Das Land Salzburg fördert Neubau und Kauf mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, hat die Sanierungsförderung 2026 aber ausgesetzt. Damit ist Salzburg das einzige Bundesland ohne Landesförderung für die energetische Sanierung. Wie die Wohnbauförderung Salzburg 2026 aufgebaut ist, wer Anspruch hat, welche Einkommensgrenzen gelten und was bei einer Sanierung jetzt noch übrig bleibt, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Die Salzburger Wohnbauförderung wird in den meisten Fällen als verlorener Zuschuss gewährt, nicht als Darlehen, das zurückbezahlt werden muss.
- Grundförderbetrag ab 18.000 Euro: Singles erhalten als Ausgangsbasis 18.000 Euro, Familien mit Kindern deutlich mehr.
- Mindestens 10 Prozent Eigenmittel sind Voraussetzung, dazu mindestens 20 Prozent Fremdmittel.
- Energieeffizienz ist Pflicht: Neubauten müssen ein hocheffizientes alternatives Energiesystem vorweisen.
- Kaufpreisobergrenze in der Stadt Salzburg: Der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis beträgt 4.200 Euro.
- Sanierung 2026: Das Land fördert die energetische Sanierung derzeit nicht. Auch der Bundes-Sanierungsbonus ist ausgelaufen. Was bleibt, steht weiter unten.
- Der Zuschuss kommt spät: Ausbezahlt wird nach Fertigstellung. Die Zeit davor muss Ihre Finanzierung tragen.
Wofür erhalten Sie in Salzburg eine Wohnbauförderung 2026?
Das Land Salzburg hat die Wohnbauförderung in den vergangenen Jahren grundlegend neu gestaltet. Auslöser war der jahrelang sinkende Stellenwert der klassischen Eigenheimförderung. Seit 2016 setzt Salzburg auf ein System mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen statt Landesdarlehen, mit laufenden Anpassungen bis heute.
Die Förderung richtet sich an drei zentrale Bereiche:
- Neubau
- Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
- Kauf einer geförderten Mietwohnung
Darüber hinaus fördert das Land Salzburg den Eigentumswohnungsbau, den Miet(kauf)wohnungsbau sowie die Errichtung von Wohnheimen. Die Förderung setzt sich aus einem Grundförderbetrag und weiteren Zuschlägen zusammen.
1. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Neubau
Wer ein privates Einzel-, Doppel- oder Bauernhaus errichten möchte, kann eine nicht rückzahlbare Fördersumme beantragen. Ebenfalls gefördert wird die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung des Objekts.
Mehr Informationen zur Neubauförderung finden Sie in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ des Landes Salzburg.
2. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
Die sogenannte Kaufförderung steht allen zu, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung in der Gruppe von einem anerkannten Bauträger kaufen. Sie wird im selben Ausmaß gefördert wie ein Neubau.
Weitere Voraussetzungen sind ebenfalls in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigentum“ nachzulesen.
3. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf einer geförderten Mietwohnung
Wer eine geförderte Mietwohnung ins Eigentum kaufen möchte, erhält einen Zuschuss vom Land Salzburg. Grundlage der Berechnung ist ein Fördersatz je Quadratmeter, bezogen auf eine Förderungsdauer von 25 Jahren. Die Auszahlung erfolgt nach abgeschlossenem Kauf und Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg.
Aktuelle Details sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Miete“ abrufbar.
Sanierung in Salzburg 2026: was jetzt noch gefördert wird
Bei der Sanierung unterscheidet sich Salzburg von allen anderen Bundesländern, und zwar zum Nachteil der Eigentümer.
Warum die Landesförderung weggefallen ist
Das Land Salzburg fördert 2026 keine klassischen energetischen Sanierungsmaßnahmen mehr. Betroffen sind Wärmedämmung, Fenstertausch und die Erneuerung der Heizung. Über das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz ist dafür derzeit keine Förderung möglich.
Salzburg ist damit nach heutigem Stand das einzige Bundesland, das seine Sanierungsförderung ausgesetzt hat. Wer in Oberösterreich, der Steiermark oder Tirol dieselbe Maßnahme setzt, bekommt Landesmittel, in Salzburg nicht.
Weiterhin förderfähig bleibt der alten- und behindertengerechte Umbau.
Was Ihnen 2026 bleibt
Auch auf Bundesebene ist die Lage enger geworden. Der Sanierungsbonus wurde Anfang Februar 2026 gestoppt, die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 waren im Juli ausgeschöpft. Für thermische Sanierungsmaßnahmen gibt es damit auch vom Bund derzeit keine Förderung.
Übrig bleiben nach heutigem Stand im Wesentlichen drei Wege:
- Heizungstausch: Der Bund fördert den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine klimafreundliche Alternative weiterhin mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Das ist derzeit die einzige verbliebene Bundesschiene für Sanierungsmaßnahmen.
- Gemeindeförderungen: Einzelne Salzburger Gemeinden fördern eigenständig. Das lohnt eine Nachfrage direkt am Gemeindeamt, weil diese Töpfe selten prominent beworben werden.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Bei vermieteten Objekten sind Sanierungskosten anders zu behandeln als beim selbst genutzten Eigenheim.
Stand August 2026. Förderschienen werden geschlossen, sobald die Budgets ausgeschöpft sind, und ebenso wieder geöffnet. Prüfen Sie den Stand vor der Beauftragung, nicht danach.
Für die Finanzierung heißt das: Was früher die Förderung getragen hat, muss derzeit die Finanzierung tragen. Wer eine Sanierung plant, sollte die Summe entsprechend höher ansetzen und den Finanzierungsrahmen von Anfang an darauf auslegen.
Unsere OPTIFIN-Finanzierungsspezialist:innen kennen die aktuellen Fördermöglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierungsstrategie, unverbindlich und kostenlos bis zur Vertragsunterzeichnung.
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Landesdarlehen für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen
Nach der Auflösung des Salzburger Wohnbaufonds hat das Land 2016 auf die Vergabe von Landesdarlehen und Annuitätenzuschüssen verzichtet. Die Förderung erfolgt seither in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Ausnahme gilt weiterhin: Die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen wird nach wie vor über ein Landesdarlehen gefördert.
Kriterien zum Erhalt der Wohnbauförderung in Salzburg
Das Land Salzburg vergibt Punkte, die die Höhe der Wohnbauförderung direkt beeinflussen. Die wichtigsten Bewertungskriterien 2026 im Überblick:
- Bodenverbrauch: Grundstücke bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern erhalten die meisten Punkte. Zu große Grundstücke können zur Reduktion oder zum vollständigen Entfall der Förderung führen.
- Familiensituation: Den höchsten Grundbetrag erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern. Jungfamilien mit mindestens einem Kind erhalten den zweithöchsten Betrag. Der Grundförderbetrag für Singles beträgt 18.000 Euro.
- Einkommen: Das jährliche Netto-Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Energieeffizienz: Bei Neubauten ist der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems Pflichtvoraussetzung.
- Kaufpreis: Übersteigt der Quadratmeterpreis die vom Land festgesetzte Grenze, sinkt die Förderhöhe bis hin zum vollständigen Entfall. In der Stadt Salzburg liegt der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis bei 4.200 Euro.
- Eigenmittel: Sie müssen mindestens 10 Prozent Eigenmittel nachweisen und mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten über Fremdmittel finanzieren.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Salzburg.
Einkommensgrenzen: wer in Salzburg gefördert wird
Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Maßgeblich ist das jährliche Netto-Haushaltseinkommen, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Die konkreten Beträge werden regelmäßig angepasst und stehen in der aktuellen Broschüre des Landes Salzburg.
In der Beratung sorgen dabei regelmäßig zwei Punkte für Überraschungen.
Erstens ist die Grenze eine Schwelle, keine Gleitskala. Wer knapp darüber liegt, verliert den Zuschuss in voller Höhe. Bei einem Grundförderbetrag ab 18.000 Euro kann ein geringer Einkommensunterschied damit über eine fünfstellige Summe entscheiden.
Zweitens fällt diese Prüfung in dieselbe Zeit wie die Bankfinanzierung. Wenn der Zuschuss entfällt, fehlt er in der Gesamtrechnung, und der Fremdmittelbedarf steigt entsprechend. Diese beiden Wege gehören deshalb gemeinsam gerechnet und nicht nacheinander. Wer zuerst den Kaufvertrag unterschreibt und danach feststellt, dass die Förderung nicht kommt, hat den Spielraum bereits vergeben.
Wohnbeihilfe Salzburg: der laufende Zuschuss
Die Wohnbeihilfe wird häufig mit der Wohnbauförderung verwechselt, ist aber ein anderes Instrument.
Die Wohnbauförderung ist ein einmaliger Zuschuss zur Schaffung von Wohnraum. Die Wohnbeihilfe ist ein laufender monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn diese im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind. Sie kommt sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch in bestimmten Fällen für Eigentum in Frage.
Ob Ihnen Wohnbeihilfe zusteht, hängt vom Haushaltseinkommen, der Haushaltsgröße und den tatsächlichen Wohnkosten ab. Die aktuellen Grenzen und Berechnungsgrundlagen stellt das Land Salzburg bereit.
Wichtig für die Finanzierungsplanung: Eine Wohnbeihilfe ist kein Einkommen, mit dem eine Bank in der Haushaltsrechnung dauerhaft kalkuliert. Rechnen Sie Ihre Rate so, dass sie auch ohne diesen Zuschuss tragbar bleibt.
Wie Sie die Wohnbauförderung Salzburg beantragen
Der Antrag läuft über die zuständige Abteilung des Landes Salzburg. Formulare, Fristen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Informationsseite des Landes Salzburg. Prüfen Sie die Antragsfristen, bevor Sie beauftragen, denn nachträglich lässt sich ein versäumter Antrag nicht heilen.
Der Punkt, der in der Praxis öfter Probleme macht als der Antrag selbst, ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Der Zuschuss kommt erst nach Fertigstellung beziehungsweise nach abgeschlossenem Kauf und Grundbucheintragung. Bis dahin müssen Sie die volle Summe aufbringen.
Für Sie heißt das: Die Förderung senkt Ihre Endbelastung, nicht Ihren Finanzierungsbedarf während der Bauphase. Ihre Bank muss den Zuschussbetrag zwischenzeitlich mitfinanzieren. Manche Institute berücksichtigen den zugesagten Zuschuss als absehbaren Eingang und stellen dafür eine Zwischenfinanzierung bereit, andere behandeln ihn erst dann, wenn er am Konto ist. Dieser Unterschied entscheidet darüber, wie viel Eigenmittel Sie während der Bauphase tatsächlich brauchen, und er ist einer der Gründe, den Förderantrag und die Bankfinanzierung gemeinsam aufzusetzen.
Die Salzburger Wohnbauförderung deckt selten den gesamten Finanzierungsbedarf. OPTIFIN vergleicht für Sie unverbindlich 60 bis 80 Banken und Bausparkassen und findet das beste Angebot, abgestimmt auf Ihre individuelle Fördersituation. Keine Zusatzkosten gegenüber der Direktbank.
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Häufige Fragen zur Wohnbauförderung Salzburg 2026
Wird Sanierung in Salzburg 2026 noch gefördert?
Das Land Salzburg fördert 2026 keine klassischen energetischen Sanierungsmaßnahmen mehr, also weder Wärmedämmung noch Fenstertausch oder Heizungserneuerung über das Wohnbauförderungsgesetz. Salzburg ist damit nach heutigem Stand das einzige Bundesland ohne Landes-Sanierungsförderung. Auch der Bundes-Sanierungsbonus ist ausgelaufen. Übrig bleiben im Wesentlichen die Bundesförderung für den Tausch fossiler Heizsysteme, einzelne Gemeindeförderungen und die steuerliche Seite bei vermieteten Objekten. Der alten- und behindertengerechte Umbau bleibt weiterhin förderfähig. Stand August 2026, prüfen Sie den Stand vor der Beauftragung.
Muss ich die Wohnbauförderung Salzburg zurückzahlen?
Nein, in den meisten Fällen wird die Salzburger Wohnbauförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Seit 2016 vergibt das Land keine Landesdarlehen und keine Annuitätenzuschüsse mehr. Eine Ausnahme gilt für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen, die weiterhin über ein Landesdarlehen gefördert wird.
Wie hoch ist die Wohnbauförderung in Salzburg?
Die Förderhöhe hängt von Familiensituation, Einkommen, Grundstücksgröße, Energieeffizienz und Kaufpreis ab. Als Orientierung: Der Grundförderbetrag für Singles beträgt 18.000 Euro, Familien mit Kindern erhalten deutlich mehr, und Zuschläge können die Summe weiter erhöhen. Umgekehrt können ein zu großes Grundstück oder ein Quadratmeterpreis über der Grenze die Förderung reduzieren oder ganz entfallen lassen. In der Stadt Salzburg liegt der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis bei 4.200 Euro.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Wohnbauförderung Salzburg?
Maßgeblich ist das jährliche Netto-Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Die konkreten Beträge werden regelmäßig angepasst und stehen in der aktuellen Broschüre des Landes Salzburg. Wichtig zu wissen: Die Grenze ist eine Schwelle und keine Gleitskala. Wer knapp darüber liegt, verliert den Zuschuss vollständig, und der fehlende Betrag muss über Fremdmittel abgedeckt werden. Rechnen Sie Förderung und Finanzierung deshalb gemeinsam.
Wann wird die Wohnbauförderung in Salzburg ausbezahlt?
Bei Neubauten erfolgt die Auszahlung nach Fertigstellung des Objekts, beim Kauf einer geförderten Mietwohnung nach abgeschlossenem Kauf und erfolgter Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg. Bis dahin müssen Sie die volle Summe aufbringen. Die Förderung senkt also Ihre Endbelastung, nicht Ihren Finanzierungsbedarf während der Bauphase. Wie Ihre Bank den zugesagten Zuschuss in der Zwischenzeit behandelt, unterscheidet sich von Institut zu Institut und entscheidet darüber, wie viel Eigenmittel Sie währenddessen brauchen.