Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen" in Kärnten
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Umstellung von Heizsystemen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen zu fördern.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch von bestehenden fossilen Heizungen durch energieeffiziente Heizungsanlagen in Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser). Zusätzlich wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage gefördert.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.
- Voraussetzungen
Die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (KPC) muss vorrangig in Anspruch genommen werden.
- Die Landesförderung wird als Anschlussförderung gewährt.
- Eine **kostenlose Vor-Ort-Energieberatung** (netEB) muss durchgeführt und nachgewiesen werden.
- Die Sanierungsmaßnahme muss im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 durchgeführt werden.
- Die **Antragstellung erfolgt nach Durchführung und Endabrechnung** der Maßnahme im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2025. In Ausnahmefällen kann die Endabrechnung bis spätestens 30.06.2026 nachgereicht werden.
- Art der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Zusätzlich kann ein Solarbonus gewährt werden.
- Fristen und Termine
- Antragstellung: 01.07.2023 bis 31.12.2025.
- Durchführungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2025.
- Endabrechnung: Bis spätestens 30.06.2026 in begründeten Ausnahmefällen.
- Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
- Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (Förderungszusage oder Auszahlungsschreiben).
- Detaillierte Rechnungen (keine Pauschalrechnungen) inklusive Zahlungsbelegen.
- Energieberatungsprotokoll der kostenlosen Vor-Ort-Energieberatung (digital in der netEB-Datenbank).
- Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
Fax: 050 536-31000
E-Mail: sanierung@ktn.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind in der Richtlinie 13 – Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ 2025 (BW478) enthalten. Es wird auch auf die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ (KPC) verwiesen.