Wohnbauförderung (Neubau) in Kärnten
- Ziel der Förderung
Unterstützung der Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen
- Was wird gefördert?
Errichtung von Eigenheimen, Doppelhäusern oder Gruppenwohnbauten mit maximal 2 Wohnungen
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer der Bauliegenschaft
- Begünstigte Personen:
- Österreichische Staatsbürger (oder gleichgestellt)
- Volljährig
- Nachweis des Wohnbedarfs
- Ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz
- Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Voraussetzungen
- Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzepts (OEK) liegen
- Baubeginn darf erst nach Zusicherung der Förderung erfolgen (Antrag auf vorzeitigen Baubeginn möglich)
- Rechtskräftige Baubewilligung und Energieausweis in elektronischer Form in der online-Energieausweis-Datenbank „ZEUS Kärnten“ erforderlich
- Der Energieausweis muss zusätzlich zur Baueinreichung in die Datenbank hochgeladen sein
- Art der Förderung
- Förderungskredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren
- Annuitätenzuschüsse zur Rückzahlung von Bank- oder Bausparkassenkrediten
- Fristen und Termine
- Antragstellung vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
- Zusicherung der Förderung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs
- Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für die Wohnbauförderung 2025
- Beiblatt persönliche Verhältnisse
- Bestätigung der Baubehörde, wenn das Bauvorhaben nicht im Siedlungsschwerpunkt liegt
- Erstes Zahlungsansuchen – Bauzustandsbestätigung
- Zweites Zahlungsansuchen – Endabrechnung Förderungskredit
- Bauvollendungsmeldung
- Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung
- Bezugsmeldung/Erklärung Aufgabe der bisherigen Wohnung(en)
- Bekanntgabe Adress- oder Namensänderung
- Zuständige Stelle
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
- Adresse: Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Telefon: 050 536-31002/31004
- Fax: 050 536-31000
- E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
- Telefonische Auskünfte: 050/536-31160
- E-Mail für Neubau: neubau@ktn.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF