Förderungstitel

Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die Installation von Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu unterstützen, um die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern und ein gesundes Raumklima zu fördern.

Was wird gefördert?
  • Gefördert wird die Installation einer Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung. Dies umfasst Zu- und Abluftanlagen mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsweisen Lüftungsgerät.
  • Ebenfalls förderbar ist die Installation eines Einzellüfters mit Wärmerückgewinnung.
  • Die geförderten Anlagen müssen bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllen (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie).
  • Es wird auf die GET-Datenbank für eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme verwiesen.
  • Die fachgerechte Ausführung muss durch das ausführende Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97) bestätigt werden.
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.
  • Mieter von Wohnungen.
Voraussetzungen
  • Die zu installierende Anlage muss den Anforderungen der Wohnhaussanierungsrichtlinie entsprechen.
  • Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97) zu bestätigen.
  • Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme ist in der GET-Datenbank zu finden.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung

Wahlweise:

  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine

Es sind keine spezifischen Fristen oder Termine angegeben, jedoch sollte der Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Abnahmeformular (F97)
  • Ggf. Kreditbestätigung der Bank (bei Annuitätenzuschuss)
  • Ggf. Formular A5 (Ansuchen Wohnhaussanierung)
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Rechtliche Grundlagen
  • Wohnhaussanierungsrichtlinie (siehe Quellen)
  • Tiroler Wohnbauförderungsgesetz