Hochwasserschutz beim Eigenheim in Niederösterreich
- Ziel der Förderung
- Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasserschäden durch präventive Maßnahmen.
- Behebung von Schäden nach Hochwasserereignissen durch Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten.
- Was wird gefördert?
- Präventive Maßnahmen:
- Dichte Dammbalkensysteme bei Türen und Fenstern
- Abdeckungen bei horizontalen Öffnungen
- Erhöhung von Lichtschachtwänden und Bodenschwellen
- Rückstauverhinderer, Absperrschieber und Hebeanlagen im Kanalbereich
- Auftriebssichere Verankerung von Heizöltanks und Verlegung von Installationen außerhalb gefährdeter Bereiche
- Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Hochwasser:
- Trockenlegung
- Erneuerung von Bodenaufbauten
- Neuverputzen
- Wiederherstellung von Trennwänden
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Präventive Maßnahmen:
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer von Eigenheimen in Niederösterreich.
- Voraussetzungen
- Beratungsprotokoll: Ein Beratungsgespräch mit einem Amtssachverständigen des zuständigen Gebietsbauamtes ist erforderlich und das Protokoll muss dem Antrag beigelegt werden.
- Antragstellung:
- Für präventive Maßnahmen vor Baubeginn einreichen.
- Für Sanierungsarbeiten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Arbeiten einreichen.
- Benützungsbewilligung: Eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsmeldung gemäß § 30 NÖ Bauordnung muss vorliegen.
- Energieausweis: Für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist kein Energieausweis erforderlich.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Darlehen.
- Fristen und Termine
- Antrag für präventive Maßnahmen: Vor Baubeginn einreichen.
- Antrag für Sanierungsarbeiten: Innerhalb eines Jahres nach Beginn der Arbeiten einreichen.
- Erforderliche Unterlagen
- Beratungsprotokoll des Gebietsbauamtes.
- Antrag Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (siehe weiterführende Links).
- Rechnungen und Kostenvoranschläge können erforderlich sein (siehe weiterführende Links).
- Zuständige Stelle
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800- Rechtliche Grundlagen
- NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005
- NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019