Förderungstitel

Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer in Kärnten

kärnten
Ziel der Förderung

Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer (Wohnbaupaket des Bundes).
Die Förderung zielt auf die Errichtung von Wohnraum im Eigentum ab.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Doppelhäusern, Gruppenwohnbau sowie Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Eigentümer der Bauliegenschaft, die begünstigte Personen sind.

Voraussetzungen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Volljährigkeit
  • Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs
  • Ganzjährige Nutzung der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz
  • Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im Örtlichen Entwicklungskonzept (OEK) der Standortgemeinde vorgesehen sein.
  • Mit der Bauausführung darf nicht vor dem 18.04.2024 begonnen worden sein.
  • Ein rechtsverbindlich unterfertigter Bank- bzw. Bausparkassenkredit (samt Tilgungsplan) mit einer Laufzeit bis mindestens 31.12.2028 muss vorgelegt werden.
Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zinszuschusses zur Finanzierung aufgenommener hypothekarischer Bank- bzw. Bausparkassenkredite.

Fristen und Termine
  • Antragstellung: vom 15.10.2024 bis 31.12.2025
  • Die Zusicherung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Erforderliche Unterlagen

Ein rechtsverbindlich unterfertigter Bank- bzw. Bausparkassenkredit (samt Tilgungsplan) muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Zuständige Stelle
  • Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
  • Adresse: Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
  • Telefon: 050 536-31002/31004
  • Fax: 050 536-31000
  • E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
  • Telefonische Auskünfte: 050/536-31160
  • E-Mail für Neubau: neubau@ktn.gv.at
Rechtliche Grundlagen

Wohnbaupaket des Bundes