Ökobonus in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die thermische Qualität von Gebäuden zu verbessern und energetische Sanierungen zu unterstützen, um den Heizwärmebedarf zu senken.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, wenn bestimmte U-Werte für die Hauptbauteile erreicht werden. Dies beinhaltet:
- Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume
- Wände gegen Außenluft und Dachräume
- Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich
- Fenster (bei Tausch des gesamten Elements)
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden in Tirol.
- Voraussetzungen
- Nachweis der U-Werte für die Hauptbauteile:
- Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,13 W/m²K
- Wände gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,15 W/m²K
- Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich: U ≤ 0,25 W/m²K
- Fenster (bei Tausch des gesamten Elements): Uw ≤ 0,90 W/m²K
- Vorlage eines Sanierungskonzeptes inklusive Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis mit Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen.
- Die Ökobonusförderung muss grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens beantragt werden, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZ-Förderung).
- Nachweis der U-Werte für die Hauptbauteile:
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
Die Ökobonusförderung ist spätestens bis zur Endabrechnung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Sanierungskonzept
- Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol festgelegt.