Förderungstitel

Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

kärnten
Ziel der Förderung

Unterstützung energetischer und barrierereicher Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wohnqualität, Energieeffizienz und damit verbundenem Klimaschutz in bestehenden Gebäuden.

Was wird gefördert?

Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert: Vor-Ort-Energieberatung; Sanierungscoach (Sanierungsbegleitung); thermische Sanierung einzelner Bauteile (z. B. Dämmung von oberster Geschossdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Erdalagenfußboden; Fenstertausch in Verbindung mit Außendämmung oder umfassender Sanierung); Außendämmung (WDVS bzw. hinterlüftete Fassade, mit Renovierungsausweis digital); energieeffiziente ökologische Haustechnik (Heizungsaustausch/-umstellung, thermische Solaranlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung); umfassende energetische Sanierung (mind. drei Bauteile oder zwei Bauteile plus Haustechnik, mit digitalen Energieausweisen für Bestand und Planung, gemäß OIB-6 Anforderungen); Dach- und Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau, jeweils teils mit Bonus bei nachwachsenden Dämmstoffen.

Antragsberechtigte Personen

Besitzer oder (Mit-)Eigentümer von Eigenheimen oder sonstigen Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen, sowie Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen) – ausgenommen gemeinnützige oder kommunale Bauvereinigungen und Gemeinden.

Voraussetzungen

Antrag muss VOR Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden. Baubewilligung des Gebäudes mind. 20 Jahre alt (Ausnahmen bei Haustechnikumstellung – Bauvollendungsmeldung mind. 5 Jahre – oder Fernwärmeanschluss). Kosten durch Katastrophenschäden auch bei jüngeren Gebäuden möglich. Vor-Ort-Energieberatung zwingend vor Antrag (digitales Protokoll erforderlich). Nur durch befugte Unternehmen umsetzbar (keine Eigenleistungen). Bei Heizungsumstellungen fachgerechte Entsorgung der Altanlage nachzuweisen.

Art der Förderung

„Für Eigenheime und sonstige Gebäude mit bis zu 2 Wohnungen: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss oder ein Förderungskredit; für mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen): nicht rückzahlbarer Zuschuss über 10 Jahre, Auszahlung halbjährlich.

Fristen und Termine

Gültigkeit der Richtlinie: 01.01.2025 bis 31.12.2025. Antragstellung innerhalb dieses Zeitraumes. Zusicherung erfolgt gemäß Budget und Eingangsreihenfolge.

Erforderliche Unterlagen

Digitale Vor-Ort-Energieberatungsprotokolle, Energieausweis (Bestand und bei umfassender Sanierung auch Planung – digital), Nachweise fachgerechte Entsorgung bei Heizungsumstellung, Einreichung sämtlicher Unterlagen im PDF-Format per E-Mail (sanierung@ktn.gv.at) oder postalisch als Kopien (Originale bleiben beim Amt).

Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee; Tel: 050 536-31002/31004; Fax: 050 536-31000; E-Mail: sanierung@ktn.gv.at bzw. abt11.wohnbau@ktn.gv.at.

Rechtliche Grundlagen

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG) 2017, LGBl. Nr. 68/2017 in der geltenden Fassung.