Hochwasserschutz bei der Wohnungssanierung in Niederösterreich
- Ziel der Förderung
Das Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die Wohngebäude nach Hochwasserschäden wieder bewohnbar und sicherer machen.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Kellern, die direkt durch Hochwasserschäden verursacht wurden.
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer von Wohngebäuden in Niederösterreich, die von Hochwasserschäden betroffen sind und ein Recht zur Nutzung haben.
- Voraussetzungen
- Es muss ein Recht zur Benützung des Gebäudes bestehen.
- Ein Ansuchen mit einem Beratungsprotokoll des Amtsachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes muss vorliegen.
- Für diese Förderung entfällt die Voraussetzung, dass die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemeinen Wohnungssanierung.
- Art der Förderung
Annuitätenzuschuss von 4% der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren.
- Fristen und Termine
- Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular.
- Kostenschätzungen (keine Kostenvoranschläge erforderlich).
- Endabrechnung mit allen bezahlten Rechnungen.
- Energieausweis (bei Sanierung MIT Energieausweis).
- Beratungsprotokoll eines Energieberaters (bei wärmedämmenden Maßnahmen OHNE Energieausweis).
- Nachweis über Hauptwohnsitz.
- Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit (bei Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse).
- Nachweis für Jungfamilien.
- Formular Bankverbindung.
- Zuständige Stelle
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15395- Rechtliche Grundlagen
NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005 und NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019