Häufige Fragen
Wann kann ein Kredit steuerlich abgesetzt werden?
Die erste Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag vor dem 01.01.2016 unterzeichnet wurde. Ist diese Hürde genommen, gibt es aber noch ein paar weitere Punkte zu prüfen.
- Die entsprechende Immobilie muss zumindest 2 Jahre nach Bauabschluss als Hauptwohnsitz des steuerlich Begünstigten dienen.
- Der Kreditvertrag muss mindestens 8 Jahre Laufzeit haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man die Kosten jährlich beim Steuerausgleich geltend machen. “ image-0=““ headline-1=“h2″ question-1=“Wie viel kann abgesetzt werden?“ answer-1=“Der Höchstbetrag beläuft sich aktuell auf € 2.920,- jährlich. Hat man Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, sind es sogar € 5.840,-. Allerdings ist die Höhe auch noch vom Jahreseinkommen abhängig:
- bis € 36.400,- -> volle Höhe
- bis € 60.000,- -> anteilig reduziert
- ab € 60.000,- -> nur noch Topfsonderausgabenpauschale von € 60,- pro Jahr
Von den tatsächlichen Kosten wird nur ein Viertel zur Steuerminderung anerkannt.
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Wichtig hier zu wissen ist, dass nur Kosten abgesetzt werden dürfen, die direkt mit dem Bau-, Erwerb oder der Sanierung einer Wohnimmobilie zu tun haben. Für den Kredit sind das also ausschließlich die Vertragserrichtungs- und Bearbeitungsgebühren sowie die im entsprechenden Jahr angefallenen Zinsen. Nicht aber die Tilgung! Nicht absetztbar sind hingegen Kosten für den Garten, Möbel und Einrichtung, Pool und ähnliche Ausgaben.
Müssen Rechnungen für das Finanzamt aufbewahrt werden?
Rechnungen an das Finanzamt müssen zwar nicht vorgelegt werden, bei einer Prüfung können diese aber bis zu 7 Jahre später nach verlangt werden. Daher sollte man alle relevanten Rechnungen und Verträge mindestens bis zu diesem Zeitraum aufbewahren.
Ein Rechenbeispiel wie man einen Kredit steuerlich absetzen kann
Jahreseinkommen: € 30.000,-
monatliche Kreditrate: € 1.200,-
Zinsanteil davon: € 300,- mtl. = € 4.200,-
Es können maximal € 2.920,- abgesetzt werden. Davon 1/4 = € 730,-
Dieser Teil reduziert nun die Steuerbemessungsgrundlage von € 30.000,- auf € 29.230,-
Bei diesem Einkommen beträgt der Steuersatz 35% daher spart man sich € 730,- x 0,35 = € 255,50
Sehr geehrter Herr Schantl,
ich hatte/habe eine Eigentumswohnung in NÖ, die ich als Mieterin mit Kaufoption seit 2013 gemietet hatte und nunmehr 2020 gekauft habe. Darf ich nun diese Kosten inkl. Kreditaufstockung (der aufgestockt wurde und den ich bereits von der Steuer abgesetzt hatte) für 2020 absetzen?
Mit bestem Dank im Voraus
Sehr geehrte Frau Zemann,
aus unserer Sicht ist das leider nicht möglich, weil das Datum des Kreditvertrags entscheidend ist, dieses müsste vor 2016 sein. Mit 100%iger Sicherheit kann das ein Steuerberater beantworten, ich würde mir da aber wenig Hoffnung machen.
Schöne Grüße
Mario Schantl
Sehr geehrter Herr Schantl,
unser Hypotekarkredit läuft seit 2001 und endet mit März 23. Kann ich den Kredit noch bis 2023 abschreiben?
Danke im Voraus
Guten Tag,
ja, es können jeweils die Zinsen der Raten des laufenden Jahres abgesetzt werden.
Schöne Grüße
Mario Schantl
Guten Tag Herr Schantl
habe auch mal eine Frage 🙂
Wo genau, kann ich bei der Steuererklärung, Hypothek Zinsen ( Immobilie) eintragen für 2021
vielen Dank
Liebe Grüße Kim
Guten Tag Kim,
die Zinsen sind beim Punkt „Sonderausgaben“ einzutragen.
Liebe Grüße
Mario Schantl
Hallo Hr.Schantl,
Ich habe einen Kredit im letzten Jahr getilgt,bzw. auch noch Rückzahlungen getätigt.Kann ich diese Kosten bei den Sonderausgaben 280 absetzten, oder…
Guten Tag,
ja, die Zinsen der Rückzahlungen können abgesetzt werden.
Schöne Grüße