Förderungstitel

Wohnhaussanierung in Kärnten

kärnten
Ziel der Förderung
  • Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
    Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Sanierung und den Einsatz energieeffizienter Technologien.
  • Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten:
    Schaffung von neuem Wohnraum durch die Sanierung und Umnutzung bestehender Gebäude.
  • Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf):
    Unterstützung beim Erwerb von bestehenden Immobilien.
  • Barrierefreie Maßnahmen:
    Verbesserung der Wohnsituation für Menschen mit Beeinträchtigungen durch Schaffung von barrierefreien Zugängen, Wohnbereichen und Sanitärräumen.
Was wird gefördert?
  • Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
    Umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und den Einsatz effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme.
  • Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten:
    Sanierung und Umnutzung von bestehenden Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum.
  • Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf):
    Der Kauf von Häusern mit maximal zwei Wohnungen.
  • Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“:
    Gefördert wird die Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen mit max. 2 Wohnungen.
  • Barrierefreie Maßnahmen:
    Schaffung eines barrierefreien Zugangs, barrierefreie Wohn- und Schlafbereiche, barrierefreie Sanitärräume (Bad/WC).
Antragsberechtigte Personen
  • Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik: Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.
  • Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten: Eigentümer von Bestandsgebäuden.
  • Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf): Personen, die eine bestehende Immobilie mit maximal zwei Wohneinheiten erwerben möchten.
  • Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: (Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses.
  • Barrierefreie Maßnahmen: Menschen mit Beeinträchtigung, die ein Eigenheim oder eine Wohnung bewohnen.
Voraussetzungen
  • Allgemein:
    Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), Volljährigkeit, Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs, ganzjährige Nutzung des geförderten Wohnobjekts als Hauptwohnsitz, Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung, Einhaltung der Einkommensgrenzen.
  • Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik:
    Die Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt im Örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde (OEK) vorgesehen sein.

    • Für das Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“, durchgeführte kostenlose Vor-Ort-Energieberatung (netEB).
  • Barrierefreie Maßnahmen:
    Bauvollendung des Förderobjektes muss vor Antragstellung erfolgt sein. Die Maßnahmen müssen für eine betroffene Person durchgeführt werden. Das Förderobjekt muss regelmäßig und ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Art der Förderung
  • Thermische Gebäudesanierung & energieeffiziente Haustechnik: Förderkredite und Annuitätenzuschüsse.
  • Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Einmalzuschuss.
  • Barrierefreie Maßnahmen: Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, in besonderen Fällen auch Förderkredit.
Fristen und Termine
  • Allgemein:
    Anträge können für 2025 im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gestellt werden.
  • Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“:
    Antragstellung nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahme bis spätestens 30.06.2026.
  • Barrierefreie Maßnahmen: Antragstellung bis 31.12.2028.
Erforderliche Unterlagen
  • Allgemein: Je nach Förderprogramm können Rechnungen, Kostenvoranschläge, Zustimmungserklärungen, Energieausweis, etc. erforderlich sein.
  • Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Nachweis der Inanspruchnahme der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“, Rechnungen, Zahlungsbelege.
Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31002/31004
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF