Wohnhaussanierung in Kärnten
- Ziel der Förderung
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Sanierung und den Einsatz energieeffizienter Technologien. - Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten:
Schaffung von neuem Wohnraum durch die Sanierung und Umnutzung bestehender Gebäude. - Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf):
Unterstützung beim Erwerb von bestehenden Immobilien. - Barrierefreie Maßnahmen:
Verbesserung der Wohnsituation für Menschen mit Beeinträchtigungen durch Schaffung von barrierefreien Zugängen, Wohnbereichen und Sanitärräumen.
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
- Was wird gefördert?
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
Umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und den Einsatz effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme. - Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten:
Sanierung und Umnutzung von bestehenden Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum. - Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf):
Der Kauf von Häusern mit maximal zwei Wohnungen. - Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“:
Gefördert wird die Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen mit max. 2 Wohnungen. - Barrierefreie Maßnahmen:
Schaffung eines barrierefreien Zugangs, barrierefreie Wohn- und Schlafbereiche, barrierefreie Sanitärräume (Bad/WC).
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
- Antragsberechtigte Personen
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik: Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.
- Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten: Eigentümer von Bestandsgebäuden.
- Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf): Personen, die eine bestehende Immobilie mit maximal zwei Wohneinheiten erwerben möchten.
- Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: (Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses.
- Barrierefreie Maßnahmen: Menschen mit Beeinträchtigung, die ein Eigenheim oder eine Wohnung bewohnen.
- Voraussetzungen
- Allgemein:
Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), Volljährigkeit, Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs, ganzjährige Nutzung des geförderten Wohnobjekts als Hauptwohnsitz, Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung, Einhaltung der Einkommensgrenzen. - Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im Örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (OEK) vorgesehen sein.- Für das Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“, durchgeführte kostenlose Vor-Ort-Energieberatung (netEB).
- Barrierefreie Maßnahmen:
Bauvollendung des Förderobjektes muss vor Antragstellung erfolgt sein. Die Maßnahmen müssen für eine betroffene Person durchgeführt werden. Das Förderobjekt muss regelmäßig und ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Allgemein:
- Art der Förderung
- Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik: Förderkredite und Annuitätenzuschüsse.
- Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Einmalzuschuss.
- Barrierefreie Maßnahmen: Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, in besonderen Fällen auch Förderkredit.
- Fristen und Termine
- Allgemein:
Anträge können für 2025 im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gestellt werden. - Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“:
Antragstellung nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme bis spätestens 30.06.2026. - Barrierefreie Maßnahmen: Antragstellung bis 31.12.2028.
- Allgemein:
- Erforderliche Unterlagen
- Allgemein: Je nach Förderprogramm können Rechnungen, Kostenvoranschläge, Zustimmungserklärungen, Energieausweis, etc. erforderlich sein.
- Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“, Rechnungen, Zahlungsbelege.
- Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF