Förderungstitel

Ersterwerb von Wohnraum in Kärnten

kärnten
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt auf den Ersterwerb von Wohnraum ab.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Eigenheimen im Gruppenwohnbau.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Personen, die zum ersten Mal Wohnraum erwerben.

Voraussetzungen

Anträge können erst nach Vorliegen der Zusage der grundsätzlichen Förderungsbereitschaft an den Errichter (Bauträger) und Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden.

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Förderungskredites und Annuitätenzuschüssen (zur Rückzahlung aufgenommener hypothekarisch besicherter Bank- bzw. Bausparkassenkredite).

Fristen und Termine
  • Antragstellung: vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
  • Die Zusicherung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Erforderliche Unterlagen
  • Baubewilligungsbescheid (ggf. Verlängerungs- oder Änderungsbescheid)
  • baubehördlich genehmigte Pläne samt Lageplan (wenn vorhanden Ausführungspläne)
  • Aufstellung der Nutzflächen nach Baulichkeiten (topografische Beschreibung)
  • aktueller Grundbuchauszug (bei Baurecht ist auch eine Kopie des Baurechtsvertrages vorzulegen)
  • Kaufvertrag (Kopie)
  • Bauzeitplan (Beginn – Rohbau – Fertigstellung)
  • Niedertemperaturheizung: Raumheizlastberechnung nach Norm (nur auf Verlangen des Amtes)
  • bei Bonus Qualitätsstufen klimaaktiv: Deklarationsurkunde
Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung

  • Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
  • Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
  • Tel: 050 536-31002/31004
  • Fax: 050 536-31000
  • E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
  • Telefonische Auskünfte unter 050/536-31160
  • E-Mail: neubau@ktn.gv.at
Rechtliche Grundlagen

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF