Photovoltaik-Anlagen in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaikanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen, einschließlich Erstinstallationen oder Erweiterungen bis zu einer maximalen Leistung von 20 kWpeak. Die Anlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe eines zu Wohnzwecken dienenden Gebäudes betrieben werden.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind in der Regel die Eigentümer der Liegenschaft, die auch Leistungs- bzw. Rechnungsempfänger sein müssen.
- Voraussetzungen
- Die Photovoltaikanlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes betrieben werden.
- Die maximale förderfähige Leistung beträgt 20 kWpeak.
- Der Förderungswerber muss der Eigentümer der Liegenschaft und der Rechnungsempfänger sein.
- Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Einmalzuschuss: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Annuitätenzuschuss: Ein Zuschuss zur Reduzierung der Anfangsbelastung eines Bankkredits.
- Fristen und Termine
Es gibt keine spezifischen Fristen und Termine, aber die Förderung wird im Rahmen der Wohnhaussanierung abgewickelt.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen.
- Das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 kann verwendet werden.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Wohnhaussanierungsrichtlinie festgelegt.