Förderungstitel

Wohnbauförderung (Neubau) in Kärnten

kärnten
Ziel der Förderung

Unterstützung der Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen

Was wird gefördert?

Errichtung von Eigenheimen, Doppelhäusern oder Gruppenwohnbauten mit maximal 2 Wohnungen

Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer der Bauliegenschaft
  • Begünstigte Personen:
    • Österreichische Staatsbürger (oder gleichgestellt)
    • Volljährig
    • Nachweis des Wohnbedarfs
    • Ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz
    • Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung
    • Einhaltung der Einkommensgrenzen
Voraussetzungen
  • Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzepts (OEK) liegen
  • Baubeginn darf erst nach Zusicherung der Förderung erfolgen (Antrag auf vorzeitigen Baubeginn möglich)
  • Rechtskräftige Baubewilligung und Energieausweis in elektronischer Form in der online-Energieausweis-Datenbank „ZEUS Kärnten“ erforderlich
  • Der Energieausweis muss zusätzlich zur Baueinreichung in die Datenbank hochgeladen sein
Art der Förderung
  • Förderungskredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren
  • Annuitätenzuschüsse zur Rückzahlung von Bank- oder Bausparkassenkrediten
Fristen und Termine
  • Antragstellung vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
  • Zusicherung der Förderung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs
Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular für die Wohnbauförderung 2025
  • Beiblatt persönliche Verhältnisse
  • Bestätigung der Baubehörde, wenn das Bauvorhaben nicht im Siedlungsschwerpunkt liegt
  • Erstes Zahlungsansuchen – Bauzustandsbestätigung
  • Zweites Zahlungsansuchen – Endabrechnung Förderungskredit
  • Bauvollendungsmeldung
  • Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung
  • Bezugsmeldung/Erklärung Aufgabe der bisherigen Wohnung(en)
  • Bekanntgabe Adress- oder Namensänderung
Zuständige Stelle
  • Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
  • Adresse: Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
  • Telefon: 050 536-31002/31004
  • Fax: 050 536-31000
  • E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
  • Telefonische Auskünfte: 050/536-31160
  • E-Mail für Neubau: neubau@ktn.gv.at
Rechtliche Grundlagen

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF