  • Beratungsprotokoll eines Energieberaters (bei wärmedämmenden Maßnahmen OHNE Energieausweis).
  • Nachweis über Hauptwohnsitz.
  • Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit (bei Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse).
  • Nachweis für Jungfamilien.
  • Formular Bankverbindung.
Zuständige Stelle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800

Rechtliche Grundlagen

NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005