Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
- Ziel der Förderung
Unterstützung energetischer und barrierereicher Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wohnqualität, Energieeffizienz und damit verbundenem Klimaschutz in bestehenden Gebäuden.
- Was wird gefördert?
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert: Vor-Ort-Energieberatung; Sanierungscoach (Sanierungsbegleitung); thermische Sanierung einzelner Bauteile (z. B. Dämmung von oberster Geschossdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Erdalagenfußboden; Fenstertausch in Verbindung mit Außendämmung oder umfassender Sanierung); Außendämmung (WDVS bzw. hinterlüftete Fassade, mit Renovierungsausweis digital); energieeffiziente ökologische Haustechnik (Heizungsaustausch/-umstellung, thermische Solaranlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung); umfassende energetische Sanierung (mind. drei Bauteile oder zwei Bauteile plus Haustechnik, mit digitalen Energieausweisen für Bestand und Planung, gemäß OIB-6 Anforderungen); Dach- und Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau, jeweils teils mit Bonus bei nachwachsenden Dämmstoffen.
- Antragsberechtigte Personen
Besitzer oder (Mit-)Eigentümer von Eigenheimen oder sonstigen Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen, sowie Wohnhäuser im mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen) – ausgenommen gemeinnützige oder kommunale Bauvereinigungen und Gemeinden.
- Voraussetzungen
Antrag muss VOR Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden. Baubewilligung des Gebäudes mind. 20 Jahre alt (Ausnahmen bei Haustechnikumstellung – Bauvollendungsmeldung mind. 5 Jahre – oder Fernwärmeanschluss). Kosten durch Katastrophenschäden auch bei jüngeren Gebäuden möglich. Vor-Ort-Energieberatung zwingend vor Antrag (digitales Protokoll erforderlich). Nur durch befugte Unternehmen umsetzbar (keine Eigenleistungen). Bei Heizungsumstellungen fachgerechte Entsorgung der Altanlage nachzuweisen.
- Art der Förderung
„Für Eigenheime und sonstige Gebäude mit bis zu 2 Wohnungen: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss oder ein Förderungskredit; für mehrgeschossigen Wohnbau (ab 3 Wohnungen): nicht rückzahlbarer Zuschuss über 10 Jahre, Auszahlung halbjährlich.
- Fristen und Termine
Gültigkeit der Richtlinie: 01.01.2025 bis 31.12.2025. Antragstellung innerhalb dieses Zeitraumes. Zusicherung erfolgt gemäß Budget und Eingangsreihenfolge.
- Erforderliche Unterlagen
Digitale Vor-Ort-Energieberatungsprotokolle, Energieausweis (Bestand und bei umfassender Sanierung auch Planung – digital), Nachweise fachgerechte Entsorgung bei Heizungsumstellung, Einreichung sämtlicher Unterlagen im PDF-Format per E-Mail (sanierung@ktn.gv.at) oder postalisch als Kopien (Originale bleiben beim Amt).
- Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee; Tel: 050 536-31002/31004; Fax: 050 536-31000; E-Mail: sanierung@ktn.gv.at bzw. abt11.wohnbau@ktn.gv.at.
- Rechtliche Grundlagen
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG) 2017, LGBl. Nr. 68/2017 in der geltenden Fassung.