27. März 2024 • 3 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Kärnten

Auch im Jahr 2024 gilt im Kärnten das Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017. Die Regelungen und Richtlinien haben sich weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Häuslbauer:innen entgegenzukommen.

Erfahre hier alles über die Wohnbauförderung in Kärnten.

Wohnbaufoerderung_Oesterreich

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Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Kärnten?

Grundsätzlich kann man sich für eine der beiden Varianten entscheiden:

  • Förderungskredit + Annuitätenzuschuss oder
  • Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus)

Förderungskredit + Annuitätenzuschuss

Der Förderkredit zur Errichtung von Wohnraum beträgt € 700/m² förderbare Nutzfläche mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Die Verzinsung liegt bei 0,5 % p.a. vom 1. bis 20. Jahr, und 1,5 % p.a. vom 21. bis 30. Jahr.

Zusätzlich gibt es den Annuitätenzuschuss zur Finanzierung von Bank- oder Bausparkassenkrediten mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren:

  • 1. bis 5. Jahr: jährlich 4% des Kredites
  • 6. bis 10. Jahr: jährlich 3% des Kredites

 

Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus)

Der Häuslbauerbonus beträgt € 20.000, mit einem Zuschlag von € 5.000 bei einer Wohnnutzfläche von max. 150 m² je Wohneinheit.

Bonusbeträge (Auswahl):

  • Verdichtete Bauweise und Nachverdichtung:
    • Grundstück < 750 m²: € 3.000 oder € 50/m² förderbarer Nutzfläche
    • Grundstück < 500 m²: € 5.000 oder € 100/m² förderbarer Nutzfläche
    • Nachverdichtung: € 7.000 oder € 150/m² förderbarer Nutzfläche
    • Abbruchkosten: € 5.000 oder € 10.000
  • Umweltbonus: Je nach Ökoindex € 600 bis € 3.200 oder € 1.500 bis € 8.000
  • Thermische Solaranlage: bis max. € 3.750 oder € 6.000
  • Passivhaus: € 3.000 oder € 100/m²
  • Wohnraumlüftung: € 1.600 oder € 3.000 bis € 4.000

Zusätzliche Bonusbeträge beim Wohnungskauf direkt vom Errichter:

  • Niedertemperaturheizung: € 10/m² förderbarer Nutzfläche
  • Photovoltaik: bis max. € 8.000
  • Klimaaktiv Silber oder Gold: € 180 bis € 200/m² förderbarer Nutzfläche

Besondere Unterstützung für Jungfamilien und Personen mit niedrigem Einkommen:

  • Jungfamilien: € 12.000
  • Kinder: € 1.000/Kind
  • Niedriges Einkommen: € 3.000

Einkommensgrenzen:

  • 1-Personen-Haushalt: € 48.000
  • 2-Personen-Haushalt: € 74.000
  • Erhöhungsbetrag für jede weitere Person: € 7.000
  • Zulässige Überschreitung der Einkommensgrenze:
    • Einkommensgrenze plus 10 %: 75 % Förderung
    • Einkommensgrenze plus 20 %: 50 % Förderung
    • Einkommensgrenze plus 30 %: 25 % Förderung

Einen Antrag auf ein Landesdarlehen stellen

Um in den Genuss eines Landesdarlehens zu kommen, muss ein Antrag auf Wohnbauförderung beim Amt der Kärntner Landesregierung gestellt werden. Bei der Vorlage der Dokumente, die zur Bewilligung notwendig sind, hat sich mit der Wohnbauförderung eine Kleinigkeit verändert: Seit 1.1.2019 muss mann keinen Grundbuchauszug mehr beantragen. Dieser kann vor Ort der bestehenden Datenbank entnommen und ausgedruckt werden. Das gilt sowohl für den Antrag auf Wohnbauförderung eines Eigenheimes als auch einer Eigentumswohnung.

Sanierungsförderung in Kärnten

Die Gewährung von Sanierungsförderungen durch das Land Kärnten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine davon ist die Nutzung der geförderten Immobilie als ganzjähriger oder regelmäßiger Hauptwohnsitz sowie das Vorliegen einer mindestens 20 Jahre alten Baugenehmigung.

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Eine mögliche Förderungsform besteht darin, dass ein zertifizierter Energieberater das Gebäude untersucht und Empfehlungen für eine effiziente Sanierung ausspricht. Die Kosten für eine solche Beratung betragen rund 800 Euro, allerdings reduziert sich dieser Betrag durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Neben der Energieberatung sind auch direkte finanzielle Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen verfügbar, wie beispielsweise 10.000 Euro für die Dämmung der Außenwände oder 3.000 Euro für die Installation einer Heizungsanlage, die mit biogenen Brennstoffen betrieben wird.

Alternativ zu Zuschüssen bietet Kärnten auch einen Förderkredit für Sanierungsprojekte an. Dieser deckt 60 Prozent der förderfähigen Kosten ab, ist mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent versehen und hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

Angesichts steigender Energiekosten und der Notwendigkeit einer Energiewende in Österreich gewinnt die energetische Sanierung zunehmend an Bedeutung. Die Auswahl der richtigen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten hängen maßgeblich von den verfügbaren Fördermitteln ab.

Mehr Informationen unter: ktn.gv.at

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