Ein Rechenbeispiel wie man einen Kredit steuerlich absetzen kann
Jahreseinkommen: € 30.000,-
monatliche Kreditrate: € 1.200,-
Zinsanteil davon: € 300,- mtl. = € 4.200,-
Es können maximal € 2.920,- abgesetzt werden. Davon 1/4 = € 730,-
Dieser Teil reduziert nun die Steuerbemessungsgrundlage von € 30.000,- auf € 29.230,-
Bei diesem Einkommen beträgt der Steuersatz 35% daher spart man sich € 730,- x 0,35 = € 255,50
Häufige Fragen
Wann kann ein Kredit steuerlich abgesetzt werden?
Die erste Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag vor dem 01.01.2016 unterzeichnet wurde. Ist diese Hürde genommen, gibt es aber noch ein paar weitere Punkte zu prüfen.
- Die entsprechende Immobilie muss zumindest 2 Jahre nach Bauabschluss als Hauptwohnsitz des steuerlich Begünstigten dienen.
- Der Kreditvertrag muss mindestens 8 Jahre Laufzeit haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man die Kosten jährlich beim Steuerausgleich geltend machen.
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Wichtig hier zu wissen ist, dass nur Kosten abgesetzt werden dürfen, die direkt mit dem Bau-, Erwerb oder der Sanierung einer Wohnimmobilie zu tun haben. Für den Kredit sind das also ausschließlich die Vertragserrichtungs- und Bearbeitungsgebühren sowie die im entsprechenden Jahr angefallenen Zinsen. Nicht aber die Tilgung! Nicht absetztbar sind hingegen Kosten für den Garten, Möbel und Einrichtung, Pool und ähnliche Ausgaben.
Wie viel kann abgesetzt werden?
Der Höchstbetrag beläuft sich aktuell auf € 2.920,- jährlich. Hat man Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, sind es sogar € 5.840,-. Allerdings ist die Höhe auch noch vom Jahreseinkommen abhängig:
- bis € 36.400,- -> volle Höhe
- bis € 60.000,- -> anteilig reduziert
- ab € 60.000,- -> nur noch Topfsonderausgabenpauschale von € 60,- pro Jahr
Von den tatsächlichen Kosten wird nur ein Viertel zur Steuerminderung anerkannt.
Müssen Rechnungen für das Finanzamt aufbewahrt werden?
Rechnungen an das Finanzamt müssen zwar nicht vorgelegt werden, bei einer Prüfung können diese aber bis zu 7 Jahre später nach verlangt werden. Daher sollte man alle relevanten Rechnungen und Verträge mindestens bis zu diesem Zeitraum aufbewahren.