Förderungstitel

Ökobonus in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die thermische Qualität von Gebäuden zu verbessern und energetische Sanierungen zu unterstützen, um den Heizwärmebedarf zu senken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, wenn bestimmte U-Werte für die Hauptbauteile erreicht werden. Dies beinhaltet:

  • Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume
  • Wände gegen Außenluft und Dachräume
  • Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich
  • Fenster (bei Tausch des gesamten Elements)
Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden in Tirol.

Voraussetzungen
  • Nachweis der U-Werte für die Hauptbauteile:
    • Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,13 W/m²K
    • Wände gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,15 W/m²K
    • Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich: U ≤ 0,25 W/m²K
    • Fenster (bei Tausch des gesamten Elements): Uw ≤ 0,90 W/m²K
  • Vorlage eines Sanierungskonzeptes inklusive Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis mit Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen.
  • Die Ökobonusförderung muss grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens beantragt werden, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZ-Förderung).
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine

Die Ökobonusförderung ist spätestens bis zur Endabrechnung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Sanierungskonzept
  • Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol festgelegt.