Förderung für den Erwerb einer gebrauchten Wohnung in Tirol
- Ziel der Förderung
- Die Förderung soll den Erwerb von nicht mehr wohnbaugeförderten Wohnungen oder Wohnhäusern zu einem angemessenen Preis ermöglichen.
- Sie soll den Eigenbedarf oder den Bedarf einer begünstigten nahestehenden Person decken.
- Was wird gefördert?
- Der Erwerb einer gebrauchten Wohnung oder eines gebrauchten Wohnhauses.
- Die Förderung kann als Kredit oder Wohnbauscheck erfolgen.
- Antragsberechtigte Personen
- Natürliche Personen.
- Eigentümer oder Bauberechtigte des Baugrundstücks.
- Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
- Personen, die die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen möchten.
- Voraussetzungen
Gebäudebezogene Voraussetzungen:
- Nutzfläche: Mindestens 30 m², höchstens 150 m².
- Gebäudealter und angemessener Preis: Das Gebäude muss ein bestimmtes Alter haben und zu einem angemessenen Preis erworben werden.
Personenbezogene Voraussetzungen:
- Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
- Wohnbedarf: Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen, und andere Wohnrechte müssen aufgegeben werden.
- Einkommensgrenzen:
- 1 Person: 3.800 €
- 2 Personen: 6.300 €
- 3 Personen: 6.780 €
- Jede weitere Person: +480 € pro Person
- Hinweis: Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen wird die Förderung für jede angefangenen 100 €, um die die Grenze überschritten wird, um 25 % gekürzt.
- Art der Förderung
- Kreditförderung: Zinsgünstiger Kredit mit einer Laufzeit von maximal 37,5 Jahren.
- Wohnbauscheck: Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Alternative zum Kredit.
- Zusatzförderung: Zuschuss „Junges Wohnen“ (Wohnstarthilfe) bei Wohnhäusern mit mindestens 3 Eigentumswohnungen.
- Fristen und Termine
- Antragstellung: Spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (Datum Kaufvertrag).
- Aufgabe anderer Wohnrechte: Spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes oder der Wohnung.
- Erforderliche Unterlagen
- A4 Ansuchen Erwerb eines Wohnobjektes.
- F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse.
- F3 Kreditzusage.
- F4 Nutzflächenermittlung.
- Weitere erforderliche Einreichunterlagen sind auf der Website des Landes Tirol zu finden.
- Zuständige Stelle
- Abteilung Wohnbauförderung:
- Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Kontaktformular: Verfügbar auf der Website
- Terminvereinbarung: Möglich
- Einreichstellen:
- Zuständige Bezirkshauptmannschaft.
- Für die Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung.
- Abteilung Wohnbauförderung:
- Rechtliche Grundlagen
- Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991).
- Wohnbauförderungsrichtlinie.