Eigenheim Reihenhaus in Niederösterreich
- Ziel der Förderung
Die Förderung unterstützt den Ersterwerb eines Reihenhauses von einem befugten Bauträger. Sie bietet Anreize wie erhöhte Familienförderung und Maßnahmen für den ländlichen Raum und Ortskerne.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem befugten Bauträger. Ebenso umweltschonende und energieeffiziente Bauweisen sowie hocheffiziente alternative Heizsysteme (z. B. biogene Brennstoffe, Wärmepumpen, Fernwärmenetz).
- Antragsberechtigte Personen
- Österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen (z. B. EWR-BürgerInnen).
- Personen mit einem Jahreseinkommen unter 55.000 € netto (Single), 80.000 € netto (Paare), plus 10.000 € je weiterer Person.
- Voraussetzungen
- Mindeststandard bei Gesamtenergieeffizienz.
- Einbau eines hocheffizienten, alternativen Heizsystems.
- AntragstellerIn muss österreichische/r StaatsbürgerIn oder gleichgestellt sein.
- Einkommen unter festgelegtem Betrag. Maximal darf eine Person 55.000,– Euro netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt eine Höchstgrenze von 80.000,– Euro. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000,– Euro.
- Darlehenseintragung im Grundbuch.
- Hauptwohnsitz im Eigenheim bei Fertigstellung.
- Art der Förderung
Darlehen des Landes Niederösterreich mit 27,5 oder 34,5 Jahren Laufzeit und 1 % Verzinsung jährlich nachträglich.
- Fristen und Termine
- Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular.
- Kostenschätzungen (keine Kostenvoranschläge erforderlich).
- Endabrechnung mit allen bezahlten Rechnungen.
- Energieausweis (bei Sanierung MIT Energieausweis).
- Beratungsprotokoll eines Energieberaters (bei wärmedämmenden Maßnahmen OHNE Energieausweis).
- Nachweis über Hauptwohnsitz.
- Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit (bei Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse).
- Nachweis für Jungfamilien.
- Formular Bankverbindung.
- Zuständige Stelle
- Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten
E–Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800 - Rechtliche Grundlagen
- NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005
- NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019