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Wohnbauförderung Kärnten

Auch im Jahr 2021 gilt im Kärnten das Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, welche im Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Verändert haben sich lediglich einige Richtlinien. Und die bringen nochmals ordentlich frischen Wind in das ohnehin schon novellierte Wohnbauförderungsgesetz.

Erfahre hier alles über die Wohnbauförderung in Kärnten.

Wohnbaufoerderung-Kaernten
Wohnbaufoerderung-Kaernten

Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Kärnten?

Grundsätzlich kann man sich für eine der beiden Varianten entscheiden:

  • Förderungskredit + Annuitätenzuschuss
  • Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus)

Förderungskredit + Annuitätenzuschuss

Der Förderungskredit oder auch Landeskredit zur Errichtung von Wohnraum. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre mit einer Verzinsung von 0,5% für die ersten 20 Jahre, danach mit 1,5%. Dazu kommen individuelle Bonusbeträge, wie etwa für Jungfamilien oder besonders ökologische und nachhaltige Bauweisen.

Der Annuitätenzuschuss hingegen kommt als Unterstützung bei der Abzahlung eines Hypothekarkredites zu tragen. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.

  • 1. bis 5. Jahr: jährlich 4% des Kredites
  • 6. bis 10. Jahr: jährlich 3% des Kredites

In Summe werden also 35% der Höhe des förderbaren Kredites zugeschüttet.

Fokus 2021: Energieverbrauch senken, CO2-Ausstoß minimieren und Barrierefreiheit schaffen

Die Wohnbauförderung in Kärnten verfolgt das Ziel, zeitgemäßes und qualitativ hochwertiges Wohnen leistbar zu machen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verringerung des Energieverbrauchs, Familienfreundlichkeit, einem geringeren CO2-Ausstoß und der Barrierefreiheit. Um in den Genuss einer Förderung NEU zu kommen, werden daher vor allen Dingen auch klimarelevante und ökologische Gesichtspunkte in die Entscheidung der Förderwürdigkeit miteinbezogen.

In diesen Fällen bekommt man in Kärnten ein Landesdarlehen

  1. Neubau
  2. Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger
  3. Eigenmittelersatzkredit
  4. Sanierung
  5. Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten und Erwerb von Bestandsobjekten
  6. Schaffung von Wohnraum im Altbestand
  7. Jungfamilien

1. Landesdarlehen für Neubau in Kärnten

Ende letzten Jahres wurde das Budget NEU von der Kärntner Landesregierung beschlossen. Und dieses zeigt deutlich: Um die Finanzen in Kärnten ist es nicht besonders gut bestellt. Ein knappes Budget wirkt sich bekanntlich immer auch auf den Fördertopf aus. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Gesamtfördersumme von 131 auf 108 Millionen Euro, und damit gleich um 23 Millionen, gekürzt wurde.

Im Gegenzug wurden dafür einige Zugangsmodalitäten für Häuslbauer novelliert. Was für manche gut ist, für andere wiederum schlecht. Wer die großen Verlierer der Wohnbauförderung NEU 2019 sind, erklären wir weiter unten im Text.

Eines dürfte die Bauwilligen aus Kärnten freuen: Der Zugang zum Förderbetrag aus der Basisförderung wurde erleichtert. Ab sofort kommt der Häuslbauer bereits nach Baubewilligung in den Genuss der Basisförderung.

Ebenfalls neu: In Kärnten wird seit letzten Jahres ein nicht rückzahlbarer Häuslbauerbonus als Einmalzuschuss ausbezahlt. Die Höhe ist von den Energiekennzahlen abhängig und beträgt – seit 1.1.2019 – zwischen 10.000 und 12.000 Euro. Eine Erhöhung gab es mit der Wohnbauförderung NEU auch für Niedrigstenergiegebäude, die ab sofort mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst werden.

Extra Geld für Bauen im ländlichen Raum:

Besonders förderungswürdig ist im Jahr 2019 der Bau im ländlichen Raum, welcher von 5.000 auf max. 7.000 Euro angehoben wurde. Experten raten, sich diesen Förderbetrag schnell zu sichern. Bei der derzeit immer mehr in Fahrt kommenden Landflucht ist es gut möglich, dass diese Förderung schon im Jahr 2020 wieder wegfällt.

2. Landesdarlehen für Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger

Beim Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger (Eigentumswohnungen und Doppelhäuser) kann die Wohnbauförderung entweder nicht nur aus dem Förderungskredit, sondern auch einem Annuitätenzuschuss oder dem Häuslbauerbonus bestehen.

3. Eigenmittelersatzkredit

Der Eigenmittelersatzkredit wird vom Land Kärnten zur Förderung von Mietern vergeben.

4. Landesdarlehen für Sanierung

Vom Land hochgelobt, von Häuslbauern, Immobilienkäufern und Energieberatern bekritelt: Die Wohnbauförderung NEU, die seit 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Ein oftmals erwähnter Kritikpunkt ist die sparsamere Vergabe von Fördergeldern, allem voran, was die Einzelsanierung betrifft. Warum dieser Punkt kritisiert wird, liegt daran, dass bestimmte Sanierungen seit 2019 gänzlich aus dem Förderprogramm fallen.

Nicht mehr gefördert werden seit 01.01.2019:

  • Errichtung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Öl-, Kohle, Strom-, Infrarotheizungen)
  • Dacherneuerung
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Austausch von Fenstern

Keine guten Aussichten also für Häuslbauer, die in Kärnten ein kleines Haus klassisch sanieren.

Anders entschieden hat sich die Kärntner Landesregierung bei der umfassenden energetischen Sanierung bei bestehenden Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen. Diese wird doch auch weiterhin gefördert. NEU ist jedoch die Bedingung für den Erhalt der Förderung: Der Kessel (zB. der Ölheizung) darf nicht älter als 15 Jahre sein. Bei Elektroheizungen entscheidet wiederum der CO2-Wert. Liegt dieser unter 30 kg / m2, kann der Sanierer mit einer Förderung rechnen.

Seit der Wohnbauförderung NEU werden die Kosten eines Energieberaters (max. 200 Euro) oder eines Sanierungscoaches (max. 800 Euro) vom Land Kärnten getragen.

Ebenso NEU ist die höhere Förderung von Sanierungsmaßnahmen, die gleich mit Umbauarbeiten zur Barrierefreiheit kombiniert werden. Dann kann man im besten Fall mit einer Förderung von bis zu 40.000 Euro rechnen, die – ebenfalls seit 01.01.2019 NEU – im gesamten Umfang nach Fertigstellung an den Förderwerber ausbezahlt werden. Die Zeit, in der die Gesamtsumme vom Land auf zehn Jahre verteilt ausbezahlt wurde, ist Geschichte.

Eine Förderung bekommen Sanierer für folgende Maßnahmen:

  • Einbau energieeffizienter ökologischer Haustechnikanlagen (35%)
  • Austausch von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energie (max. 6.000 Euro)
  • Integration von Solaranlagen (max. 3.750 Euro)
  • Integration von Photovoltaikanlagen (max. 2.400 Euro)
  • Erstmaliger Bau eines Solarstromspeichers (max. 2.000 Euro)

So kommt man auf die höchste Fördersumme:

Wenn man sich entscheidet, alle hier genannten Sanierungsmaßnahmen in einem durchzuführen, kann man mit der aktuell höchsten vorgesehenen Fördersumme rechnen:

  • Beauftragung Sanierungscoach (bis zu 800 Euro) oder Energieberater (bis zu 200 Euro)
  • Austausch des Dämmmaterials durch ökologische Dämmstoffe
  • Austausch der alten Heizung durch eine ökologische Heizung
  • Energieausweis
  • Umbauarbeiten (Eigenheime außen und innen) zur Schaffung von Barrierefreiheit (max. 12.000 Euro)
  • Umbauarbeiten im mehrgeschossigen Wohnbau zur barrierefreien Erschließung des Stiegenhauses (max. 10.000 Euro für Bauvereinigungen, 6.000 Euro für Mieter bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung)

7. Landesdarlehen für Jungfamilien in Kärnten

Für Jungfamilien, die sich in Kärnten ein Haus bauen oder kaufen wollen, gibt es gute Nachrichten: Man erhält Jahr 2019 mehr Förderung als bisher. Mit der Wohnbauförderung NEU wurde für sie der Förderbetrag von ursprünglich 10.000 Euro auf 12.000 Euro erhöht. Für jedes Kind gibt es obendrauf 1.000 Euro extra.

NEU: Das hat sich noch beim Kärntner Landesdarlehen verändert

Einkommensgrenzen NEU zur Bewilligung des Landesdarlehens in Kärnten

Die Einkommensgrenzen für Bewilligung der Wohnbauförderung wurden bereits im Jahr 2018 novelliert. Aktuell liegen diese bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 38.000 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 55.000 Euro. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenze um 6.000 Euro. Nicht zum Einkommen mitgerechnet werden:

  • Abfertigungen
  • Einmalige Prämien
  • Familienbeihilfe
  • Familienförderung des Landes
  • Leistungen aufgrund einer Behinderung
  • Pflegegeld
  • Studienbeihilfen und Einkünfte aus Ferialpraktika

Eine weitere Neuheit seit 2019 ist die erhöhte Förderung von Personen mit niedrigem Einkommen. Man erhält ab sofort eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausbezahlt.

Zinssenkung NEU beim Landesdarlehen

Bisher wurde ein Förderkredit in Kärnten mit 1% verzinst. Hier gab es eine Änderung der Zinsen welche auf 0,7 Prozent gesenkt wurden. Die Zinssenkungen gelten sowohl für die Förderung von Eigenheimen als auch für Eigentumswohnungen.

Einen Antrag auf ein Landesdarlehen stellen

Um in den Genuss eines Landesdarlehens zu kommen, muss ein Antrag auf Wohnbauförderung beim Amt der Kärntner Landesregierung gestellt werden. Bei der Vorlage der Dokumente, die zur Bewilligung notwendig sind, hat sich mit der Wohnbauförderung eine Kleinigkeit verändert: Seit 1.1.2019 muss mann keinen Grundbuchauszug mehr beantragen. Dieser kann vor Ort der bestehenden Datenbank entnommen und ausgedruckt werden. Das gilt sowohl für den Antrag auf Wohnbauförderung eines Eigenheimes als auch einer Eigentumswohnung.

Mehr Informationen unter: ktn.gv.at

Über den Autor: Mario Graf-Schantl
ist ausgebildeter Wohnfinanzberater seit 2010, hat sich 2015 selbständig gemacht und zeitgleich die OPTIFIN gegründet. "Als eine der größten Plattformen in unserem Bereich, bieten wir unabhängige Beratung und Informationen für Immobilienfinanzierungen. Mit vorverhandelten Konditionen durch langjährige Partnerschaft mit Banken, ermöglichen wir Angebote zu Top Konditionen für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenz ist aber die direkte Beratung, denn nur im persönlichen Gespräch, finden wir gemeinsam die optimale Lösung."

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