Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer in Kärnten
- Ziel der Förderung
Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer (Wohnbaupaket des Bundes).
Die Förderung zielt auf die Errichtung von Wohnraum im Eigentum ab.- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Doppelhäusern, Gruppenwohnbau sowie Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Eigentümer der Bauliegenschaft, die begünstigte Personen sind.
- Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Volljährigkeit
- Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs
- Ganzjährige Nutzung der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz
- Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im Örtlichen Entwicklungskonzept (OEK) der Standortgemeinde vorgesehen sein.
- Mit der Bauausführung darf nicht vor dem 18.04.2024 begonnen worden sein.
- Ein rechtsverbindlich unterfertigter Bank- bzw. Bausparkassenkredit (samt Tilgungsplan) mit einer Laufzeit bis mindestens 31.12.2028 muss vorgelegt werden.
- Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zinszuschusses zur Finanzierung aufgenommener hypothekarischer Bank- bzw. Bausparkassenkredite.
- Fristen und Termine
- Antragstellung: vom 15.10.2024 bis 31.12.2025
- Die Zusicherung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
- Erforderliche Unterlagen
Ein rechtsverbindlich unterfertigter Bank- bzw. Bausparkassenkredit (samt Tilgungsplan) muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Zuständige Stelle
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
- Adresse: Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Telefon: 050 536-31002/31004
- Fax: 050 536-31000
- E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
- Telefonische Auskünfte: 050/536-31160
- E-Mail für Neubau: neubau@ktn.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
Wohnbaupaket des Bundes