Förderungstitel

Förderung für Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung soll die Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Umbau eines Gebäudes, wie z. B. Dachbodenausbau oder Aufstockung, unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau eines bestehenden Gebäudes. Dies umfasst beispielsweise den Ausbau eines Dachbodens oder die Schaffung einer Wohnung durch Aufstockung.

Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Bauberechtigte des Baugrundstückes.

  • Das Baurecht muss auf mindestens 50 Jahre bestellt sein.
  • Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
  • Ein Wohnbedarf muss bestehen, d. h., die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein.
Voraussetzungen
  • Eigentum oder Baurecht: Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter, Baurecht mindestens 50 Jahre.
  • Staatsbürgerschaft: Österreichischer Staatsbürger oder gemäß § 17a TWFG 1991 gleichgestellt.
  • Wohnbedarf: Die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein (ganzjährige Nutzung).
  • Nutzfläche: Mindestens 30 m², maximal 150 m² pro Wohnung.
  • Hocheffiziente alternative Energiesysteme: Einsatz z. B. von Biomasseheizungen.
  • Einkommensgrenzen: Es gelten Einkommensgrenzen.
  • Finanzierung: Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
Art der Förderung
  • Kredit: Laufzeit von maximal 37,5 Jahren mit steigender Annuität.
  • Wohnbauscheck: Einmaliger Fixbetrag, nicht rückzahlbar, keine Sicherstellung im Grundbuch.
Fristen und Termine

Das Ansuchen um Wohnbauförderung muss spätestens 6 Monate nach Baubeginn eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen
  • A1 Ansuchen Wohnbauförderung
  • F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
  • F3 Kreditzusage
  • F4 Nutzflächenermittlung
  • F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen
  • F26 Endabrechnung
  • Weitere Unterlagen je nach Einzelfall.
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung

Rechtliche Grundlagen
  • Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG)
  • Wohnbauförderungsrichtlinie