Heizungstausch im Burgenland
- Ziel der Förderung
Förderung des Umstiegs von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente, alternative Heizsysteme zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum Klima- und Umweltschutz im privaten Wohnbereich.
- Was wird gefördert?
Nichtrückzahlbarer Zuschuss beim Austausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, elektrisch betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentums-Reihenhäusern.
Gefördert wird die Neuerrichtung eines hocheffizienten alternativen Heizsystems inklusive Demontage und Entsorgung der Altanlage.
Alternativ sind Infrarotheizelemente unter bestimmten Bedingungen gleichgestellt.
- Antragsberechtigte Personen
Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach EU-/EWR-/Schweizer Abkommen, die den Haushalt ununterbrochen mindestens zwei Jahre rechtmäßig in Österreich geführt haben (oder Einkünfte aus Arbeit/Steuern bezogen haben) bzw. seit mindestens fünf Jahren steuerpflichtige Einkünfte in Österreich beziehen.
Außerdem muss der Förderwerber den Hauptwohnsitz im Objekt haben oder eine nahestehende Person sein.
Geförderte Anlage muss überwiegend privat genutzt werden (Wohnnutzung > 50 %).
- Voraussetzungen
- Errichtung durch befugtes Unternehmen mit Prüf-/Abnahmeprotokoll
- alle behördlichen Bewilligungen vor Errichtung
- keine Förderung bei wirtschaftlichem Anschluss an Nah-/Fernwärme (Nachweis erforderlich)
- geförderte Anlagen müssen mindestens 10 Jahre betrieben werden, sonst Rückforderung
- maximal eine Hauszentralheizung pro Objekt
- keine Doppelförderung durch Landesförderungen, aber abgestimmte Bundesförderungen möglich
- Förderung im Rahmen des verfügbaren Budgets, kein Rechtsanspruch
- Art der Förderung
Einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
Aktionszeitraum: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025. Anträge sind bis spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum der Heizanlage einzureichen, spätestens jedoch bis 31. Jänner 2026.
- Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gegebenenfalls Vollmacht bei Abwicklung durch Unternehmen
- saldierte (aufgeschlüsselte) Rechnungen und Zahlungsnachweise für Neuerrichtung und Demontage/Entsorgung (auf den Förderwerber)
- Abnahmeprotokoll eines befugten Unternehmens; ggf. Leasing-/Contracting-Vertrag mit Nachweis der Anzahlung.
- Zuständige Stelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU
Gesellschaft und Förderwesen
Adresse: Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at.
- Rechtliche Grundlagen
Richtlinie „Sonderförderaktion 2025 – Tausch eines fossilen Heizungssystems auf hocheffiziente alternative Heizsysteme