Förderungstitel

Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen" in Kärnten

kärnten
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die Umstellung von Heizsystemen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von bestehenden fossilen Heizungen durch energieeffiziente Heizungsanlagen in Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser). Zusätzlich wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage gefördert.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.

Voraussetzungen

Die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (KPC) muss vorrangig in Anspruch genommen werden.

  • Die Landesförderung wird als Anschlussförderung gewährt.
  • Eine **kostenlose Vor-Ort-Energieberatung** (netEB) muss durchgeführt und nachgewiesen werden.
  • Die Sanierungsmaßnahme muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 durchgeführt werden.
  • Die **Antragstellung erfolgt nach Durchführung und Endabrechnung** der Maßnahme im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2025. In Ausnahmefällen kann die Endabrechnung bis spätestens 30.06.2026 nachgereicht werden.
Art der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Zusätzlich kann ein Solarbonus gewährt werden.

Fristen und Termine
  • Antragstellung: 01.07.2023 bis 31.12.2025.
  • Durchführungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2025.
  • Endabrechnung: Bis spätestens 30.06.2026 in begründeten Ausnahmefällen.
  • Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (Förderungszusage oder Auszahlungsschreiben).
  • Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inklusive Zahlungsbelegen.
  • Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung (digital in der netEB-Datenbank).
Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
Fax: 050 536-31000
E-Mail: sanierung@ktn.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind in der Richtlinie 13 – Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ 2025 (BW478) enthalten. Es wird auch auf die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (KPC) verwiesen.