Förderungstitel

Hochwasserschutz beim Eigenheim in Niederösterreich

niederösterreich
Ziel der Förderung
  • Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasserschäden durch präventive Maßnahmen.
  • Behebung von Schäden nach Hochwasserereignissen durch Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Was wird gefördert?
  • Präventive Maßnahmen:
    • Dichte Dammbalkensysteme bei Türen und Fenstern
    • Abdeckungen bei horizontalen Öffnungen
    • Erhöhung von Lichtschachtwänden und Bodenschwellen
    • Rückstauverhinderer, Absperrschieber und Hebeanlagen im Kanalbereich
    • Auftriebssichere Verankerung von Heizöltanks und Verlegung von Installationen außerhalb gefährdeter Bereiche
  • Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Hochwasser:
    • Trockenlegung
    • Erneuerung von Bodenaufbauten
    • Neuverputzen
    • Wiederherstellung von Trennwänden
    • Abbrucharbeiten und Entsorgung
Antragsberechtigte Personen

Eigentümer von Eigenheimen in Niederösterreich.

Voraussetzungen
  • Beratungsprotokoll: Ein Beratungsgespräch mit einem Amtssachverständigen des zuständigen Gebietsbauamtes ist erforderlich und das Protokoll muss dem Antrag beigelegt werden.
  • Antragstellung:
    • Für präventive Maßnahmen vor Baubeginn einreichen.
    • Für Sanierungsarbeiten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Arbeiten einreichen.
  • Benützungsbewilligung: Eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsmeldung gemäß § 30 NÖ Bauordnung muss vorliegen.
  • Energieausweis: Für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist kein Energieausweis erforderlich.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Darlehen.

Fristen und Termine
  • Antrag für präventive Maßnahmen: Vor Baubeginn einreichen.
  • Antrag für Sanierungsarbeiten: Innerhalb eines Jahres nach Beginn der Arbeiten einreichen.
Erforderliche Unterlagen
  • Beratungsprotokoll des Gebietsbauamtes.
  • Antrag Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (siehe weiterführende Links).
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge können erforderlich sein (siehe weiterführende Links).
Zuständige Stelle

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800

Rechtliche Grundlagen
  • NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005
  • NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019