11. Mai 2026 • 4 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Kärnten

Wohnbaufoerderung_Oesterreich

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Die Wohnbauförderung Kärnten 2026 bietet Häuslbauer:innen und Sanierungswilligen attraktive Unterstützung, sei es als günstiger Landeskredit oder als einmaliger Zuschuss. Die aktuellen Richtlinien gelten für den Zeitraum 2026 bis 2028 und basieren auf dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017.

Erfahren Sie hier alles über die Wohnbauförderung in Kärnten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zwei Fördermodelle: Förderkredit + Annuitätenzuschuss oder Häuslbauerbonus (€ 20.000 einmalig)
  • Förderkredit: € 700/m² förderbare Nutzfläche, 30 Jahre Laufzeit, ab 0,5 % Zinsen
  • Einkommensgrenzen: € 48.000 (1 Person) bis € 74.000 (2 Personen) gestaffelte Förderung bei Überschreitung
  • Bonuszuschläge für Jungfamilien, Energieeffizienz, Verdichtung und E-Mobilität
  • Sanierungsförderung verfügbar auch für Eigenheime ab 20 Jahren Baugenehmigung

Wie funktioniert die Wohnbauförderung in Kärnten?

Grundsätzlich können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • Förderungskredit + Annuitätenzuschuss oder
  • Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus)

Förderungskredit + Annuitätenzuschuss

Der Förderkredit zur Errichtung von Wohnraum beträgt € 700/m² förderbare Nutzfläche mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Die Verzinsung liegt bei 0,5 % p.a. vom 1. bis 20. Jahr, und 1,5 % p.a. vom 21. bis 30. Jahr.

Zusätzlich gibt es den Annuitätenzuschuss zur Finanzierung von Bank- oder Bausparkassenkrediten mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren:

  • 1. bis 5. Jahr: jährlich 4 % des Kredites
  • 6. bis 10. Jahr: jährlich 3 % des Kredites

Die Auszahlung des Annuitätenzuschusses erfolgt halbjährlich.

 

Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus)

Der Häuslbauerbonus beträgt € 20.000, mit einem Zuschlag von € 5.000 bei einer Wohnnutzfläche von max. 150 m² je Wohneinheit.

Bonusbeträge (Auswahl):

  • Verdichtete Bauweise und Nachverdichtung:
    • Grundstück < 750 m²: € 3.000 oder € 50/m² förderbarer Nutzfläche
    • Grundstück < 500 m²: € 5.000 oder € 100/m² förderbarer Nutzfläche
    • Nachverdichtung: € 7.000 oder € 150/m² förderbarer Nutzfläche
    • Abbruchkosten: € 5.000 oder € 10.000
  • Umweltbonus: Je nach Ökoindex € 600 bis € 3.200 oder € 1.500 bis € 8.000
  • Thermische Solaranlage: bis max. € 3.750 oder € 6.000
  • Passivhaus: € 3.000 oder € 100/m²
  • Wohnraumlüftung: € 1.600 oder € 3.000 bis € 4.000

Zusätzliche Bonusbeträge beim Wohnungskauf direkt vom Errichter:

  • Niedertemperaturheizung: € 10/m² förderbarer Nutzfläche
  • Photovoltaik: bis max. € 8.000
  • Klimaaktiv Silber oder Gold: € 180 bis € 200/m² förderbarer Nutzfläche

Besondere Unterstützung für Jungfamilien und Personen mit niedrigem Einkommen:

  • Jungfamilien: € 12.000
  • Kinder: € 1.000/Kind
  • Niedriges Einkommen: € 3.000

Einkommensgrenzen:

  • 1-Personen-Haushalt: € 48.000
  • 2-Personen-Haushalt: € 74.000
  • Erhöhungsbetrag für jede weitere Person: € 7.000
  • Zulässige Überschreitung der Einkommensgrenze:
    • Einkommensgrenze plus 10 %: 75 % Förderung
    • Einkommensgrenze plus 20 %: 50 % Förderung
    • Einkommensgrenze plus 30 %: 25 % Förderung

Einen Antrag auf Wohnbauförderung stellen

Um in den Genuss eines Landesdarlehens zu kommen, muss ein Antrag auf Wohnbauförderung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt gestellt werden. Seit 1.1.2019 muss kein Grundbuchauszug mehr separat beantragt werden, dieser wird vor Ort aus der bestehenden Datenbank abgerufen. Das gilt sowohl für den Antrag auf Wohnbauförderung eines Eigenheimes als auch einer Eigentumswohnung.

Sanierungsförderung in Kärnten

Die Gewährung von Sanierungsförderungen durch das Land Kärnten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine davon ist die Nutzung der geförderten Immobilie als ganzjähriger oder regelmäßiger Hauptwohnsitz sowie das Vorliegen einer mindestens 20 Jahre alten Baugenehmigung. Die förderbare Nutzfläche darf maximal 200 m² betragen, und die Mindest-Sanierungskosten liegen bei € 2.000.

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Eine mögliche Förderungsform besteht darin, dass ein zertifizierter Energieberater das Gebäude untersucht und Empfehlungen für eine effiziente Sanierung ausspricht. Die Kosten für eine solche Beratung betragen rund € 800, allerdings reduziert sich dieser Betrag durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Neben der Energieberatung sind auch direkte finanzielle Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen verfügbar, wie beispielsweise € 10.000 für die Dämmung der Außenwände oder € 3.000 für die Installation einer Heizungsanlage, die mit biogenen Brennstoffen betrieben wird.

Alternativ zu Zuschüssen bietet Kärnten auch einen Förderkredit für Sanierungsprojekte an. Dieser deckt 60 % der förderfähigen Kosten ab, ist mit einem Zinssatz von 0,5 % versehen und hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

FAQ: Wohnbauförderung Kärnten 2026

 

Kann ich Häuslbauerbonus und Förderkredit kombinieren?

Nein, Sie müssen sich für eine der beiden Varianten entscheiden: entweder Förderungskredit mit Annuitätenzuschuss oder den Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus).

Was gilt als förderbares Einkommen in Kärnten?

Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Genaue Berechnungsgrundlagen teilt die Abteilung 11 des Amts der Kärntner Landesregierung mit.

Ist die Sanierungsförderung auch für Mietwohnungen verfügbar?

Die hier beschriebenen Programme richten sich an Eigenheimbesitzer:innen und Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen. Für Vermieter:innen gibt es eigene Programme (Richtlinie 3: Mietwohnungen 2026–2028).

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Die Bearbeitungsdauer variiert. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig, idealerweise vor Baubeginn, einzureichen.

Mehr Informationen unter: ktn.gv.at | Alle Bundesländer im Vergleich

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