Ersterwerb von Wohnraum in Kärnten
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt auf den Ersterwerb von Wohnraum ab.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb von Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Eigenheimen im Gruppenwohnbau.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Personen, die zum ersten Mal Wohnraum erwerben.
- Voraussetzungen
Anträge können erst nach Vorliegen der Zusage der grundsätzlichen Förderungsbereitschaft an den Errichter (Bauträger) und Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden.
- Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Förderungskredites und Annuitätenzuschüssen (zur Rückzahlung aufgenommener hypothekarisch besicherter Bank- bzw. Bausparkassenkredite).
- Fristen und Termine
- Antragstellung: vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
- Die Zusicherung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
- Erforderliche Unterlagen
- Baubewilligungsbescheid (ggf. Verlängerungs- oder Änderungsbescheid)
- baubehördlich genehmigte Pläne samt Lageplan (wenn vorhanden Ausführungspläne)
- Aufstellung der Nutzflächen nach Baulichkeiten (topografische Beschreibung)
- aktueller Grundbuchauszug (bei Baurecht ist auch eine Kopie des Baurechtsvertrages vorzulegen)
- Kaufvertrag (Kopie)
- Bauzeitplan (Beginn – Rohbau – Fertigstellung)
- Niedertemperaturheizung: Raumheizlastberechnung nach Norm (nur auf Verlangen des Amtes)
- bei Bonus Qualitätsstufen klimaaktiv: Deklarationsurkunde
- Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
- Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
- Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- Tel: 050 536-31002/31004
- Fax: 050 536-31000
- E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
- Telefonische Auskünfte unter 050/536-31160
- E-Mail: neubau@ktn.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017 idgF