Förderungstitel

Eigenheim – Wohnungen im Geschosswohnbau in Niederösterreich

niederösterreich
Ziel der Förderung

Das Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung beim Ersterwerb einer Wohnung in einem Geschosswohnbau durch einen befugten Bauträger, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersterwerb einer Wohnung im Geschosswohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind:

  • Österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen (z.B. EWR-BürgerInnen).
Voraussetzungen

Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Haus muss einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
  • Ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem muss eingebaut sein. Beispiele hierfür sind Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen (Hackschnitzel, Pellets, Stückholz), elektrisch betriebene Wärmepumpen oder ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.
  • Das Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen. (Maximal darf eine Person 55.000 Euro netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt eine Höchstgrenze von 80.000 Euro. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000 Euro.).
  • Das Darlehen muss im Grundbuch eingetragen werden.
  • Bei Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.
Art der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren und ist mit 1% jährlich im Nachhinein verzinst. Die Rückzahlung erfolgt gestaffelt, beginnend mit niedrigeren Raten.

Fristen und Termine
Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Eigentumsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Baubewilligung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Energieausweis
  • Geburtsurkunde Kinder
  • genehmigter Einreichplan
Zuständige Stelle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800

Rechtliche Grundlagen

NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019