Förderungstitel

Förderung für den Erwerb einer gebrauchten Wohnung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung
  • Die Förderung soll den Erwerb von nicht mehr wohnbaugeförderten Wohnungen oder Wohnhäusern zu einem angemessenen Preis ermöglichen.
  • Sie soll den Eigenbedarf oder den Bedarf einer begünstigten nahestehenden Person decken.
Was wird gefördert?
  • Der Erwerb einer gebrauchten Wohnung oder eines gebrauchten Wohnhauses.
  • Die Förderung kann als Kredit oder Wohnbauscheck erfolgen.
Antragsberechtigte Personen
  • Natürliche Personen.
  • Eigentümer oder Bauberechtigte des Baugrundstücks.
  • Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
  • Personen, die die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen möchten.
Voraussetzungen

Gebäudebezogene Voraussetzungen:

  • Nutzfläche: Mindestens 30 m², höchstens 150 m².
  • Gebäudealter und angemessener Preis: Das Gebäude muss ein bestimmtes Alter haben und zu einem angemessenen Preis erworben werden.

Personenbezogene Voraussetzungen:

  • Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
  • Wohnbedarf: Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen, und andere Wohnrechte müssen aufgegeben werden.
  • Einkommensgrenzen:
    • 1 Person: 3.800 €
    • 2 Personen: 6.300 €
    • 3 Personen: 6.780 €
    • Jede weitere Person: +480 € pro Person
    • Hinweis: Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen wird die Förderung für jede angefangenen 100 €, um die die Grenze überschritten wird, um 25 % gekürzt.
Art der Förderung
  • Kreditförderung: Zinsgünstiger Kredit mit einer Laufzeit von maximal 37,5 Jahren.
  • Wohnbauscheck: Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Alternative zum Kredit.
  • Zusatzförderung: Zuschuss „Junges Wohnen“ (Wohnstarthilfe) bei Wohnhäusern mit mindestens 3 Eigentumswohnungen.
Fristen und Termine
  • Antragstellung: Spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (Datum Kaufvertrag).
  • Aufgabe anderer Wohnrechte: Spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes oder der Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
  • A4 Ansuchen Erwerb eines Wohnobjektes.
  • F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse.
  • F3 Kreditzusage.
  • F4 Nutzflächenermittlung.
  • Weitere erforderliche Einreichunterlagen sind auf der Website des Landes Tirol zu finden.
Zuständige Stelle
  • Abteilung Wohnbauförderung:
    • Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
    • Telefon: +43 512 508 2732
    • E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
    • Kontaktformular: Verfügbar auf der Website
    • Terminvereinbarung: Möglich
  • Einreichstellen:
    • Zuständige Bezirkshauptmannschaft.
    • Für die Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung.
Rechtliche Grundlagen
  • Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991).
  • Wohnbauförderungsrichtlinie.