Förderung für Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung soll die Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Umbau eines Gebäudes, wie z. B. Dachbodenausbau oder Aufstockung, unterstützen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau eines bestehenden Gebäudes. Dies umfasst beispielsweise den Ausbau eines Dachbodens oder die Schaffung einer Wohnung durch Aufstockung.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Bauberechtigte des Baugrundstückes.
- Das Baurecht muss auf mindestens 50 Jahre bestellt sein.
- Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
- Ein Wohnbedarf muss bestehen, d. h., die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein.
- Voraussetzungen
- Eigentum oder Baurecht: Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter, Baurecht mindestens 50 Jahre.
- Staatsbürgerschaft: Österreichischer Staatsbürger oder gemäß § 17a TWFG 1991 gleichgestellt.
- Wohnbedarf: Die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein (ganzjährige Nutzung).
- Nutzfläche: Mindestens 30 m², maximal 150 m² pro Wohnung.
- Hocheffiziente alternative Energiesysteme: Einsatz z. B. von Biomasseheizungen.
- Einkommensgrenzen: Es gelten Einkommensgrenzen.
- Finanzierung: Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
- Art der Förderung
- Kredit: Laufzeit von maximal 37,5 Jahren mit steigender Annuität.
- Wohnbauscheck: Einmaliger Fixbetrag, nicht rückzahlbar, keine Sicherstellung im Grundbuch.
- Fristen und Termine
Das Ansuchen um Wohnbauförderung muss spätestens 6 Monate nach Baubeginn eingereicht werden.
- Erforderliche Unterlagen
- A1 Ansuchen Wohnbauförderung
- F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
- F3 Kreditzusage
- F4 Nutzflächenermittlung
- F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen
- F26 Endabrechnung
- Weitere Unterlagen je nach Einzelfall.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
- Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Online-Formulare: www.tirol.gv.at/formulare
- Rechtliche Grundlagen
- Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG)
- Wohnbauförderungsrichtlinie