Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem in Tirol
- Ziel der Förderung
- Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen ein hocheffizientes alternatives System. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemissionen. 
- Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Austausch von alten Heizungsanlagen oder Kesseln, die mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) betrieben werden, durch ein hocheffizientes alternatives Heizsystem. Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Verkauf oder die Weitergabe der alten Anlage wird nicht akzeptiert. 
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen. 
- Voraussetzungen
- Die Altanlage muss eine Heizungsanlage oder ein Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe sein.
- Die neue Heizungsanlage muss ein hocheffizientes alternatives System sein.
- Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Bestätigung der Entsorgung muss mittels Formblatt F97 vorgelegt werden.
- Die Förderung wird einmal pro Gebäude gewährt, bei Wohnanlagen erfolgt eine Aliquotierung.
 
- Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss. 
- Fristen und Termine
- Es sind keine spezifischen Fristen und Termine in den Quellen genannt, jedoch kann die Förderung grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens beantragt werden. 
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen der neuen Heizungsanlage
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Altanlage (Formblatt F97)
- Eventuell das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 oder das Online-Formular
 
- Zuständige Stelle
- Abteilung Wohnbauförderung 
 Eduard-Wallnöfer-Platz 3
 6020 Innsbruck
 Tel: +43 512 508 2732
 E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
- Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind in den Quellen nicht spezifisch genannt. Es wird jedoch auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie verwiesen. 
