Förderungstitel

Hochwasserschutz bei der Wohnungssanierung in Niederösterreich

niederösterreich
Ziel der Förderung

Das Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die Wohngebäude nach Hochwasserschäden wieder bewohnbar und sicherer machen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Kellern, die direkt durch Hochwasserschäden verursacht wurden.

Antragsberechtigte Personen

Eigentümer von Wohngebäuden in Niederösterreich, die von Hochwasserschäden betroffen sind und ein Recht zur Nutzung haben.

Voraussetzungen
  • Es muss ein Recht zur Benützung des Gebäudes bestehen.
  • Ein Ansuchen mit einem Beratungsprotokoll des Amtsachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes muss vorliegen.
  • Für diese Förderung entfällt die Voraussetzung, dass die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss.
  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemeinen Wohnungssanierung.
Art der Förderung

Annuitätenzuschuss von 4% der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren.

Fristen und Termine
Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular.
  • Kostenschätzungen (keine Kostenvoranschläge erforderlich).
  • Endabrechnung mit allen bezahlten Rechnungen.
  • Energieausweis (bei Sanierung MIT Energieausweis).
  • Beratungsprotokoll eines Energieberaters (bei wärmedämmenden Maßnahmen OHNE Energieausweis).
  • Nachweis über Hauptwohnsitz.
  • Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit (bei Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse).
  • Nachweis für Jungfamilien.
  • Formular Bankverbindung.
Zuständige Stelle

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15395

Rechtliche Grundlagen

NÖ Wohnbauförderungsgesetz 2005 und NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2019